Rechtsprechung
FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15a; HGB § 128 § 130 Abs. 1
Folgen des Wechsels von der Stellung eines Kommanditisten zu der eines Komplementärs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Personengesellschaften: - Folgen des Wechsels von der Stellung eines Kommanditisten zu der eines Komplementärs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerliche Folgen des Wechsels von der Stellung eines Kommanditisten zu der eines Komplementärs; Wechsel der Gesellschaft von Kommanditgesellschaft (KG) zu offener Handelsgesellschaft (oHG); Eintritt in Haftung für Altverbindlichkeiten; Zeitpunkt des Beginns der ...
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.01.2002 - 14 K 3366/01
- BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02
Papierfundstellen
- EFG 2002, 818
Wird zitiert von ... (3)
- FG Nürnberg, 28.10.2002 - VI 105/99
Beteiligungsumwandlung - vom Kommanditisten zum Komplementär - und Insichgeschäft
Ebenso wie das Finanzgericht Münster hat jüngst auch das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 16. Januar 2002 14 K 3366/01 (EFG 2002, 818 , Rev. eingelegt, Az. des BHF: VI R 26/02) entschieden und ausgeführt: "Die unbeschränkte Haftung beginnt dabei mit dem Wirksamwerden des geänderten Gesellschaftsvertrages, d. h. - soweit keine Bedingung oder Betagung vereinbart wurde - im Zeitpunkt der Vertragsänderung.".1.5 Die Rechtsfolge, dass bei einem Wechsel von der Kommanditisten- in die Komplementärstellung während eines Wirtschaftsjahres § 15a EStG auf die zuzurechnenden Verlustanteile des gesamten Wirtschaftsjahres nicht mehr anzuwenden ist, entspricht der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Münster, EFG 1990, 112; FG Köln, EFG 2002, 818 ), der Kommentar-Literatur (…Schmidt / Wacker, EStG , 21. Aufl. 2002, § 15a Rz. 183) und wohl auch der Verwaltung ( EStR 1996 - 2001 R 138d Abs. 1 Satz 2).
Sie ist unter dem Gesichtspunkt der rückwirkenden Haftungserstreckung nach § 130 HGB auch gerechtfertigt (FG Köln, EFG 2002, 818 >820<, m. w. N.).
- FG München, 21.08.2002 - 1 K 2710/01
§ 15a EStG bei Übergang während des Wirtschaftsjahres von der Komplementärs- in …
Dies ist - mit unterschiedlicher Auswirkung - auch im Fall des Wechsels in der Gesellschafterstellung zu berückrichtigen (so auch FG Köln, Urteile vom 16.01.2002 14 K 3366/01, EFG 2002, 818 , Rev. BFH IV R 26/02 und vom 20.03.2002 10 K 3545/99, EFG 2002, 1035 , Rev. BFH VIII R 38/02 für den umgekehrten Fall des Wechsels eines Kommanditisten in die Stellung des Komplementärs).Im Übrigen sind in diesem Zusammenhang auch die beiden nicht rechtskräftigen Entscheidungen des FG Köln vom 16.1.2002 - 14 K 3366/01 und 20.3.2002 - 10 K 3545/99 zu beachten, in denen es um den Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär ging.
- BFH, 12.02.2004 - IV R 26/02
Umwandlung der Rechtsstellung als Kommanditist in diejenige eines Komplementärs
Die Entscheidung vom 16. Januar 2002 14 K 3366/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 818 veröffentlicht.