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FG Hessen, 19.03.2013 - 12 K 3431/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33 Abs. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 1
Abzugsfähigkeit von Prozesskosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzugsfähigkeit von Prozesskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 19.03.2013 - 12 K 3431/06
- BFH, 20.08.2014 - X K 9/13
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 20.08.2014 - X K 9/13
Unangemessene Verfahrensdauer bei 77-monatiger Dauer des finanzgerichtlichen …
Die Klägerin beantragt sinngemäß, den Beklagten zu verurteilen, ihr, auch als Alleinerbin des verstorbenen E, wegen der überlangen Dauer des Verfahrens vor dem Hessischen FG 12 K 3431/06 eine Entschädigung in Höhe von 8.400 EUR nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. - FG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - 1 K 59/13
Versorgungsausgleich anlässlich Ehescheidung und Anwaltskosten wegen …
Diese Maßstäbe kommen auch bei Prozesskosten für Verfahren vor dem EGMR zum Tragen (Hessisches Finanzgericht -FG-, Urteil vom 19. März 2013 12 K 3431/06, juris).sind aufgrund einer Honorarvereinbarung geleistete Aufwendungen nicht zwangsläufig oder der Höhe nach zu begrenzen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2007 VI R 42/04, BStBl II 2008, 223; Hessisches FG, Urteil vom 19. März 2013 12 K 3431/06, juris).