Rechtsprechung
FG Köln, 07.04.2016 - 10 K 2601/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerliche Einordnung von Veranstaltungen eines gemeinnützigen Vereins als Zweckbetriebe im Sinne des § 65 AO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerliche Einordnung von Veranstaltungen eines gemeinnützigen Vereins als Zweckbetriebe im Sinne des § 65 AO
- rechtsportal.de
Umsatzsteuerliche Einordnung von Veranstaltungen eines gemeinnützigen Vereins als Zweckbetriebe im Sinne des § 65 AO
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgabenordnung, Gemeinnützigkeit - Voraussetzungen eines Zweckbetriebes i.S.v. § 65 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Abgabenordnung: Voraussetzungen eines Zweckbetriebes i.S.d. § 65 AO
Verfahrensgang
- FG Köln, 07.04.2016 - 10 K 2601/13
- BFH, 21.06.2017 - V R 34/16
- BFH - V R 34/16 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1236
Wird zitiert von ...
- BFH, 21.06.2017 - V R 34/16
Verein zur Förderung der Open-Source-Software als Zweckbetrieb
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. April 2016 10 K 2601/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 10. Juli 2013, soweit sie die Körperschaftsteuer 2010 und den Gewerbesteuermessbetrag 2010 betreffen, aufgehoben.Betreffend Umsatzsteuer 2010 werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 7. April 2016 10 K 2601/13 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 10. Juli 2013 sowie der Umsatzsteuerbescheid vom 21. Mai 2013 aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1236 veröffentlicht.