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   FG Köln, 01.03.2011 - 8 K 4450/08   

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https://dejure.org/2011,13347
FG Köln, 01.03.2011 - 8 K 4450/08 (https://dejure.org/2011,13347)
FG Köln, Entscheidung vom 01.03.2011 - 8 K 4450/08 (https://dejure.org/2011,13347)
FG Köln, Entscheidung vom 01. März 2011 - 8 K 4450/08 (https://dejure.org/2011,13347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1
    Keine gewerblichen Einkünfte einer Karnevals-Gesangsgruppe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbebetrieb: - Keine gewerblichen Einkünfte einer Karnevals-Gesangsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geringfügigkeitsgrenze für Fanartikelverkauf einer Gesangsgruppe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unschädlichkeitsgrenze bei der Abfärberegelung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Künstlerische Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1167
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98

    Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus FG Köln, 01.03.2011 - 8 K 4450/08
    Mit Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98 habe der BFH entschieden, dass eine Umqualifizierung bei einem äußerst geringen Anteil der originär gewerblichen Tätigkeit nicht gerechtfertigt sei.

    In seinem Urteil vom 11. August 1999 (XI R 12/98, BFHE 189, 419, BStBl II 2000, 229) hat der BFH ausgeführt, § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG komme zwar grundsätzlich auch dann zur Anwendung, wenn der eigentlich gewerblichen Tätigkeit nur eine geringfügige Bedeutung zukomme; die umqualifizierende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG greife aber nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei einem äußerst geringen Anteil der originär gewerblichen Tätigkeit nicht ein.

  • FG Münster, 19.06.2008 - 8 K 4272/06

    Qualifizierung von Einkünften einer überwiegend im Bereich des Webdesign tätigen

    Auszug aus FG Köln, 01.03.2011 - 8 K 4450/08
    Weitergehend hat das Finanzgericht Münster in einem Urteil vom 19. Juni 2008 (EFG 2008, 1975) als "äußerst geringfügig" im o.g. Sinne einen Anteil der originär gewerblichen Umsätze von maximal 5 v.H. angesehen.
  • BFH, 08.03.2004 - IV B 212/03

    Abfärberegelung - geringfügige gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Köln, 01.03.2011 - 8 K 4450/08
    In dem Beschluss vom 8. März 2004 (IV B 212/03, BFH/NV 2004) hat der BFH für Zwecke der Aussetzung der Vollziehung die Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG im summarischen Verfahren bei einem Anteil von "schädlichen" Umsätzen von 2, 81 v.H. abgelehnt.
  • BFH, 27.08.2014 - VIII R 16/11

    Bagatellgrenze für die Nichtanwendung der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1

    Mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1167 veröffentlichtem Urteil vom 1. März 2011  8 K 4450/08 hat das Finanzgericht (FG) der Klage stattgegeben.
  • FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 1556/11

    Betriebsaufspaltung zwischen Schwestergesellschaften und Unverhältnismäßigkeit

    Das FG Köln stellt dagegen auf die Verhältnismäßigkeit der steuerlichen Auswirkung im Einzelfall ab (FG Köln, Urteil vom 1.3.2010 K 4450/08, EFG 2011, 1167).
  • FG Niedersachsen, 14.09.2011 - 3 K 447/10

    Höhe des Freibetrages nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG als geeignete Größe zur

    Das FG Köln (Urteil vom 1. März 2011 - 8 K 4450/08 , EFG 2011, 1167) stellt dagegen auf die Verhältnismäßigkeit der steuerlichen Auswirkung im Einzelfall ab.

    Das Gericht ist - im Anschluss an die Ausführungen des FG Köln (Urteil vom 1. März 2011 - 8 K 4450/08 , EFG 2011, 1167) - der Auffassung, dass hierdurch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt würde.

  • SG Augsburg, 03.11.2015 - S 6 KR 237/14

    Trennung zwischen künstlerischer Tätigkeit und dem Verkauf von

    Die Einnahmen aus dem Verkauf der Merchandising-Produkte stellen nämlich kein Arbeitseinkommen aus selbstständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 KSVG dar, da es sich bei dem Verkauf von Merchandising-Produkten nach der Rechtsprechung des BSG um keine künstlerische Tätigkeit handelt (siehe hierzu Urteil des BSG vom 26.01.2006 - B 3 KR 3/05 R - und vom 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R - sowie auch Urteil des Finanzgerichts Köln vom 01.03.2011 - 8 K 4450/08).

    Weil aber der Kläger mit dem Verkauf der Merchandising-Produkte in einen Gewinnbereich gekommen ist, der nach eigenem Vortrag der Bevollmächtigten die Gefahr einer Umqualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 im Einkommensteuergesetz (EStG) mit sich brachte, war die gewerbliche Tätigkeit nicht mehr als geringfügige anzusehen (siehe hierzu BFH-Urteil vom 08.03.2004 - IV B 212/03 und Urteil des Finanzgerichts Köln vom 01.03.2011 - 8 K 4450/08).

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