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FG Köln, 12.08.1999 - 7 K 5358/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitnehmer: - Entschädigung nur bei Aufhebung des zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerlich relevante Entschädigung bei Verzicht auf Tantiemeanspruch bei fortbestehendem Vertragsverhältnis; Eingreifen tarifbegünstigter Besteuerung; Vorliegen einer Erfüllungsleistung; Erfordernis des Zusammenhangs mit Beendigung des Arbeitsvertrages; Fehlendes ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 13.12.1999 - 1 K 5469/97
Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne
Besteht die Einkunftsquelle, z. B. - wie hier - der Anstellungsvertrag, fort, soll in der Einmalzahlung zur Abgeltung laufender vertraglicher Verpflichtungen eine bloße Änderung der Zahlungsmodalitäten zu sehen sein, während die Einmalzahlung bei Beendigung der Einkunftsquelle oder des Anstellungsverhältnisses eine steuerfreundliche Gestalt annimmt und auch nach Aussicht des BFH eine Entschädigung darstellen kann (BFH-Urteil vom 25.08.1993 XI R 7/93, BStBl. II 1994, 185 f., m.w.N.; Weber-Grellet, DStR 1993, 261 f.; dem BFH hierin folgend kürzlich der 7. Senat des FG Köln. Urt. v. 12.8.1999, 7 K 5358/95, EFG 1999, 1129 f., m.w.N.).Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache war die Revision zuzulassen (vgl. auch Urteil des 7. Senats des FG Köln v. 12.8.1999, a.a.O.).