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   FG Hessen, 19.10.2018 - 8 K 1279/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41211
FG Hessen, 19.10.2018 - 8 K 1279/16 (https://dejure.org/2018,41211)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.10.2018 - 8 K 1279/16 (https://dejure.org/2018,41211)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. Oktober 2018 - 8 K 1279/16 (https://dejure.org/2018,41211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Gewerbesteuerliche Kürzung empfangener Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach § 9 Nr 2a GewStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 9 Nr. 2a ; GewStG § 9 Nr. 7
    Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG bei Ausschüttung einer doppelt ansässigen Kapitalgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gewerbesteuerliche Kürzung empfangener Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach § 9 Nr 2a GewStG

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen Gesellschaften

  • esche.de (Kurzinformation)

    Internationales Steuerrecht: Ort der Geschäftsleitung in typischen Konzernfällen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2 Buchst. a GewStG bei Ausschüttungen einer doppelt ansässigen Kapitalgesellschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.2022 - I R 43/18

    Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.10.2018 - 8 K 1279/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Hessische Finanzgericht (FG) gab der hiergegen gerichteten Klage mit Urteil vom 19.10.2018 - 8 K 1279/16 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 199) statt und verpflichtete das FA zum Erlass eines geänderten Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2009, in dem der bisher "berücksichtigte Hinzurechnungsbetrag nach § 8 Nr. 5 GewStG in Höhe von ... EUR nach den Vorschriften der gewerbesteuerrechtlichen Kürzung vom Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder abgezogen wird".

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