Rechtsprechung
FG Hessen, 19.09.2018 - 1 K 1905/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1, 2 Buchst. a ErbStG, § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErBStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1, 2 Buchst. a ErbStG, § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErBStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG - IWW
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 1, 2 Buchst. a ErbStG, § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErBStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
ErbStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schenkung; ausländische Vermögensmasse; Trust; Auflösung; Ausführung der Schenkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zeitpunkt der Entstehung der Schenkungsteuer für den Erwerb bei Auflösung eines nach englischem Recht gegründeten Trusts
Verfahrensgang
- FG Hessen, 19.09.2018 - 1 K 1905/15
- BFH, 25.06.2021 - II R 40/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 27.09.2012 - II R 45/10
Schenkungsteuerliche Behandlung von Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts
Auszug aus FG Hessen, 19.09.2018 - 1 K 1905/15
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die dafür erforderliche Vermögensbindung bei einem Trust anzunehmen, wenn der Errichter bestimmt hat, dass die Verwalter des Trusts das Vermögen im Interesse der später Begünstigten verwalten und auf diese im Rahmen einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Vermögensnachfolge übertragen sollen (BFH-Urteil vom 27.09.2012 II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84).Für die Entstehung der Schenkungsteuer erst im Zeitpunkt der Auskehrung von Trustvermögen spricht auch die vom Gesetzgeber mit der Einführung des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG verfolgte Absicht, den Vermögensübergang bei Zwischenschaltung ausländischer Trusts - insbesondere in den im angelsächsischen Recht gebräuchlichen Formen - steuerlich besser zu erfassen und Vollzugsdefizite zu beseitigen und zu diesem Zweck zum einen die Errichtung der Vermögensmasse durch Übertragung von Vermögen und zum anderen die - schrittweise - tatsächliche Auskehrung von Vermögen und Erträgen an die Anfallsberechtigten der Besteuerung zu unterwerfen, ohne dass es auf die Begründung bzw. den Erwerb eines - unentziehbaren - Anspruchs ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2012 II R 45/10, BFHE 238, 540, BStBl II 2013, 84).
- BFH, 08.06.1988 - II R 243/82
Die Erbeinsetzung unter Zwischenschaltung eines executors nach amerikanischem …
Auszug aus FG Hessen, 19.09.2018 - 1 K 1905/15
Beim Erwerb von Vermögenswerten aufgrund ausländischen Rechts ist weiterhin nicht dessen formale Gestaltung maßgebend, sondern die wirtschaftliche Bedeutung des ausländischen Rechtsinstituts (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.1988 II R 243/82, BFHE 153, 422, BStBl II 1988, 808; FG Münster, Urteil vom 12. April 2018, 3 K 2050/16, BB 2018, 1750 [FG Münster 12.04.2018 - 3 K 2050/16 Erb] ). - BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem …
Auszug aus FG Hessen, 19.09.2018 - 1 K 1905/15
(aa) Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll; danach richtet sich auch der Gegenstand der Schenkung, sofern der Wille des Zuwendenden tatsächlich vollzogen wurde (…BFH-Urteile vom 22.09.2004 II R 88/00, BFH/NV 2005, 213, und vom 27.04.2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892;… BFH-Beschluss vom 27.04.2009 II B 167/08, BFH/NV 2009, 1123).
- BFH, 22.09.2004 - II R 88/00
Vollständig saniertes Gebäude: Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung
Auszug aus FG Hessen, 19.09.2018 - 1 K 1905/15
(aa) Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll; danach richtet sich auch der Gegenstand der Schenkung, sofern der Wille des Zuwendenden tatsächlich vollzogen wurde (BFH-Urteile vom 22.09.2004 II R 88/00, BFH/NV 2005, 213, und vom 27.04.2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892;… BFH-Beschluss vom 27.04.2009 II B 167/08, BFH/NV 2009, 1123). - BFH, 27.04.2009 - II B 167/08
Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung - Anforderungen an die Begründung der …
Auszug aus FG Hessen, 19.09.2018 - 1 K 1905/15
(aa) Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll; danach richtet sich auch der Gegenstand der Schenkung, sofern der Wille des Zuwendenden tatsächlich vollzogen wurde (…BFH-Urteile vom 22.09.2004 II R 88/00, BFH/NV 2005, 213, und vom 27.04.2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892; BFH-Beschluss vom 27.04.2009 II B 167/08, BFH/NV 2009, 1123). - FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 2050/16
Eine nur nach ausländischem Recht zulässige Vereinbarung über die Verteilung des …
Auszug aus FG Hessen, 19.09.2018 - 1 K 1905/15
Beim Erwerb von Vermögenswerten aufgrund ausländischen Rechts ist weiterhin nicht dessen formale Gestaltung maßgebend, sondern die wirtschaftliche Bedeutung des ausländischen Rechtsinstituts (vgl. BFH-Urteil vom 08.06.1988 II R 243/82, BFHE 153, 422, BStBl II 1988, 808; FG Münster, Urteil vom 12. April 2018, 3 K 2050/16, BB 2018, 1750 [FG Münster 12.04.2018 - 3 K 2050/16 Erb] ).
- BFH, 25.06.2021 - II R 40/18
Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.09.2018 - 1 K 1905/15 aufgehoben. - FG Hessen, 22.08.2019 - 10 K 1539/17
Unterfallen einer Zuwendung von Todes wegen der inländischen Besteuerung mit …
(vgl. BFH-Urteil vom 8. Juni 1988 II R 243/82, BFHE 153, 422, BStBl II 1988, 808; Hessisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 19. September 2018 1 K 1905/15, EFG 2018, 2063; FG Münster, Urteil vom 12. April 2018 3 K 2050/16, EFG 2018, 1571; so bereits RFH-Urteil vom 25. November 1930 I e A 258/30, Reichssteuerblatt - RStBl - II 1931, 122 unter Verweis auf § 4 AO).