Rechtsprechung
FG Hessen, 29.09.2021 - 4 K 1476/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 S. 2
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gehaltszuführungen des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf ein sog. Zeitwertkonto - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Qualifizierung von Gehaltszuführungen des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf ein sog. Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- haufe.de (Kurzinformation)
Einzahlung auf Zeitwertkonto eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht stets vGA
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Qualifizierung von Gehaltszuführungen des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers auf ein sog. Zeitwertkonto als verdeckte Gewinnausschüttung
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Zeitwertkonten - (doch) ein Steuersparmodell für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer*innen?
Verfahrensgang
- FG Hessen, 29.09.2021 - 4 K 1476/20
- BFH - I B 87/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.11.2015 - I R 26/15
Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte …
Auszug aus FG Hessen, 29.09.2021 - 4 K 1476/20
Nach Durchführung einer Lohnsteueraußenprüfung qualifizierte das Finanzamt unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. November 2015, I R 26/15, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2016, 489 die auf das Zeitwertkonto eingezahlten Beträge als verdeckte Gewinnausschüttung, da die Vereinbarung eines Zeitwertkontenmodells mit dem Aufgabenbild eines Geschäftsführers nicht zu vereinbaren sei und bei einem Gesellschaftergeschäftsführer auf eine gesellschaftliche Veranlassung schließen lasse.Davon ausgehend weist der Beklagte unter Hinweis auf die von ihm zitierte BFH-Entscheidung vom 11. November 2015, I R 26/15, BStBl II 2016, 489 zwar zutreffend darauf hin, dass eine Vereinbarung zur Ansammlung von Wertguthaben auf Zeitwertkonten mit der durch laufenden Gehaltsverzicht Freizeit - in Form einer späteren zeitlichen Freistellung - erkauft wird, mit dem Aufgabenbild und insbesondere der Organstellung eines Geschäftsführers nicht vereinbar ist.
- BFH, 07.03.2018 - I R 89/15
Erdienbarkeit bei Barlohnumwandlung
Auszug aus FG Hessen, 29.09.2021 - 4 K 1476/20
Er finanziert sich durch den Verzicht auf die Auszahlung des ihm ohnehin zustehenden Arbeitslohnes und dessen Einzahlung auf ein Investmentkonto selbst eine Altersversorgung (vergleiche auch BFH Urteil vom 7. März 2018, I R 89/15, BStBl II 2019, 70).