Rechtsprechung
FG Hessen, 28.04.2015 - 4 K 1366/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 8b Abs. 3 S. 1 KStG, § 49 Abs. 1 Nr. 2c)e)aa) EStG, § 17 EStG
§ 8b Abs.3 S.1 KStG, § 49 Abs.1 Nr.2c)e)aa) EStG, § 17 EStG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besteuerung von 5 % des anteiligen Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf eines inländischen Kapitalgesellschaftsanteils für eine ausländische Anteilseignerin; Anteiliger Veräußerungsgewinn als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerpflicht des anteiligen Veräußerungsgewinns gemäß § 8b Abs. 3 S. 1 KStG für eine beschränkt steuerpflichtige ausländische Anteilseignerin
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerpflicht des anteiligen Veräußerungsgewinns gemäß § 8b Abs. 3 S. 1 KStG für eine beschränkt steuerpflichtige ausländische Anteilseignerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- pwc.de (Kurzinformation)
Gilt pauschales Abzugsverbot auch für beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften?
Verfahrensgang
- FG Hessen, 28.04.2015 - 4 K 1366/14
- BFH, 31.05.2017 - I R 37/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. …
Auszug aus FG Hessen, 28.04.2015 - 4 K 1366/14
Es handelt sich um eine Typisierung des Gesetzgebers, die im Rahmen seines weiten gesetzgeberischen Gestaltungspielraums liegt (…vgl. Watermeyer in Herrmann/Heuer/ Raupach, Kommentar zum EStG/KStG § 8b KStG Rn. 103; Bundesverfassungsgericht-Beschluss vom 12.10.2010 1 BvL 12/07, BVerGE 127, 224 ff.).Für eine teleologische Reduktion der Norm besteht keine Veranlassung, zumal das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot in § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG, wie die Entstehungsgeschichte der Vorschrift und ihre objektive Funktionsweise belegen, neben der Vereinfachung und der Vereinheitlichung bei der Besteuerung in- und ausländischer Bezüge, der Abwehr unerwünschter steuerlicher Gestaltungen dient (BVerfG vom 12.10.2010, 1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224, [...];… Rn. 72).
- BFH, 09.04.2014 - I R 52/12
Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG …
Auszug aus FG Hessen, 28.04.2015 - 4 K 1366/14
Die doppelte Berücksichtigung ein und derselben Kosten, der tatsächliche Abzug der Veräußerungskosten bei der Ermittlung des betreffenden Veräußerungsgewinns und das pauschale Abzugsverbot fiktiver Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG mag zwar in systematischer Hinsicht nicht vollkommen zu überzeugen, ist aber nach dem Regelungswortlaut eindeutig, der sich im Rahmen des hinnehmbaren gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums hält (BFH-Urteil vom 09.04.2014 I R 52/12, BStBl II 2014, 851).Dem Gesetzgeber bleibt es unbenommen, die Freistellung von Veräußerungsgewinnen im Veräußerungsfall typisierend durch einen zusätzlichen pauschalen Nichtabzugsposten rückgängig zu machen (BFH-Urteil vom 09.04.2014 a.a.O. m.w.N.).
- BFH, 31.05.2017 - I R 37/15
Auszug aus FG Hessen, 28.04.2015 - 4 K 1366/14
Für eine teleologische Reduktion der Norm besteht keine Veranlassung, zumal das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot in § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG, wie die Entstehungsgeschichte der Vorschrift und ihre objektive Funktionsweise belegen, neben der Vereinfachung und der Vereinheitlichung bei der Besteuerung in- und ausländischer Bezüge, der Abwehr unerwünschter steuerlicher Gestaltungen dient (BVerfG vom 12.10.2010, 1 BvL 12/07, BVerfGE 127, 224, [...];… Rn. 72).
- BFH, 31.05.2017 - I R 37/15
Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen …
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 28. April 2015 4 K 1366/14 aufgehoben, soweit die Festsetzung der Körperschaftsteuer und des Verspätungszuschlags betroffen sind.Das Hessische Finanzgericht (FG) hat sie mit Urteil vom 28. April 2015 4 K 1366/14 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 315) als unbegründet abgewiesen.