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   FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15   

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FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15 (https://dejure.org/2018,5571)
FG Hessen, Entscheidung vom 20.02.2018 - 3 K 572/15 (https://dejure.org/2018,5571)
FG Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 3 K 572/15 (https://dejure.org/2018,5571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 ; EStG § 63 ; AO § 8
    Kindergeld; Wohnsitz; keine Schulpflicht; Begleitung der Mutter ins Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Inländischer Wohnsitz eines nicht schulpflichtigen Kindes bei längerem Auslandsaufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Auslandskinder
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15
    Maßgebend sind der objektive Zustand, das "Innehaben" einer Wohnung und die Umstände, "die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird" (BFH-Urteil vom 19.03.1997 I R 69/96, BStBl II 1997, 447, m.w.N.: Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes trotz mehrjähriger Auslandstätigkeit).

    Man kann nur einen "gewöhnlichen Aufenthalt", jedoch - was von der Familienkasse nicht ausreichend berücksichtigt worden ist - durchaus mehrere Wohnsitze i. S. von § 8 AO innehaben, die auch teils im Inland und teils im Ausland belegen sein können (BFH-Urteil vom 19.03.2002 I R 15/01, BFH/NV 2002, 1411; BFH-Urteil vom 19.03.1997 I R 69/96, BStBl II 1997, 447).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15
    Das Steuerrecht hat einen eigenen, vom bürgerlichen Recht abweichenden Wohnsitzbegriff entwickelt (BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99, Bundessteuerblatt - BStBl II - 2001, 294, mit weiteren Nachweisen - m.w.N. -), der sich von §§ 7 und 8 BGB dadurch unterscheidet, dass er nicht auf den rechtsgeschäftlichen Willen des Betreffenden, sondern auf die tatsächliche Gestaltung abstellt (BFH-Urteil vom 23.11.1988 II R 139/87, BStBl II 1989, 182, m.w.N.) und insgesamt an äußerliche Merkmale anknüpft (vgl. Tipke/ Kruse, Abgabenordnung/ Finanzgerichtsordnung, § 9 AO Tz. 1 ff., m.w.N.).

    Wie der BFH (vgl. BFH-Urteil vom 23.11.2000, VI R 107/99, BStBl II 2001, 294, im Anschluss an BFH-Urteil vom 17.05.1995, I R 8/94) mehrfach klargestellt hat, muss das Innehaben der Wohnung durch objektive Umstände belegt sein, die darauf schließen lassen, dass die Person die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

  • BFH, 23.11.1988 - II R 139/87

    Inländischer Wohnsitz i. S. des § 8 AO bei Nutzung einer Doppelhaushälfte zweimal

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15
    Das Steuerrecht hat einen eigenen, vom bürgerlichen Recht abweichenden Wohnsitzbegriff entwickelt (BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99, Bundessteuerblatt - BStBl II - 2001, 294, mit weiteren Nachweisen - m.w.N. -), der sich von §§ 7 und 8 BGB dadurch unterscheidet, dass er nicht auf den rechtsgeschäftlichen Willen des Betreffenden, sondern auf die tatsächliche Gestaltung abstellt (BFH-Urteil vom 23.11.1988 II R 139/87, BStBl II 1989, 182, m.w.N.) und insgesamt an äußerliche Merkmale anknüpft (vgl. Tipke/ Kruse, Abgabenordnung/ Finanzgerichtsordnung, § 9 AO Tz. 1 ff., m.w.N.).

    Besteht dieser Zustand objektiv, so ist ein erklärter entgegenstehender Wille des Steuerpflichtigen unbeachtlich (BFHE 155, 29, BStBl II 1989, 182 [BFH 23.11.1988 - II R 139/87] , m.w.N.).

  • BFH, 19.03.2002 - I R 15/01

    Wohnsitz; KapG in Luxemburg

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15
    Man kann nur einen "gewöhnlichen Aufenthalt", jedoch - was von der Familienkasse nicht ausreichend berücksichtigt worden ist - durchaus mehrere Wohnsitze i. S. von § 8 AO innehaben, die auch teils im Inland und teils im Ausland belegen sein können (BFH-Urteil vom 19.03.2002 I R 15/01, BFH/NV 2002, 1411; BFH-Urteil vom 19.03.1997 I R 69/96, BStBl II 1997, 447).

    Auch unregelmäßige Aufenthalte in einer Wohnung können zur Aufrechterhaltung eines dortigen Wohnsitzes führen (BFH Urteile in BFH/NV 2002, 1411; BStBI II 1997, 447; BFH Beschluss v 27.09.1999, I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, m.w.N.); es ist aber eine Nutzung der Wohnung erforderlich, die über bloße Besuche oder kurzfristige Ferienaufenthalte hinausgeht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20.11.2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564, und vom 18.12.2013 III R 44/12, BStBl II 2015, 143).

  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15
    Wie der BFH (vgl. BFH-Urteil vom 23.11.2000, VI R 107/99, BStBl II 2001, 294, im Anschluss an BFH-Urteil vom 17.05.1995, I R 8/94) mehrfach klargestellt hat, muss das Innehaben der Wohnung durch objektive Umstände belegt sein, die darauf schließen lassen, dass die Person die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15
    In dieser zur objektiven Nutzung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99, BStBl II 2001, 279; BFH-Urteil vom 26.02.1986 II R 200/82, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1987, 301 und BFH-Urteil vom 22.04.1994 III R 22/92, BStBl II 1994, 887).
  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15
    Auch unregelmäßige Aufenthalte in einer Wohnung können zur Aufrechterhaltung eines dortigen Wohnsitzes führen (BFH Urteile in BFH/NV 2002, 1411; BStBI II 1997, 447; BFH Beschluss v 27.09.1999, I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, m.w.N.); es ist aber eine Nutzung der Wohnung erforderlich, die über bloße Besuche oder kurzfristige Ferienaufenthalte hinausgeht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20.11.2008 III R 53/05, BFH/NV 2009, 564, und vom 18.12.2013 III R 44/12, BStBl II 2015, 143).
  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15
    In dieser zur objektiven Nutzung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz (BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99, BStBl II 2001, 279; BFH-Urteil vom 26.02.1986 II R 200/82, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1987, 301 und BFH-Urteil vom 22.04.1994 III R 22/92, BStBl II 1994, 887).
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15
    Aus äußeren, objektiven Tatsachen sind im Wege einer Prognoseentscheidung Schlüsse auf das zukünftige tatsächliche Verhalten einer Person zu ziehen (BFH-Urteil vom 19.03.2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148, und BFH-Urteil vom 19.03.2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146: jeweils zur Kindesentführung).
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 52/01

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Auszug aus FG Hessen, 20.02.2018 - 3 K 572/15
    Aus äußeren, objektiven Tatsachen sind im Wege einer Prognoseentscheidung Schlüsse auf das zukünftige tatsächliche Verhalten einer Person zu ziehen (BFH-Urteil vom 19.03.2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148, und BFH-Urteil vom 19.03.2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146: jeweils zur Kindesentführung).
  • BFH, 20.11.2008 - III R 53/05

    Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die

  • FG Hamburg, 05.04.2005 - I 94/02

    Die Beurteilung, ob ein Steuerpflichtiger einen Wohnsitz im Inland hat liegt auf

  • BFH, 26.02.1986 - II R 200/82

    Umschreibung des steuerrechtlichen Wohnbegriffs

  • BFH, 18.12.2013 - III R 44/12

    Kindergeldanspruch bei deutschem Zweitwohnsitz - Auflösung einer

  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

  • BFH, 22.10.2014 - II R 10/14

    Landzuteilung im Flurbereinigungsverfahren nur bei wertmäßiger Mehrzuteilung

  • FG Hessen, 27.04.2016 - 3 K 1305/13

    § 63 Abs.1 S.3 EStG, §§ 8, 9 AO

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18

    Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld wegen Umschulung des

    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 7 E 506/15

    Notwendigkeit der qualifizierten Betroffenheit eines Dritten für eine erneute

    Hinsichtlich der streitgegenständlichen Baugenehmigung haben sie im Rahmen der von ihnen gegen diese Baugenehmigung erhobenen erstinstanzlichen Antrags- und Klageverfahren (VG Aachen 3 K 572/15, 3 K 573/15, 3 L 267/15 und 3 L 277/15) hinreichend Gelegenheit, ihre Rechte geltend zu machen.
  • VG Saarlouis, 11.11.2016 - 3 K 592/16

    Asylantragstellung: Beachtliche Nachfluchtgründe; Rückkehrgefährdung eines Syrers

    Die Klägerin hat auf der Grundlage der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Asylgesetz (AsylG) maßgeblichen Sach- und Rechtslage einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG(Zu den dabei zu berücksichtigenden Grundsätzen vgl. nur Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 3 K 572/15 -, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.).
  • VG Saarlouis, 17.01.2017 - 3 K 2357/16

    Asylrecht: Asylanerkennung eines eritreischen Staatsangehörigen aufgrund

    Der Kläger hat auf der Grundlage der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Asylgesetz (AsylG) maßgeblichen Sach- und Rechtslage einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG(Zu den dabei zu berücksichtigenden Grundsätzen vgl. nur Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 3 K 572/15 -, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.).
  • VG Saarlouis, 11.11.2016 - 3 K 583/16

    Asylbewerber aus Syrien

    Der Kläger hat auf der Grundlage der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Asylgesetz (AsylG) maßgeblichen Sach- und Rechtslage einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG(Zu den dabei zu berücksichtigenden Grundsätzen vgl. nur Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 3 K 572/15 -, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.).
  • VG Saarlouis, 22.11.2016 - 3 K 915/16

    Verfolgung in Syrien wegen illegaler Ausreise, Asylantragstellung und Aufenthalt

    Der Kläger hat auf der Grundlage der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Asylgesetz (AsylG) maßgeblichen Sach- und Rechtslage einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG(Zu den dabei zu berücksichtigenden Grundsätzen vgl. nur Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 3 K 572/15 -, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.).
  • VG Saarlouis, 17.01.2017 - 3 K 2490/16

    Asylrecht: Asylanerkennung einer eritreischen Staatsangehörigen aufgrund

    Die Klägerin hat auf der Grundlage der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Asylgesetz (AsylG) maßgeblichen Sach- und Rechtslage einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG(Zu den dabei zu berücksichtigenden Grundsätzen vgl. nur Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 3 K 572/15 -, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.).
  • VG Saarlouis, 17.01.2017 - 3 K 2648/16

    Asylrecht: Asylanerkennung eines eritreischen Staatsangehörigen aufgrund

    Der Kläger hat auf der Grundlage der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 HS 2 Asylgesetz (AsylG) maßgeblichen Sach- und Rechtslage einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG(Zu den dabei zu berücksichtigenden Grundsätzen vgl. nur Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 3 K 572/15 -, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.).
  • VG Saarlouis, 31.01.2018 - 3 K 40/17

    (Keine) Flüchtlingsrelevante Verfolgung syrischer Wehrdienstentzieher bei ihrer

    Die Kläger haben auf der Grundlage der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Asylgesetz (AsylG) maßgeblichen Sach- und Rechtslage keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG(Zu den dabei zu berücksichtigenden Grundsätzen vgl. nur Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 3 K 572/15 - sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 18.01.2018 -2 A 287/17-, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.).
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