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FG Hessen, 25.03.2021 - 4 K 28/19 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 S. 3
- rechtsportal.de
KStG § 8 Abs. 3 S. 3
Einstufung geleistete Zahlungen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen oder als nicht steuerbare offene oder verdeckte Einlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Base-Cost-Zahlungen als Gegenleistung für die Ausführung des Erstversicherungsgeschäfts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 26.02.1992 - I R 80/90
Auszug aus FG Hessen, 25.03.2021 - 4 K 28/19
aaa) Eine verdeckte Einlage, die nach § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG das Einkommen (grundsätzlich) nicht erhöht, ist gegeben, wenn der Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis wurzeln, eine einen bilanziellen Vermögenszuwachs bewirkende Leistung erbringt, ohne eine wertadäquate Gegenleistung zu erhalten (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - I R 80/90, BFH/NV 1998, 624).Vielmehr ist zu entscheiden, ob das Geschäftsverhältnis primärer Anlass für die Gewährung des Vermögensvorteils war (vgl. ebenfalls BFH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - I R 80/90, BFH/NV 1998, 624).
- BFH, 15.10.1997 - I R 80/96
Auszug aus FG Hessen, 25.03.2021 - 4 K 28/19
aaa) Eine verdeckte Einlage, die nach § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG das Einkommen (grundsätzlich) nicht erhöht, ist gegeben, wenn der Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis wurzeln, eine einen bilanziellen Vermögenszuwachs bewirkende Leistung erbringt, ohne eine wertadäquate Gegenleistung zu erhalten (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - I R 80/90, BFH/NV 1998, 624).Vielmehr ist zu entscheiden, ob das Geschäftsverhältnis primärer Anlass für die Gewährung des Vermögensvorteils war (vgl. ebenfalls BFH, Urteil vom 15. Oktober 1997 - I R 80/90, BFH/NV 1998, 624).
- BFH, 18.12.1996 - I R 139/94
Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der …
Auszug aus FG Hessen, 25.03.2021 - 4 K 28/19
(1) Zur Begründung des "Nahestehens" reicht jede Beziehung eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu einer anderen Person aus, die den Schluss zulässt, sie habe die Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft an die andere Person beeinflusst; derartige Beziehungen können familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - I R 139/94 -, BFHE 182, 184, BStBl II 1997, 301).