Rechtsprechung
FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Betriebs-Berater
Steuerschuldnerschaft bei Lieferung betriebsbereiter Photovoltaikanlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 13 b
Steuerschuldnerin nach den Vorschriften der umgekehrten Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UStG ) bei der Beauftragung von Subunternehmern zur Installation einer Solaranlage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerschuldnerin nach den Vorschriften der umgekehrten Steuerschuldnerschaft (§ 13 b Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UStG) bei der Beauftragung von Subunternehmern zur Installation einer Solaranlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Lieferung von Photovoltaikanlagen und die umgekehrte Steuerschuldnerschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei Beauftragung von Subunternehmern durch ein Unternehmen zum Aufbau und zur Lieferung von Photovoltaikdachanlagen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Photovoltaikanlagen liefernde Unternehmen schulden die Umsatzsteuer für die Leistungen ihrer Subunternehmer
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Reverse-Charge-Verfahren bei Lieferung betriebsbereiter Photovoltaikanlagen
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Steuerschuldnerschaft bei Lieferung betriebsbereiter Photovoltaikanlagen
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Umsatzsteuerschuldnerschaft bei Lieferung betriebsfertiger Photovoltaikanlagen
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Lieferung betriebsbereiter Solaranlagen - § 13b UStG
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Lieferung betriebsbereiter Photovoltaikanlagen ist Bauleistung
- hessen.de (Pressemitteilung)
Umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer
Verfahrensgang
- FG Hessen, 26.09.2013 - 1 K 2198/11
- FG Hessen, 21.01.2014 - 1 K 2198/11
- BFH - XI R 3/14 (anhängig)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Naumburg, 20.02.2014 - 1 U 86/13
Lieferung einer Photovoltaik-Dachanlage: Rechtliche Einordnung des …
Der Hinweis der Klägerin auf den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 9.12.2013, wonach Werklieferungen von Photovoltaikanlagen als Auf-Dach-Anlagen Bauleistungen i.S.v. § 13b Abs. 5 Satz 2, Abs. 2 Nr. 4 UStG sind (DStR 2013, 2764; so auch das Hessische Finanzgericht im Urteil vom 26.9.2013, 1 K 2198/11), belegt keinen Werkvertrag. - FG Düsseldorf, 10.10.2017 - 10 K 1513/14
Ansehung des Aufstellens einer Photovoltaikanlage als bauabzugssteuerpflichtig; …
Der Begriff des Bauwerks ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weit auszulegen (BAG-Urteil vom 21. Januar 1976 4 AZR 71/75, Arbeitsrechtliche Praxis - AP - Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) und umfasst demzufolge nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (…BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002, a.a.O., Rn. 6; Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 26. September 2013 1 K 2198/11, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 506, zu § 13b UStG).Der Begriff der Betriebsvorrichtungen schließt zwar aus, dass es sich bei diesen um ein Gebäude handeln kann, nicht ausgeschlossen ist aber, dass eine Betriebsvorrichtung zugleich ein Bauwerk ist (…BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 186/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1990, 453; Urteil des Hessischen FG vom 26. September 2013 1 K 2198/11, a.a.O.).
- FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 63/17
§ 48, § 48d EStG
Der Begriff des Bauwerks ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (BAG-Urteil vom 21. Januar 1976 4 AZR 71/75, AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) weit auszulegen und umfasst demzufolge nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (…BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002 Rn. 6, BStBl I 2002, 1399; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 1 K 2198/11, EFG 2014, 506 zu § 13b UStG).Der Begriff der Betriebsvorrichtungen schließt zwar aus, dass es sich bei diesen um ein Gebäude handeln kann, nicht ausgeschlossen ist aber, dass eine Betriebsvorrichtung zugleich ein Bauwerk ist (…BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 186/85, BFH/NV 1990, 453; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 1 K 2198/11, EFG 2014, 506).
- FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 66/17
§ 48, § 48d EStG
Der Begriff des Bauwerks ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BAG (BAG-Urteil vom 21. Januar 1976 4 AZR 71/75, AP Nr. 27 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) weit auszulegen und umfasst demzufolge nicht nur Gebäude, sondern darüber hinaus sämtliche irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen (…BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002 Rn. 6, BStBl I 2002, 1399; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 1 K 2198/11, EFG 2014, 506 zu § 13b UStG).Der Begriff der Betriebsvorrichtungen schließt zwar aus, dass es sich bei diesen um ein Gebäude handeln kann, nicht ausgeschlossen ist aber, dass eine Betriebsvorrichtung zugleich ein Bauwerk ist (…BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 186/85, BFH/NV 1990, 453; Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. September 2013 1 K 2198/11, EFG 2014, 506).