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   FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09   

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https://dejure.org/2010,14931
FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09 (https://dejure.org/2010,14931)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.06.2010 - 4 K 2258/09 (https://dejure.org/2010,14931)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 4 K 2258/09 (https://dejure.org/2010,14931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 3 Nr 2 EStG, § 14 S 1 AO, § 182 Abs 1 AO, § 15 Abs 2 EStG, § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG
    Gemeinnützige Körperschaft unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch Beteiligung an gewerblich geprägter Personengesellschaft

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 14; AO § 182; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
    Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bei einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft; Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Bindungswirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bei einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beteiligung einer gemeinnützigen Körperschaft als Kommanditistin an einer gewerblich geprägten, ausschließlich im Bereich der Vermögensverwaltung tätigen Gesellschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.05.1997 - I R 164/94

    Betriebsaufspaltung bei gemeinnütziger Besitzgesellschaft

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09
    Auch komme der BFH in seinem Urteil vom 21.05.1997 I R 164/94 BFH/NV 1997, 825 nicht zu dem zwingenden Schluss, dass sobald ein Unternehmen als gewerblich zu beurteilen sei, auch ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliege.

    Der BFH habe in seinem Urteil vom 21.05.1997 I R 164/94 ausdrücklich ausgeführt, dass es nicht der Sinn des Gesetzes sei,.

    im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Sinne des § 14 AO ist (BFH, Urteil vom 21.05.1997 I R 164/94 BFH/NV 1997, 825).

  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09
    Soweit der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 27.07.1988 I R 113/84, BStBl II 1989, 134 die Bindungswirkung der einheitlichen und gesonderten Feststellung für das Vorliegen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bejaht habe, sei diese Rechtsauffassung nach der Entscheidung des Großen Senats, Beschluss vom 11.4.2005 GrS 2/02 BStBl. II 2005, 679 aufgegeben worden.

    Demzufolge wird im Rahmen des Feststellungsbescheides zwar die Art der erzielten Einkünfte der Personengesellschaft verbindlich festgestellt, insoweit handelte es sich auch um ein gemeinschaftlich verwirklichtes Tatbestandsmerkmal (im BFH, Beschluss vom 11.04.2005 GrS 2/02, BStBl II, 2005, 679).

  • BFH, 27.07.1988 - I R 113/84

    Bindungswirkung eines Gewinnfeststellungsbescheides hinsichtlich der Frage, ob

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09
    Soweit der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 27.07.1988 I R 113/84, BStBl II 1989, 134 die Bindungswirkung der einheitlichen und gesonderten Feststellung für das Vorliegen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bejaht habe, sei diese Rechtsauffassung nach der Entscheidung des Großen Senats, Beschluss vom 11.4.2005 GrS 2/02 BStBl. II 2005, 679 aufgegeben worden.

    Soweit der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 27.07.1988 (BFH-Urteil vom 27.07.1988 I R 113/84, BStBl II 1989, 134) ausgeführt hat, dass im einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellungsverfahren bindend festgestellt werde, dass gewerbliche Einkünfte bezogen und damit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten worden sei, beruht dies auf der Prämisse, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb als Oberbegriff den Gewerbebetrieb mit umfasst.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09
    Auch die Annahme eines Gewerbebetriebes ist vom Nichtvorliegen einer Vermögensverwaltung im Sinne eines negativen Tatbestandsmerkmals abhängig (ständige Rechtsprechung BFH, Beschluss des Großen Senats vom 25.06.1984 GrS 4/82 BStBl. II 1984, 751, 762).

    Nachdem der Bundesfinanzhof seine Geprägerechtsprechung in 1984 aufgegeben hat, nach der eine vermögensverwaltende Betätigung einer Personengesellschaft stets als Gewerbebetrieb darstellte, wenn an der Gesellschaft eine Kapitalgesellschaft beteiligt war, die der Personengesellschaft das Gepräge gab, betreibt eine Personengesellschaft nunmehr nur dann einen Gewerbebetrieb, wenn die Gesellschafter in ihrer Verbundenheit zur Personengesellschaft tatsächlich ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG ausüben (BFH, Urteile vom GrS 4/82 BStBl II 1984, 751).

  • BFH, 28.04.2010 - I R 81/09

    Zinseinkünfte einer gewerblich geprägten, aber vermögensverwaltend tätigen

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09
    Dass nur dann, wenn originär gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG vorliegen, auch in anderen Rechtsgebieten außerhalb der Einkommensteuer von gewerblichen Gewinnen auszugehen ist, hat der Bundesfinanzhof in einer kürzlich ergangenen Entscheidung für den Bereich des Abkommensrechts bestätigt (vgl. BFH, Urteil vom 28.4.2010 I R 81/09 DB 2010, 1322).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 9/05

    GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09
    (IV R 9/05) folgere, dass die dort vorgenommene teleologische Auslegung zu § 9 Nr. 1 Satz 5 Gewerbesteuergesetz (GewStG) auf den vorliegenden Fall zu übertragen sei und zu dem Schluss gelange, es läge deshalb eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, sei dies rechtsirrig.
  • BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02

    Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09
    Anders als im Gewerbesteuergesetz, das auch eine gewerblich geprägte Personengesellschaft als Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 GewStG behandelt, weil § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG zur Bestimmung eines gewerblichen Unternehmens ausdrücklich auf die Regelungen des Einkommensteuergesetzes verweist und demzufolge auch als Fiktion gestaltete Ausnahmeregelungen des Einkommensteuergesetzes in das GewStG übernommen werden (vergleiche BFH Urteile vom 20.11.2003 IV R 5/02, BStBl II 2004, 464), fehlt eine entsprechende Verweisungsnorm in der Abgabenordnung.
  • BFH, 27.03.2001 - I R 78/99

    Kommanditbeteiligung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

    Auszug aus FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09
    Für die Beteiligungen an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, kann nichts anderes gelten (BFH, Urteil vom 27.03.2001 I R 78/99, BStBl II 2001, 449 m.w.N.), die daraus bezogenen Gewinnanteile der Gesellschafter stellen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, beziehungsweise wenn Gesellschafter eine gemeinnützige Körperschaft ist, bei dieser einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar.
  • BFH, 25.05.2011 - I R 60/10

    Steuerfreiheit der Beteiligungserträge gemeinnütziger Körperschaften aus

    Der dagegen erhobenen Klage gab das Hessische Finanzgericht (FG) mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 23 veröffentlichtem Urteil vom 23. Juni 2010  4 K 2258/09 statt.
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