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   FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08   

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https://dejure.org/2009,30028
FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08 (https://dejure.org/2009,30028)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.09.2009 - 6 K 1727/08 (https://dejure.org/2009,30028)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. September 2009 - 6 K 1727/08 (https://dejure.org/2009,30028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel; Steuerfahndung; Bewertungsverbot; Fernwirkung; Bank; Festsetzungsverjährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
    Die Kläger vertreten unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04 (BStBl II 2007, 227 ff.) die Auffassung, dass dies ein qualifiziertes materiell-rechtliches Verwertungsverbot zur Folge habe und dieses Verwertungsverbot auch Fernwirkung entfalte.

    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist bereits umstritten, ob im Besteuerungsverfahren eine sog. Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten überhaupt in Betracht kommt (vgl. die ausführliche Darstellung im BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227 ).

    Die gleichmäßige Besteuerung beginnt indes zu allererst mit der besseren Erfassung und Ermittlung der Verhältnisse der Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 04.10.2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227 ff. m.w.N.).

  • BFH, 29.06.2005 - II R 3/04

    Steuerfahndung - Kontrollmaterial über Anlagen in der Schweiz

    Auszug aus FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
    Der Senat vermag jedoch bereits nicht zu erkennen, dass eine Weitergabe von aufgefundenen Beweismitteln von Steuerpflichtigen, gegen die kein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht, zu einem Verwertungsverbot führen soll (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1 ff.).

    Wie der BFH mit Urteil vom 26.06.2005 II R 3/04 (BFH/NV 2006, 1 ff.) ausgeführt hat, ist in derartigen Fällen die Weiterleitung von Kontrollmaterial unabhängig vom Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts nicht zu beanstanden.

  • BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00

    Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung

    Auszug aus FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
    Im Übrigen habe auch für die Zeiträume ab 1993 unter Beachtung des BFH-Beschlusses vom 06.02.2001 (BStBl II 2001, 306 ) kein steuerlicher Anfangsverdacht bestanden, da es sich bei den von der Steuerfahndung aufgegriffenen Vorgängen um bankübliche Auslandsgeschäfte von legitimationsgeprüften Konten eines namentlich bekannten Bankkunden und nicht um anonyme Transaktionen gehandelt habe.

    Zwar hat der BFH - wie die Kläger zutreffend ausführen - mit Beschluss vom 06.02.2001 VII B 277/00 (BStBl II 2001, 306 ) entschieden, dass Geld- oder Kapitalanlagen im Ausland, die von Anlegern über ein deutsches Kreditinstitut in banküblicher Weise abgewickelt werden, nicht geeignet sind, einen strafrechtlichen Anfangsverdacht zu begründen.

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88

    Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
    Unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.1990 2 BvR 910/88 machen die Kläger geltend, die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse entsprächen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, da in dem Beschluss vom 03.11.1998 sowohl die Angabe der Steuerart als auch die Angabe des Zeitraums fehle und auch der Beschluss 20.07.1998 den Tatzeitraum nur unvollständig bezeichne.

    bb) Soweit die Kläger unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.06.1990 2 BvR 910/88 darauf verweisen, die gegenüber den Kreditinstituten ergangenen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse entsprächen nicht den verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

  • BFH, 17.03.2009 - VII R 40/08

    Einfuhrabgaben: Begründungsanforderungen an Abgabenbescheid bei

    Auszug aus FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
    Auch der Verweis der Kläger auf ein anhängiges Verfahren vor dem BFH (VII R 40/08) zur Frage der Nichtigkeit ist nicht geeignet, eine andere Beurteilung zu rechtfertigen.

    Das zwischenzeitlich ergangene Urteil in dieser Sache (Urteil vom 17.03.2009, BFH/NV 2009, 1287) steht vielmehr im Einklang mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der oben angeführten Entscheidung des Senats.

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
    Bei ihrem Hinweis lassen die Kläger unberücksichtigt, dass das BVerfG in einem weiteren Beschluss vom 23.03.1994 2 BvR 396/94 (HFR 1995, 36 ) ausgeführt hat, der notwendigen Begrenzung der Zwangsmaßnahme werde regelmäßig dadurch Rechnung getragen, dass eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses die Messbarkeit und Kontrollierbarkeit des Eingriffs in die Grundrechte sicherstellt, wobei es ausreiche, dass durch geeignete Formulierungen im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sichergestellt werde, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibe.
  • FG Niedersachsen, 27.05.2003 - 1 K 252/01

    Feststellungslast der Finanzbehörde für die steuerbegründenden Tatsachen;

    Auszug aus FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
    Da die größte Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass Steuerpflichtige ihr Vermögen nicht von heute auf morgen erwerben, sondern über Jahre hinweg ansparen, besteht eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass das am Jahresende festgestellte Vermögen abzüglich der möglichen Ersparnis der letzten 12 Monate auch schon zu Jahresbeginn bestand (vgl. Urteil des Niedersächsischen FG vom 27. Mai 2003, 1 K 252/01, EFG 2003, 1439 ).
  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 81/04

    Hinzuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Verletzung der

    Auszug aus FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
    aa) Zwar ist grundsätzlich auch eine Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuern gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO möglich (vgl. BFH-Urteil vom 07.11.2006 VIII R 81/04, BStBl II 2007, 364 m.w.N.).
  • BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00

    Steuerhinterziehung: Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
    Wie der BFH mit Beschluss vom 15.06.2001 VII B 11/00 (BStBl II 2001, 624 ) entschieden hat, ist bei der Durchführung von Tafelgeschäften der so genannte Anfangsverdacht einer Steuerstraftat bereits dann gerechtfertigt, wenn der Bankkunde solche Geschäfte bei dem Kreditinstitut, bei der er seine Konten unterhält, außerhalb dieser Konten durch Bareinzahlungen und Barabhebungen abwickelt.
  • BFH, 17.05.1995 - I B 118/94

    Steuerfahndung - Besteuerungsverfahren - Spontanauskunft

    Auszug aus FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08
    Umgekehrt kann - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung zu den Ergebnissen einer (rechtswidrigen) Außenprüfung - ein Verwertungsverbot aus der Rechtswidrigkeit einer verfahrensmäßig gesondert zu beurteilenden - d.h. anfechtbaren - Ermittlungsmaßnahme nur dann abgeleitet werden, wenn die Maßnahme in dem dafür vorgesehenen Verfahren für rechtswidrig erklärt worden ist (BFH-Beschlüsse vom 10. März 1992 X B 18/91, BFH/NV 1992, 367; vom 17. Mai 1995 I B 118/94, BFHE 177, 242, BStBl II 1995, 497 ; Seer in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 208 AO 1977 Tz. 143; vgl. auch § 33 Abs. 3 FGO ).
  • BFH, 10.03.1992 - X B 18/91

    Übernahme der Darlegungen der Steuerfahndung durch ein Finanzgericht im Rahmen

  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

  • KG, 05.05.1999 - 3 Ws 116/99
  • Drs-Bund, 07.11.1975 - BT-Drs 7/4292
  • BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01

    Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung

  • FG Münster, 18.07.2000 - 4 V 1521/00

    Vorsätzliche Begehung bei Nichtabgabe von Steuererklärungen; kein Einfluss

  • FG Düsseldorf, 26.06.2000 - 13 V 556/00

    Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung; Gesamtschuldner -

  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

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