Rechtsprechung
FG Köln, 03.11.2005 - 10 K 1129/02 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung eines Arbeitszimmers zu Weiterbildungszwecken unter strengen Voraussetzungen; keine Anerkennung von Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehefrau und Tochter im Ausland ohne Nachweis der jeweils eigenen Nettoeinkünfte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitszimmer; außergewöhnliche Belastungen: - Anerkennung eines Arbeitszimmers zu Weiterbildungszwecken unter strengen Voraussetzungen; keine Anerkennung von Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehefrau und Tochter im Ausland ohne Nachweis der jeweils eigenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers; Zulässigkeit der Anerkennung eines Arbeitszimmers für einen höher qualifizierten Arbeitnehmer vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung mit einem niedriger qualifizierten Arbeitnehmer; Vertragliches ...
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer zu Weiterbildungszwecken
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Häusliches Arbeitszimmer
Papierfundstellen
- EFG 2006, 179
Wird zitiert von ...
- FG Düsseldorf, 25.03.2013 - 8 K 2213/11
Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zu Fortbildungszwecken
Vor diesem Hintergrund teilt das Gericht die in dem ebenfalls bereits in der Einspruchsentscheidung zitierten Urteil des Finanzgerichts Köln vom 3.11.2005 (10 K 1129/02, EFG 2006, 179) vertretene Ansicht, dass es auch zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung einfacher Arbeitnehmer geboten ist, die Anerkennung eines häuslichen "Fortbildungs"-Arbeitszimmers für höher qualifizierte Arbeitnehmer an eine arbeitsvertraglich bestimmte Pflicht zur Fortbildung bei gleichzeitigem Verbot des Arbeitgebers zur Fortbildung am dienstlichen Arbeitsplatz zu knüpfen.
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