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   FG Hessen, 29.10.2020 - 5 K 793/20   

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https://dejure.org/2020,41785
FG Hessen, 29.10.2020 - 5 K 793/20 (https://dejure.org/2020,41785)
FG Hessen, Entscheidung vom 29.10.2020 - 5 K 793/20 (https://dejure.org/2020,41785)
FG Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 5 K 793/20 (https://dejure.org/2020,41785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für eine landwirtschaftliche Zugmaschine bei Bewirtschaftung von Brachland

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.03.2013 - II R 55/11

    Verwendung einer Zugmaschine i. S. von § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG bei

    Auszug aus FG Hessen, 29.10.2020 - 5 K 793/20
    Handelt es sich nicht um einen solchen Betrieb, ist der Tatbestand der Befreiungsvorschrift auch bei Einsatz des Fahrzeugs "wie von einem Landwirt" nicht erfüllt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25.10.1995 - II R 45/92, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 11; Urteil vom 06.03.2013 - II R 55/11, BStBl. II 2013, 518).

    a.) Nach der Rechtsprechung des BFH, der das erkennende Gericht folgt, ist land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb i.S. des § 3 Nr. 7 Buchst. a KraftStG eine Wirtschaftseinheit, in der die Produktionsfaktoren Boden, Betriebsmittel und menschliche Arbeit zusammengefasst sind und, aufeinander abgestimmt, planmäßig eingesetzt werden, um Güter zu erzeugen und zu verwerten oder Dienstleistungen bereitzustellen (BFH - Urteil vom 06.03.2013 - II R 55/11, a.a.O.).

  • FG Münster, 18.01.2018 - 6 K 389/17

    Befreiung einer Zugmaschine in Form eines sog. Ackerschleppers von der

    Auszug aus FG Hessen, 29.10.2020 - 5 K 793/20
    Dieses Merkmal dient zur Abgrenzung dieser Betriebe von der privaten Vermögensverwaltung und zur Erreichung des vom Gesetzgeber mit der Steuerbefreiung beabsichtigten Gesetzeszwecks (vgl. Finanzgericht - FG - Münster, Urteil vom 18. Januar 2018 - 6 K 389/17 Kfz, juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 14 K 164/12, EFG 2014, 959).
  • BFH, 25.10.1995 - II R 45/92

    Bei der erbschaftsteuerrechtlichen Beurteilung von Nachlaßverbindlichkeiten

    Auszug aus FG Hessen, 29.10.2020 - 5 K 793/20
    Handelt es sich nicht um einen solchen Betrieb, ist der Tatbestand der Befreiungsvorschrift auch bei Einsatz des Fahrzeugs "wie von einem Landwirt" nicht erfüllt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25.10.1995 - II R 45/92, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 11; Urteil vom 06.03.2013 - II R 55/11, BStBl. II 2013, 518).
  • FG Niedersachsen, 08.01.2014 - 14 K 164/12

    Steuerbefreiung einer Zugmaschine von der Kraftfahrzeugsteuer nach § 3 Nr. 7 a

    Auszug aus FG Hessen, 29.10.2020 - 5 K 793/20
    Dieses Merkmal dient zur Abgrenzung dieser Betriebe von der privaten Vermögensverwaltung und zur Erreichung des vom Gesetzgeber mit der Steuerbefreiung beabsichtigten Gesetzeszwecks (vgl. Finanzgericht - FG - Münster, Urteil vom 18. Januar 2018 - 6 K 389/17 Kfz, juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 14 K 164/12, EFG 2014, 959).
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 45/92

    Begriffsdefinition "landwirtschaftlicher Betrieb" (§ 3 Nr. 7 KraftStG 1979)

    Auszug aus FG Hessen, 29.10.2020 - 5 K 793/20
    Ohne unmittelbare Bedeutung ist mithin nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 22.09.1992 - VII R 45/92, BStBl II 1993, 200), ob die Flächen als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bewertet sind.
  • FG Nürnberg, 21.02.2019 - 6 K 130/18

    Kraftfahrzeugsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 29.10.2020 - 5 K 793/20
    Denn bei der Beurteilung der Forstwirtschaft sind deren natürliche Gegebenheiten zu beachten (FG Nürnberg, Urteil vom 21.02.2019 - 6 K 130/18 - juris, Rz. 23 ff).
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