Rechtsprechung
FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Geltung des Aufteilungsverbots (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG ) für Reisekosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Anteiliger Kostenabzug für eine Auslandsreise
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96
- BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
- BFH, 09.06.2010 - VI R 94/01
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1186
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …
Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1186 veröffentlichten Gründen teilweise statt. - BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16
Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über …
Insoweit erweist sich auch die Feststellung der Wirtschaftsstrafkammer, entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts, der Angeklagte sei tatsächlich davon ausgegangen, dass die Ma. -Kosten auf Grund ihrer betrieblichen Veranlassung auch als Betriebskosten geltend gemacht werden dürften, als nicht durchgreifend rechtsfehlerhaft; denn immerhin ist auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen schon im Tatzeitraum diskutiert worden, so dass bereits aufgrund dessen erhebliche Zweifel am Vorsatz des Angeklagten bestehen (FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2001 - 10 K 6288/96, DStRE 2001, 1019; BFH, Beschluss vom 21. September 2009 - GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl 2010, 672). - FG Köln, 29.08.2007 - 10 K 3758/04
Berücksichtigung von Reisekosten als Werbungskosten; Qualifizierung einer Reise …
die anteilige Berücksichtigung dieser Kosten (FG Köln vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96),.die Aussetzung Verfahrens bis zur Entscheidung des GrS über die Revision gegen das Urteil des FG Köln vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96,.
- FG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 6 K 1786/03
Anteilige Anerkennung einer teilweise einkunftsbezogenen Reise
Das FG Köln habe in einem vergleichbaren Fall die Aufteilung der Reisekosten zugelassen (Urteil vom 21.06.2001 - 10 K 6288/96).Dem hat das FG Köln in seinem Urteil vom 21.06.2001 - 10 K 6288/96 (Revision VI R 94/01) widersprochen für den Fall, dass bei einer gemischt veranlassten Reise die berufliche Veranlassung überwiegt.
- FG Sachsen-Anhalt, 01.09.2004 - 2 K 124/02
Teilnahme eines angestellten Unfallchirurgen an einem sportmedizinischen …
Auch für den Bereich der Reisekosten zeigen sich "Aufweichungstendenzen" (FG Köln, Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/98, EFG 2001, 1186 Rev.). - FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01
Reisekosten eines Steuerberaters bei Begleitung seines Mandanten; …
Gleichwohl ist der Senat im Hinblick auf die gewichtigen, in der Literatur vorgetragenen Bedenken gegen die strikte Anwendung des Aufteilungsverbotes in solchen Fällen durch die Rechtsprechung (vgl. Offerhaus, Deutsches Steuerrecht 2005, 446 m.w.N.) und mit Rücksicht auf die vom Senat für zutreffend gehaltenen Ausführungen des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (EFG 2001, 1186) der Ansicht, dass eine schätzungsweise Aufteilung der geltend gemachten Aufenthaltskosten im Hotel sowie der Flugkosten zu erfolgen hat. - BFH, 04.07.2005 - XI B 229/03
Anforderungen im Klageverfahren an die Substantiierungspflicht eines Beteiligten; …
Die Vorinstanz hat im Übrigen --abweichend vom FG Köln im Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1186); BFH-Az. VI R 94/01-- für den Senat bindend (§ 118 Abs. 2 FGO) festgestellt, dass an jedem Tag genügend Zeit für private sportliche Aktivitäten bestanden habe und daher die genannten Aufwendungen in nicht unerheblichem Maße privat veranlasst gewesen seien. - BFH, 10.10.2003 - IV B 61/02
Grundsätzliche Bedeutung
Ebenso wenig kann die Klägerin sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des FG Köln (Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1186) berufen. - FG Münster, 24.09.2001 - 10 K 3754/00
Fahrtkosten sind keine Werbungskosten bei Verlagerung der Tätigkeit an einen …
Zutreffend wäre eine schätzungsweise Aufteilung der Aufwendungen gewesen wie sie das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 21.06.2001 (Az.: 10 K 6288/96) vorgenommen habe. - FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten
e) Hinsichtlich der in moderater Höhe angesetzten Tagessätze für den Verpflegungsmehraufwand und der ebenfalls recht bescheiden angesetzten Übernachtungskosten ist der erkennende Senat im Hinblick auf die gewichtigen, in der Literatur vorgetragenen Bedenken gegen die strikte Anwendung des Aufteilungsverbotes in solchen Fällen durch die Rechtsprechung (vgl. Offerhaus, Deutsches Steuerrecht 2005, 446 m.w.N.) und mit Rücksicht auf die vom Senat für zutreffend gehaltenen Ausführungen des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (EFG 2001, 1186 ) und des 5. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2005 (…Az.: 5 K 1575/01, a.a.O.) der Ansicht, dass eine schätzungsweise Aufteilung der geltend gemachten Aufenthaltskosten erfolgen kann. - FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 3932/98
Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer …