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   FG Hessen, 21.05.2007 - 6 V 967/07   

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https://dejure.org/2007,23589
FG Hessen, 21.05.2007 - 6 V 967/07 (https://dejure.org/2007,23589)
FG Hessen, Entscheidung vom 21.05.2007 - 6 V 967/07 (https://dejure.org/2007,23589)
FG Hessen, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 6 V 967/07 (https://dejure.org/2007,23589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14 Abs. 4 Nr. 5; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    IMEI-Nummer als handelsübliche Bezeichnung beim Handykauf - Vorsteuer; Leistungsbeschreibung; IMEI-Nummer; Handelsübliche Bezeichnung; Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    IMEI-Nummer als handelsübliche Bezeichnung beim Handykauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.04.2006 - V B 22/06

    Lieferung von Mobiltelefonen - Vorsteuerabzug; Anforderungen an

    Auszug aus FG Hessen, 21.05.2007 - 6 V 967/07
    Zur Begründung trägt sie unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 06.04.2006 V B 22/06 vor, es sei höchstrichterlich noch nicht entschieden, ob die sog. IMEI-Nummern zwingend in Rechnungen anzugeben seien.

    18 b) Der Bundesfinanzhof hatte das Hessische Finanzgericht in seinem Beschluss vom 06.04.2006 (V B 22/06) bestätigt und dabei ausgeführt, dass eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Erforderlichkeit der Angabe der IMEI-Nummern beim Verkauf von Handys noch nicht bestehe.

  • FG Niedersachsen, 12.11.2004 - 16 V 137/04

    Vorliegen von Versendungslieferungen; Karusselgeschäfte; Vorsteuerabzug und

    Auszug aus FG Hessen, 21.05.2007 - 6 V 967/07
    a) Wie das Hessische Finanzgericht bereits im Beschluss vom 18.01.2006 (6 V 3026/05) - auf den hinsichtlich der Einzelheiten verwiesen wird - ausgeführt hat, gibt es zu dieser Frage verschiedene Ansichten, wobei sich das Finanzgericht Niedersachsen - im Rahmen des Nachweises von innergemeinschaftlichen Lieferungen - mit Beschluss vom 12.11.2004 (16 V 137/04) gegen die Erforderlichkeit der Angabe von IMEI-Nummern ausgesprochen hat.
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus FG Hessen, 21.05.2007 - 6 V 967/07
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 69 Anm. 86 ff. m.w.N.).
  • FG Hessen, 18.01.2006 - 6 V 3026/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung des Vorsteuerabzugs wegen fehlender Gerätenummern in

    Auszug aus FG Hessen, 21.05.2007 - 6 V 967/07
    a) Wie das Hessische Finanzgericht bereits im Beschluss vom 18.01.2006 (6 V 3026/05) - auf den hinsichtlich der Einzelheiten verwiesen wird - ausgeführt hat, gibt es zu dieser Frage verschiedene Ansichten, wobei sich das Finanzgericht Niedersachsen - im Rahmen des Nachweises von innergemeinschaftlichen Lieferungen - mit Beschluss vom 12.11.2004 (16 V 137/04) gegen die Erforderlichkeit der Angabe von IMEI-Nummern ausgesprochen hat.
  • FG Sachsen, 01.12.2008 - 3 K 1308/01

    Keine Vorsteuerabzug bei fahrlässiger Einbindung in eine der

    b) Ob auch die individuelle Seriennummer der Mobiltelefone (IMEI-Nr.) in den Rechnungen als handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung anzugeben gewesen wäre kann der Senat dahingestellt sein lassen; Zweifel an einer solchen Erforderlichkeit werden insoweit vom Hessischen FG in einem Beschluss vom 21.05.2007 unter Auswertung einer durch die Finanzverwaltung zur Handelsüblichkeit durchgeführten Herstelleranfrage (6 V 967/07, juris) geäußert.
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