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FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 3686/07 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- Judicialis
Erlass der auf die Kommanditbeteiligung des Erblassers entfallenden Erbschaftsteuer; Übermaßverbot bezüglich steuerlicher Belastungswirkung; Besteuerung eines rein buchmäßig vorhandenen Vermögenswerts als Eingriff in die Eigentumsspähre und Vermögenssphäre der Erben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass der auf die Kommanditbeteiligung des Erblassers entfallenden Erbschaftsteuer; Übermaßverbot bezüglich steuerlicher Belastungswirkung; Besteuerung eines rein buchmäßig vorhandenen Vermögenswerts als Eingriff in die Eigentumsspähre und Vermögenssphäre der Erben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 163 Abs. 1 Satz 1; AO § 227 Abs. 1; FGO § 102
Steuerfestsetzung und Erlass der Steuer; Neubescheidung durch das Gericht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahren - Steuerfestsetzung und Erlass der Steuer; Neubescheidung durch das Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erlass von Erbschaftsteuer für überschuldete Kommanditanteile
Papierfundstellen
- BB 2009, 1116
- EFG 2009, 1523
Wird zitiert von ... (2)
- FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14
Wertfeststellung eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils, …
Zur Begründung werde auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 05.02.2009 9 K 3686/07 (EFG 2009, 1523) verwiesen.In diesen Einzelfällen muss kraft Verfassungsrechts auf dem Wege eines Billigkeitserlasses die verfassungswidrige Übermaßbesteuerung korrigiert werden (FG Köln, Urteil vom 05.02.2009 9 K 3686/07, EFG 2009, 1523 m. w. N.; vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2010 4 K 3000/09 Erb, EFG 2010, 847, mit Anm. Loose, EFG 2010, 848).
Der vom FG Köln (in EFG 2009, 1523) entschiedene Fall weist Besonderheiten auf, die ihn mit dem vorliegenden nicht vergleichbar machen, worauf der Beklagte in der Einspruchsentscheidung auch zutreffend hingewiesen hat.
- FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16
Erbschaftsteuer
Insbesondere ist hiernach eine Bereinigung des dem betreffenden Gesellschafter zuzurechnenden positiven Kapitalkontos mit etwaigen negativen Kapitalkonten anderer Gesellschafter nicht vorgesehen (…vgl. in diesem Sinne auch Wälzholz in Viskorf/Knobel/Schuck/Wälzholz, BewG, 4. Aufl., § 97 Randnr. 36 Beispiel 5 sowie - nichttragend - Finanzgericht Köln, Urteil vom 5. Februar 2009 9 K 3686/07, EFG 2009, 1523).
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