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   FG Hessen, 21.06.2016 - 4 K 2299/13   

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https://dejure.org/2016,25463
FG Hessen, 21.06.2016 - 4 K 2299/13 (https://dejure.org/2016,25463)
FG Hessen, Entscheidung vom 21.06.2016 - 4 K 2299/13 (https://dejure.org/2016,25463)
FG Hessen, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 4 K 2299/13 (https://dejure.org/2016,25463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvStG § 15; FGO § 42; AO § 182
    Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; Bestandskraft; Spezial-Sondervermögen; InvStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Feststellung der Abschreibung nach dem Investmentsteuergesetz bei einem Spezialimmobiliensondervermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1539
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 15/08

    Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten

    Auszug aus FG Hessen, 21.06.2016 - 4 K 2299/13
    Dies folgt aus dem Sammelverwaltungsakt-Charakter von Feststellungsbescheiden (vgl. insbesondere das BFH-Urteil vom 09.02.2011 IV R 15/08, BFHE 233, 290, BStBl. II 2011, 764).
  • BFH, 30.07.2019 - VIII R 22/16

    Feststellung von AfA- und AfS-Beträgen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 21.06.2016 - 4 K 2299/13 aufgehoben.

    Die Begründung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1539 mitgeteilt.

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1186/16

    Schachtelprivileg; Beteiligung an einer luxemburgischen SICAV

    Auch der erkennende Senat entscheidet diese Frage erneut (vgl. Senatsurteil vom 21.06.2016 4 K 2299/13, EFG 2016, 1539, Az. des BFH: VIII R 22/16) nicht, weil sie aus folgenden Gründen nicht entscheidungserheblich sind.
  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 1116/16

    Schachtelprivileg; Beteiligung an einer luxemburgischen SICAV

    Auch der erkennende Senat entscheidet diese Frage erneut (vgl. Senatsurteil vom 21.06.2016 4 K 2299/13, EFG 2016, 1539, Az. des BFH: VIII R 22/16) nicht, weil sie aus folgenden Gründen nicht entscheidungserheblich sind.
  • FG Hessen, 21.06.2016 - 4 K 960/15

    § 4 Abs. 1 InvStG, Art. 24 Abs. 1 DBA-Polen

    Verwalter i. S. des § 6 InvG bzw. § 17 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) war und ist die im Inland tätige X Verwaltungsgesellschaft mbH, die früher unter X1 GmbH und davor unter X2Kapitalanlagegesellschaft mbH firmierte (die Änderung der Firma des Verwalters und diesbezügliche Änderung des Rubrums ergibt sich aus von Amts wegen zu berücksichtigenden Mitteilungen im Verfahren 4 K 2299/13).
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