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   FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05   

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https://dejure.org/2006,8497
FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05 (https://dejure.org/2006,8497)
FG Hessen, Entscheidung vom 30.06.2006 - 6 K 1521/05 (https://dejure.org/2006,8497)
FG Hessen, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 6 K 1521/05 (https://dejure.org/2006,8497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 UStG, Art 13 Teil A EWGRL 388/77, § 4 UStG
    Keine Umsatzsteuerbefreiung bei der Erstellung von Gutachten für die Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerfreiheit für die Einnahmen eines Arztes aus einer Tätigkeit als Gutachter; Gutachtertätigkeit im Zusammenhang mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung in eine Pflegestufe; Erweiterung oder Berichtigung einer Klage nach Ablauf der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreiung; Umsatzsteuerpflicht; Gutachten; Pflegeversicherung; Heilbehandlung - Keine Umsatzsteuerbefreiung bei der Erstellung von Gutachten für die Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung bei der Erstellung von Gutachten für die Pflegeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 878
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 28.06.2000 - V R 72/99

    Gutachten eines Krankenpflegers für den Medizinischen Dienst

    Auszug aus FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
    e) Entgegen der Ansicht des FA seien die im Streitfall zu beurteilenden Umsätze nicht schon aufgrund des BFH-Urteils vom 28.06.2000 V R 72/99 steuerpflichtig.

    Das BFH-Urteil vom 28.02.2000 V R 72/99 habe dies lediglich bestätigt.

    Der klägerische Einwand, dass das BFH-Urteil vom 28.02.2000 V R 72/99 keinen Arzt, sondern einen Krankenpfleger betreffe, sei unerheblich.

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Begutachtung einen unmittelbaren Bezug zur sog. Behandlungspflege aufweist, also zu Pflegemaßnahmen, die durch eine Erkrankung veranlasst sind (vgl. BFH-Urteil vom 28.06.2000 V R 72/99, HFR 2001, S. 62).

    Schließlich ergibt sich aus dem BFH-Urteil vom 28.06.2000 V R 72/99 (BStBl II 2000, 554), dass im Auftrag des Medizinischen Diensets einer Krankenversicherung für Zwecke der Pflegeversicherung erstellte Gutachten nicht unter die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG fallen.

    Schließlich kann der Klage auch nicht zum Erfolg verhelfen, dass der Kläger geltend macht, in dem BFH-Urteil vom 28.02.2000 (BStBl II 2000, 554) sei es um einen Krankenpfleger gegangen, während er die Gutachten in seiner Funktion als Arzt erstellt habe.

  • BFH, 26.05.1977 - V R 95/76

    Keine Steuerfreiheit für die Lieferung von Arzneien durch ärztliche Hausapotheke

    Auszug aus FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
    Es reiche nicht aus, dass ein Arzt eine Tätigkeit ausübe, für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG müsse es sich um eine Tätigkeit der Heilkunde handeln (BFH-Urteil vom 26.05.1977 V R 95/86, BStBl II 1977, 879).

    e) Das FA berufe sich nicht auf die neuen Anwendungsregeln des BMF-Schreibens vom 13.02.2001, da bereits nach der BFH-Rechtsprechung zu § 4 Nr. 14 UStR 1967 nicht alle vom Arzt erbrachten Leistungen steuerfrei gewesen seien, sondern nur diejenigen, die er in Ausübung seiner heilkundlichen Tätigkeit bewirke (BFH-Urteil vom 26.05.1977 V R 95/76, BStBl II 1977, 879).

    Denn es fehlt insoweit an einer Änderung der Rechtsprechung: Der Bundesfinanzhof hatte die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 14 UStG schon im Urteil vom 26.05.1977 (BStBl II 1977, 879) einschränkend ausgelegt und erkannt, dass die Steuerfreiheit die "Ausübung heilkundlicher Tätigkeit" voraussetzt.

  • EuGH, 20.11.2003 - C-307/01

    'd''Ambrumenil und Dispute Resolution Services'

    Auszug aus FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
    Außerdem hat der EuGH im Urteil vom 20.11.2003 in der Rs C-307/01 - D'Ambrumenil (HFR 2004, 278) entschieden, dass die Steuerbefreiung nicht für folgende Leistungen gilt, die im Rahmen der Ausübung des Arztberufes erbracht werden:.

    Eine Leistung, die die im Gutachtenauftrag gestellten Fragen beantworten soll, soll vielmehr einem Dritten den Erlass einer Entscheidung ermöglichen, die gegenüber dem Betroffenen oder anderen Personen Rechtswirkungen erzeugt (EuGH-Urteil vom 20.11.2003 Rs C-307/01, HFR 2004, 278 Tz 61).

  • EuGH, 14.09.2000 - C-384/98

    Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen

    Auszug aus FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
    Die Umsätze aus den für die Firma A erstellten Gutachten - von denen sich ein Frau S. betreffendes in den Akten (Bl. 7 - 15 Sonderband Betriebsprüfung) befindet - fielen auch nicht unter die im Erlass des BMF vom 13.02.2001 getroffene Regelung hinsichtlich der Anwendung des EuGH-Urteils vom 14.09.2000 in der Rechtssache C-384/98 (Tz 12a des Bp-Berichtes vom 07.01.2004).

    Darüber hinaus hatte der EuGH mit Urteil vom 14.09.2000 Rs C-384/98 (UR 2000, 432) entschieden, dass medizinische Leistungen, die nicht im Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, nicht in den Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift fallen.

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 P 20/97 R

    Pflegeversicherung - Kind - Ermittlung - Mehrbedarf - Berücksichtigung -

    Auszug aus FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
    Schließlich fallen Maßnahmen, die therapeutischen Zielen in der Zukunft dienen, nicht in den Risikobereich der Pflegeversicherung (vgl. BSG-Urteil vom 26.11.1998 B 3 P 20/97 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 9).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90

    Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren -

    Auszug aus FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
    Dagegen ist es nicht Aufgabe des Gerichts, Rechtsrat und Rechtauskunft zu geben (BFH-Urteil vom 28.11.1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609).
  • EuGH, 20.11.2003 - C-212/01

    Unterpertinger

    Auszug aus FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
    Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt dagegen nicht für die Leistung eines Arztes, die in der Erstellung eines Gutachtens zum Gesundheitszustand einer Person im Hinblick darauf besteht, Anhaltspunkte zu gewinnen, die für oder gegen einen Antrag auf Zahlung einer Invaliditätspension sprechen (EuGH-Urteil vom 20.11.2003 Rs. C-212/01 - Margarete Unterpertiger, UR 2004, S. 70 Rz 42).
  • BFH, 15.07.2004 - V R 27/03

    Schönheitsoperationen sind umsatzsteuerpflichtig

    Auszug aus FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
    Die Berücksichtigung von Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 Abs. 1 AO im Rahmen eines die Steuerfestsetzung betreffenden Verfahrens scheidet somit aus (vgl. BFH-Urteil vom 11.10.1988 VIII R 419/83, BStBl II 1989, 284, 288 unter 5; BFH-Urteil vom 15.07.2004 V R 27/03, BStBl II 2004, 862, 864 unter 4).
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
    a) Nach richtlinienkonformer Auslegung setzt die Steuerbefreiung voraus, dass der Unternehmer eine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt und dass er dafür die erforderlichen Befähigungsnachweise besitzt (vgl. EuGH-Urteil vom 10.09.2002 Rs. C-141/00, UR 2002, 513; EuGH vom 06.11.2003 Rs. C-45/01, UR 2003, 585; BFH-Urteil vom 19.12.2002 V R 28/00, UR 2003, 284; BFH-Urteil vom 01.04.2004 V R 54/98, UR 2004, 472).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII R 36/89

    Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels

    Auszug aus FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
    Der BFH hat daher entschieden, dass die Prozessförderungspflicht und Prozessfürsorgepflicht des Vorsitzenden nicht so weit geht, dass er im Fall der Unzulässigkeit oder Unbegründetheit eines Rechtsmittels den Rechtsmittelführer darauf hinweisen muss, um ihm Gelegenheit zur Rücknahme des Rechtsmittels zu geben (BFH-Beschluss vom 10.01.1995 VII E 11 12/94, BFH/NV 1995, 722; BFH-Urteil vom 27.09.1994 VIII R 36/89, BStBl II 1995, 353ff, 356).
  • BFH, 18.02.1982 - IV R 85/79

    Rückwirkende Gesetzesanwendung - Herstellungskosten - Anschaffungskosten -

  • BFH, 19.12.2002 - V R 28/00

    Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Fußpfleger

  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier

  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem

  • BFH, 01.04.2004 - V R 54/98

    Psychotherapeutische Behandlung von Patienten in einer Ambulanz durch eine

  • BFH, 11.10.1988 - VIII R 419/83

    1. Steuerrechtlich schädlicher Zukauf kann in der Lnad- und Fortwirtschaft in

  • BFH, 10.01.1995 - VII E 11/94

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Überraschungsentscheidung und einer

  • BFH, 19.06.1997 - IV R 51/96

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit des eingelegten Rechtsbehelfs

  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 46/93

    Bewirtungsvordruck; nachträgliche Ergänzungen

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

  • BFH, 23.11.1978 - I R 56/76

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung -

  • BFH, 24.09.1970 - II B 28/70

    Aussetzung der Vollziehung - Erlaßablehnende Bescheide - Umdeutung - Erlaß einer

  • BFH, 13.03.1996 - II R 39/94

    Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz als revisibles Recht das der Überprüfung des

  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

  • BFH, 28.11.1991 - V R 95/86

    Steuerbarkeit und Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Mehrzweckhalle durch eine

  • BFH, 30.08.1994 - IX R 42/91
  • BFH, 24.06.1964 - II 76/63
  • BFH, 27.11.1959 - VI 211/58
  • BFH, 12.06.1959 - VI 306/57
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