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   FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 1571/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,49259
FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 1571/18 (https://dejure.org/2019,49259)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.11.2019 - 6 K 1571/18 (https://dejure.org/2019,49259)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. November 2019 - 6 K 1571/18 (https://dejure.org/2019,49259)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 55 Abs. 4
    Verbindlichkeiten eines Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit i.R.d. Umsatzsteuerfestsetzung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Begründung von Masseverbindlichkeiten bei Zahlungen von Drittschuldnern an Insolvenzschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlungen von Drittschuldnern an den Insolvenzschuldner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei Zahlungen von Drittschuldnern an ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Begründung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO bei Zahlungen von Drittschuldnern an den Insolvenzschuldner

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Begründung von Masseverbindlichkeiten bei Zahlungen von Drittschuldnern an den Insolvenzschuldner

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Begründung von Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Insolvenz-oder Masseverbindlichkeit bei Zahlungseingängen auf dem Konto des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 531
  • NZI 2020, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 1571/18
    Zwar dient dieser Vorschrift dazu, die nach § 55 Abs. 1 und 2 InsO bestehenden Tatbestände zur Begründung von Masseverbindlichkeiten zu erweitern, dies steht aber unter dem Vorbehalt, dass hierfür die für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse zu berücksichtigen sind (Urteil des BFH vom 24.09.2014 V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506).

    Wie der BFH in seinem Urteil vom 24.09.2014 ausgeführt hat, kann auf den fehlenden Widerspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters nur in dem Umfang abgestellt werden, als ein Recht zum Widerspruch besteht (Urteil des BFH vom 24.09.2014 V R 48/13, BFHE 247, 460, BStBl II 2015, 506).

  • FG München, 27.02.2019 - 3 K 415/18

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 19.11.2019 - 6 K 1571/18
    Dabei kann dahinstehen, ob es der zitierten Rechtsprechung des BFH von vornherein widerspricht, soweit in dem BMF-Schreiben vom 20.05.2015 die Entgeltvereinnahmung durch den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter mit der Entgeltvereinnahmung durch den Schuldner mit Zustimmung des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters gleichgestellt wird (Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 20.05.2015, IV A 3-S 0550/10/10020-05, FMNR228000015, BStBl I 2015, 476 Rz. 9) und damit auch letztere zur Begründung von Masseverbindlichkeiten zu führen vermag (so: Urteil des FG München vom 27.02.2019 3 K 415/18, juris).
  • BFH, 28.05.2020 - V R 2/20

    Entgeltvereinnahmung im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 19.11.2019 - 6 K 1571/18 aufgehoben.
  • FG Hessen, 13.12.2022 - 6 K 1062/20

    Keine Masseverbindlichkeiten bei Zahlung des Drittschuldners in Unkenntnis des

    Ergänzend wird auf die vom FA vorgelegten Akten (2 Bände Umsatzsteuerakten, Sonderband Insolvenz, Sonderband Klageband 6 K 1571/18 USt 2016), die wechselseitigen Schriftsätze der Beteiligten sowie insgesamt auf den Inhalt der Verfahrensakten Bezug genommen.
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