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   FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17   

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https://dejure.org/2017,48930
FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17 (https://dejure.org/2017,48930)
FG Hessen, Entscheidung vom 20.11.2017 - 1 V 10/17 (https://dejure.org/2017,48930)
FG Hessen, Entscheidung vom 20. November 2017 - 1 V 10/17 (https://dejure.org/2017,48930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 97 I Nr. 2, IV
    Gemischt-freigebige Zuwendung; Schenkung; Verhältnisrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begrenzung der Nießbrauchslast im Rahmen der Ermittlung der Teilentgeltlichkeit einer gemischt-freigebigen Zuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuerpflichtige Zuwendung: Ernstliche Zweifel bei der Begrenzung der Nießbrauchslast nach § 14 Abs. 2 BewG

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 17.10.2001 - II R 72/99

    Rentenzahlung bei gemischter Schenkung

    Auszug aus FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17
    Spätere Entwicklungen sind - ebenso wie Werte zu früheren Zeitpunkten - regelmäßig nicht einzubeziehen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 72/99, BStBl II 2002, 25).

    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Rechtslage vor der Erbschaftsteuerreform 2009 (Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts - Erbschaftsteuerreformgesetz - vom 24. Dezember 2008, BGBl I 2008, 3018) war in den Fällen der gemischt-freigebigen Zuwendung der Wert der steuerlichen Bereicherung aus dem (nach den Verkehrswerten ermittelten) Vermögenszuwachs im Wege der Verhältnisrechnung abzuleiten, wobei zwischen Leistungsauflagen und Nutzungs- oder Duldungsauflagen differenziert wurde (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 72/99, BStBl II 2002, 25 [BFH 17.10.2001 - II R 72/99] ; zur früheren Rechtslage auch Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand Juni 2017, § 7 Rdnr. 201 ff.).

    Bei dieser zivilrechtlichen Vorprüfung, ob und in welchem Umfang eine Bereicherung vorliegt, war die Regelung zur Bestimmung des Steuerwertes nach § 14 Abs. 2 BewG nicht einzubeziehen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 II R 72/99, BStBl II 2002, 25).

  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10

    Schenkung: Begriff der gemischten Schenkung

    Auszug aus FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17
    Besteht hierbei eine auffallende, über ein geringes Maß deutlich hinausgehende Diskrepanz zwischen Leistung und Gegenleistung, begründet dies die widerlegbare Vermutung, dass die Zuwendung im Umfang der Bereicherung unentgeltlich war, d.h. dass dem Zuwendenden der Wertunterschied bekannt und bewusst war (Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand Juni 2017, § 7 Rdnr. 289 m.w.N.; vgl. auch BGH-Urteil vom 18. Oktober 2011 X ZR 45/10, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2012, 605).

    Von diesem Grundstückswert ist der Wert des Nießbrauchsrechts in Höhe von 48.756,-- EUR (12.000,-- EUR Jahreswert x 4, 063 Kapitalisierungsfaktor) als Nutzungsauflage abzuziehen (vgl. BGH-Urteil vom 18. Oktober 2011 X ZR 45/10, NJW 2012, 605 [BGH 18.10.2011 - X ZR 45/10] ), da diese - soweit ersichtlich - nicht bereits im Feststellungsverfahren berücksichtigt wurden.

  • BFH, 09.04.2014 - II R 48/12

    § 16 BewG bei Erbschaft- und Schenkungsteuer nach wie vor anwendbar

    Auszug aus FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17
    Der Wert des Nießbrauchsrechts sei unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 9. April 2014 (II R 48/12) mit dem nach § 14 Abs. 2 BewG auf den Zeitraum der tatsächlichen Übergabe bis zum Ableben der Zuwendenden begrenzten Wert berücksichtigt worden.

    Zudem hat der BFH mit Urteil vom 9. April 2014 (II R 48/12, BStBl II 2014, 554 [BFH 09.04.2014 - II R 48/12] ) entschieden, dass die Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen nach § 16 BewG auch nach Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes anwendbar ist, wenn der Nutzungswert bei der Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer vom gesondert festgestellten Grundbesitzwert abgezogen wird.

  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17
    Insoweit werde auf die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26. September 1990 II R 150/88 und vom 2. Februar 2005 II R 26/02 Bezug genommen.

    Zu Recht weist das FA darauf hin, dass die Zuwendung eines Grundstücks nicht bereits mit Abschluss des notariellen Vertrages, sondern erst mit dem Tod des Schenkers ausgeführt ist, wenn der Eintritt der Rechtsänderung ins Grundbuch nicht jederzeit, sondern erst gegen Vorlage der Sterbeurkunde herbeiführt werden kann (BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BStBl II 2005, 312; vgl. auch R E 9.1 Abs. 1 Sätze 7, 8 ErbStR 2011).

  • BFH, 18.07.2013 - II R 37/11

    Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung

    Auszug aus FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17
    Sie setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer substanziellen Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist (BFH-Urteil vom 18. Juli 2013 II R 37/11 BStBl II 2013, 934, m.w.N.).

    Kennzeichnend für diese Freigebigkeit ist der Wille des Zuwendenden, den Empfänger unentgeltlich zu bereichern (BFH-Urteil vom 18. Juli 2013 II R 37/11, BStBl II 2013, 934, m.w.N.).

  • FG Münster, 16.02.2012 - 3 K 2923/09

    Vorliegen einer schenkungsteuerpflichtigen freigebigen Zuwendung bei Übertragung

    Auszug aus FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17
    Im Falle einer gemischten Schenkung bestimmt sich das Ausmaß der Bereicherung dementsprechend nach dem Verhältnis des Verkehrswerts der Bereicherung zum Verkehrswert der Leistung im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung (vgl. Urteil des FG Münster vom 16. Februar 2012 3 K 2923/09 Erb, EFG 2012, 1574).

    (2) Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung erfüllt sind, ist entscheidend auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen (vgl. Urteil des FG Münster vom 16. Februar 2012 3 K 2923/09 Erb, EFG 2012, 1574).

  • FG Hessen, 26.10.2017 - 1 V 1165/17

    § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17
    Insoweit wird auch auf die den Beteiligten bereits zur Kenntnis gegebenen Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 26. Oktober 2017 (1 V 1165/17) Bezug genommen.
  • FG Hamburg, 14.03.2017 - 3 V 12/17

    Schenkungsteuer und Bewertung: Gemischte Schenkung mit vorbehaltenem Wohnrecht

    Auszug aus FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17
    Die finanzgerichtliche Rechtsprechung und das Schrifttum haben sich - zumindest teilweise - dieser Auffassung angeschlossen (vgl. Beschluss des FG Hamburg vom 14. März 2017 3 V 12/17, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge - ZEV - 2017, 468, mit umfangreichen Nachweisen).
  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17
    Insoweit werde auf die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 26. September 1990 II R 150/88 und vom 2. Februar 2005 II R 26/02 Bezug genommen.
  • FG München, 05.02.2001 - 4 V 3339/00

    Annahme einer gemischen Schenkung bei groben Missverhältnis zwischen Leistung und

    Auszug aus FG Hessen, 20.11.2017 - 1 V 10/17
    Ein solches Missverhältnis wird in der Praxis regelmäßig angenommen, wenn die tatsächliche Gegenleistung die sonst übliche angemessene Gegenleistung um 20 bis 25 v.H. unterschreitet (Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG, Loseblatt, Stand August 2017, § 7 Rdnr. 51.1; siehe auch Tz. 3.4.3 der gleich lautenden Ländererlasse vom 14. März 2012 S 3806 A-040-II6a, BStBl I 2012, 331; zum Missverhältnis von über 50 v.H. vgl. Beschluss des FG München vom 5. Februar 2001 4 V 3339/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 701).
  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

  • BFH, 28.10.2015 - II R 46/13

    Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im

  • BFH, 30.01.2013 - II R 6/12

    Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum

  • FG Nürnberg, 26.04.2007 - 4 K 177/07

    Übertragung einer Eigentumswohnung als eine freigebige Zuwendung und Festsetzung

  • BFH, 19.12.2007 - II R 22/06

    Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund

  • BFH, 08.02.2000 - II R 9/98

    ErbSt; Ausführung eines Schenkungsvertrages

  • BFH, 26.01.2000 - II B 88/99

    Keine gemischte freigebige Zuwendung bei kumulativem Schuldbeitritt

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • FG Hamburg, 27.05.2020 - 3 K 122/18

    Kürzung des Kapitalwerts von Leistungsauflagen nach § 14 Abs. 2 BewG

    Auch aus den Beschlüssen des Hessischen FG vom 26. Oktober 2017 (1 V 1165/17, EFG 2018, 60) und vom 20. November 2017 (1 V 10/17, EFG 2018, 312) ergäben sich Zweifel bzgl. der Anwendung der Kürzung gem. § 14 Abs. 2 BewG.
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