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   FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16   

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https://dejure.org/2018,48833
FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16 (https://dejure.org/2018,48833)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.07.2018 - 2 K 1835/16 (https://dejure.org/2018,48833)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - 2 K 1835/16 (https://dejure.org/2018,48833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Qualifizierung von Erträgen aus Internetauktionen bei eBay

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Verkäufe über eBay: 3-2-1-meins - und das Finanzamt freut sich

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Qualifizierung der Einkünfte aus Internet-Auktionen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Köln, 04.03.2015 - 14 K 188/13

    Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

    Auszug aus FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16
    Stellt man auf das Gesamtbild der Verhältnisse wie die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens der Kläger, die Höhe der erzielten Entgelte durch die eBay-Auktionen, die Beteiligung am Markt und die Anzahl der ausgeführten Umsätze ab, so war die Klägerin mit Gewinnerzielungsabsicht gewerblich tätig und trat auch als Unternehmerin im Sinn des Umsatzsteuerrechts auf (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.4.2012 V R 2/11, Bundessteuerblatt II 2012, 634); Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation; Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103).

    In Anbetracht der Tatsache, dass die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation) jedoch den Ansatz von Betriebsausgaben in einer Spanne von 40 % bzw. 80 % des Nettoumsatzes für angemessen befunden hat, hält das Gericht im Streitfall die Schätzung von Betriebsausgaben i.H.v. 60 % des Nettoumsatzes für gerechtfertigt.

    Die Zulassung der Revision beruht darauf, dass die finanzgerichtliche Rechtsprechung den nachhaltigen Internethandel mit Gebrauchsgegenständen als gewerbliche Tätigkeit einstuft (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation), wohingegen der nachhaltige An- und Verkauf von Wertpapieren auf eigene Rechnung nicht als gewerbliche Tätigkeit qualifiziert wird (vgl. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.8.2007 3 K 5109/03 B, EFG 2008, 128).

  • FG Niedersachsen, 26.05.2010 - 4 V 210/09

    Abänderung einer Einkommensteuerfestsetzung ist wegen nachträglicher

    Auszug aus FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16
    Stellt man auf das Gesamtbild der Verhältnisse wie die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens der Kläger, die Höhe der erzielten Entgelte durch die eBay-Auktionen, die Beteiligung am Markt und die Anzahl der ausgeführten Umsätze ab, so war die Klägerin mit Gewinnerzielungsabsicht gewerblich tätig und trat auch als Unternehmerin im Sinn des Umsatzsteuerrechts auf (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.4.2012 V R 2/11, Bundessteuerblatt II 2012, 634); Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation; Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103).

    In Anbetracht der Tatsache, dass die Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation) jedoch den Ansatz von Betriebsausgaben in einer Spanne von 40 % bzw. 80 % des Nettoumsatzes für angemessen befunden hat, hält das Gericht im Streitfall die Schätzung von Betriebsausgaben i.H.v. 60 % des Nettoumsatzes für gerechtfertigt.

    Die Zulassung der Revision beruht darauf, dass die finanzgerichtliche Rechtsprechung den nachhaltigen Internethandel mit Gebrauchsgegenständen als gewerbliche Tätigkeit einstuft (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation), wohingegen der nachhaltige An- und Verkauf von Wertpapieren auf eigene Rechnung nicht als gewerbliche Tätigkeit qualifiziert wird (vgl. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.8.2007 3 K 5109/03 B, EFG 2008, 128).

  • BFH, 16.09.2008 - X B 158/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und

    Auszug aus FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, dass nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist; hierbei gewinnen Merkmale der Professionalität eine besondere Bedeutung (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024).

    Maßgeblich für die steuerrechtliche Qualifizierung einer Tätigkeit ist nicht die vom Steuerpflichtigen subjektiv vorgenommene Beurteilung, sondern die Wertung nach objektiven Kriterien, so dass eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Eigenqualifikation seiner Handlungen rechtlich unbeachtlich ist, wenn sie nicht durch die tatsächlichen Gegebenheiten gedeckt ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. September 2008 X B 158/07, BFH/NV 2008, 2024).

  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Auszug aus FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16
    Stellt man auf das Gesamtbild der Verhältnisse wie die Dauer und die Intensität des Tätigwerdens der Kläger, die Höhe der erzielten Entgelte durch die eBay-Auktionen, die Beteiligung am Markt und die Anzahl der ausgeführten Umsätze ab, so war die Klägerin mit Gewinnerzielungsabsicht gewerblich tätig und trat auch als Unternehmerin im Sinn des Umsatzsteuerrechts auf (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.4.2012 V R 2/11, Bundessteuerblatt II 2012, 634); Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation; Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103).
  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass die Zahl und der Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind und die Zahl der Geschäftsvorfälle eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27.1.2011 V R 21/09, Bundessteuerblatt II 2011, 524).
  • BFH, 18.01.1995 - XI R 28/94

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16
    Eine solche ist anzunehmen, wenn die Betätigung von der Absicht getragen ist, sie bei passender Gelegenheit zu wiederholen und daraus eine selbstständige Erwerbsquelle zu machen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Januar 1995 XI R 28/94, BFH/NV 1995, 787).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.08.2007 - 3 K 5109/03

    Gewerblichkeit eines Wertpapierhandels bei der Tätigung sog. Leerverkäufe

    Auszug aus FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16
    Die Zulassung der Revision beruht darauf, dass die finanzgerichtliche Rechtsprechung den nachhaltigen Internethandel mit Gebrauchsgegenständen als gewerbliche Tätigkeit einstuft (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4.3.2015 14 K 188/13, EFG 2015, 1103; Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.5.2010 4 V 210/09, Juris Dokumentation), wohingegen der nachhaltige An- und Verkauf von Wertpapieren auf eigene Rechnung nicht als gewerbliche Tätigkeit qualifiziert wird (vgl. Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.8.2007 3 K 5109/03 B, EFG 2008, 128).
  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

    Auszug aus FG Hessen, 19.07.2018 - 2 K 1835/16
    Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb bzw. Unternehmereigenschaft einerseits und den nicht steuerbaren Sphäre andererseits ist unter Berücksichtigung und Abwägung der einzelnen Umstände auf das Gesamtbild der Verhältnisse und die Verkehrsanschauung abzustellen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Dezember 2000 X R 1/97, Bundessteuerblatt II 2001, 706).
  • BFH, 12.05.2022 - V R 19/20

    Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.07.2018 - 2 K 1835/16 aufgehoben.

    Die Klage hatte teilweise Erfolg (Hessisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 19.07.2018 - 2 K 1835/16, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2019, 777).

  • BFH, 17.06.2020 - X R 26/18

    Gewerbliche Händlertätigkeit bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.07.2018 - 2 K 1835/16 aufgehoben.
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