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   FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04   

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FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04 (https://dejure.org/2006,7514)
FG Köln, Entscheidung vom 01.12.2006 - 5 K 2566/04 (https://dejure.org/2006,7514)
FG Köln, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 5 K 2566/04 (https://dejure.org/2006,7514)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung im Einkommensteuerrecht; Sinn und Zweck eines steuerlichen Abrechnungsbescheides; Erlöschen eines Erstattungsanspruchs durch Aufrechnung; Eröffnung einer rechtswegüberschreitenden Sachkompetenz

  • Judicialis

    AO 1977 § 37 Abs. 1; ; AO 1977 § 218 Abs. 2 S. 1; ; AO 1977 § 226 Abs. 1; ; GVG § 17 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 1 § 47 § 226 Abs. 1; GVG § 17 Abs. 2
    Aufrechnung eines rechtswegfremden Gegenanspruchs

  • rechtsportal.de

    AO § 37 Abs. 1 § 47 § 226 Abs. 1 ; GVG § 17 Abs. 2
    Aufrechnung eines rechtswegfremden Gegenanspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Verfahren - Aufrechnung eines rechtswegfremden Gegenanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 06.08.1985 - VII B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aufrechnung - Aussetzung

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04
    Eine Aufrechnung i.S. des § 226 Abs. 1 AO ist zwar auch zulässig und materiellrechtlich wirksam, wenn Forderung und Gegenforderung in verschiedenen Verfahrensarten, die eine vor dem Zivilgericht, die andere vor dem FG, geltend zu machen sind (so bereits BFHBeschluss vom 6. August 1985 VII B 3/85, BStBl II 1985, 672; Urteil des Bundesgerichtshofes BGH vom 11. Januar 1955 I ZR 106/53, BGHZ 16, 124, 127).

    Es besteht somit die Gefahr, dass ein an sich nicht zuständiges Gericht mit Bindungswirkung gegenüber den nach der Rechtswegzuweisung entscheidungsbefugten Gerichten über das Nichtbestehen der zur Aufrechnung gestellten Forderung entscheidet (BFHBeschluss in BStBl II 1985, 672).

    Die in einer solchen Verfahrenssituation grundsätzlich gebotene Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1985, 672 und vom 23. Februar 1988 VII R 52/85 BStBl II 1988, 500) bis zu einer Entscheidung des zuständigen Fachgerichts scheidet im Streitfall aus, weil der Kläger mit Schriftsatz vom 28.8.2006 erklärt hat, dass eine zivilrechtliche Klage nicht anhängig sei und "derzeit" nicht beabsichtigt sei, eine solche zu erheben.

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04
    Dem angerufenen Gericht wird hiermit die Pflicht auferlegt, in den Fällen, in denen die Klageforderung auf mehrere, an sich verschiedenen Rechtswegen zugeordnete Anspruchsgrundlagen gestützt werden kann, über sämtliche Klagegründe zu entscheiden, sofern der beschrittene Rechtsweg für einen von ihnen gegeben ist (Albers in Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, § 17 GVG Rdnr. 6; Zöller/Gummer, Zivilprozessordnung, § 17 GVG Rdnr. 5 ff.; BGH-Urteil vom 28. Februar 1991 III ZR 53/90, NJW 1991, 1686).

    Die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung ist vielmehr vergleichbar mit den Fällen der objektiven Klagehäufung (vgl. BGH in NJW 1991, 1686) sowie der Widerklage, für die ebenfalls keine Entscheidungsbefugnis besteht (Zöller/Gummer, a.a.O., § 17 GVG Rdnr. 10; Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung mit Nebengesetzen, § 145 Rdnr. 24, § 17 GVG Rdnr. 9; Rupp, NJW 1992, 3274; Musielak, Juristische Schulung --JuS-- 1994, 817, 823).

  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 3/01

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Gegenforderung

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04
    Denn bei der zur Aufrechnung gestellten rechtswegfremden Forderung handelt es sich nicht um einen "rechtlichen Gesichtspunkt" i.S. des § 17 Abs. 2 GVG, sondern um ein selbständiges Gegenrecht, das dem durch die Klage bestimmten Streitgegenstand einen weiteren selbständigen Gegenstand hinzufügt (vgl. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Beschluss vom 23. August 2001 5 AZB 3/01, NJW 2002, 317).

    Gegen eine erweiternde Auslegung von § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG spricht zudem, dass die Problematik der Aufrechnung mit rechtswegfremden Gegenforderungen bei der Änderung der §§ 17 ff. GVG durch das 4.VwGOÄndG seit langem bekannt gewesen ist, aber die Gesetzesmaterialien (BTDrucks 11/7030, S. 37 ff.) allein die Fälle alternativer und kumulativer Klagebegründungen durch verschiedene Anspruchsgrundlagen behandeln (BAG-Beschluss in NJW 2002, 317).

  • BFH, 23.02.1988 - VII R 52/85

    Notwendigkeit der Fristsetzung für Klageerhebung auf zuständigem Rechtsweg bei

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04
    Die in einer solchen Verfahrenssituation grundsätzlich gebotene Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1985, 672 und vom 23. Februar 1988 VII R 52/85 BStBl II 1988, 500) bis zu einer Entscheidung des zuständigen Fachgerichts scheidet im Streitfall aus, weil der Kläger mit Schriftsatz vom 28.8.2006 erklärt hat, dass eine zivilrechtliche Klage nicht anhängig sei und "derzeit" nicht beabsichtigt sei, eine solche zu erheben.
  • OLG Dresden, 12.04.2000 - 6 U 3646/99

    Rechtsweg; Aussetzung des Verfahrens; Vorbehaltsurteil; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04
    Die vom Gesetzgeber angestrebte Beschleunigung des Verfahrens kann es in diesem Falle nicht rechtfertigen, auf die Fachkompetenz der jeweiligen Fachgerichtsbarkeit zu verzichten und die Entscheidung (§ 322 Abs. 2 ZPO) über die zur Aufrechnung gestellte Forderung dem vorgeschriebenen Rechtsweg zu entziehen (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 12. April 2000 6 U 3646/99, Juris; Zöller/Gummer, a.a.O., § 17 GVG Rdnr. 10, m.w.N.), was angesichts der teilweise erheblichen Unterschiede in den einzelnen Verfahrensordnungen nicht gerechtfertigt erscheint.
  • BFH, 09.04.2002 - VII B 73/01

    Keine Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG (Entscheidung unter allen in Betracht

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04
    Soweit im Schrifttum vielfach die Auffassung vertreten wird, die Entscheidungskompetenz des für die Klage zuständigen Gerichts sei auch für eine zur Aufrechnung gestellte rechtswegfremde Gegenforderung gegeben, vermag das erkennende Gericht dieser von ihm zunächst geteilten Auffassung (Hinweisschreiben vom 4.8.2006) im Einklang mit dem Bundesfinanzhof (vgl. Beschluss vom 9. April 2002 VII B 73/01, BStBl II 2002, 509 und BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 1759) nicht zu folgen.
  • BFH, 05.07.1988 - VII R 142/84

    Voraussetzungen des Erlöschens von Zahlungsansprüchen aus

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04
    Sinn und Zweck eines solchen Bescheides besteht erkennbar darin, über eine Streitigkeit zwischen Schuldner und Gläubiger (Finanzbehörde), die die Verwirklichung von Steueransprüchen betrifft, eine für die Beteiligten verbindliche Klärung zu schaffen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juli 1988 VII R 142/84, BFH/NV 1990, 69; ebenso Alber in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 218 AO Rz. 77 ff. [November 1997]).
  • BFH, 27.03.1968 - VII 306/64

    Erteilung eines Abrechnungsbescheides bei Uneinigkeit zwischen Finanzamt und

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04
    Soweit in dem BFH-Urteil vom 27. März 1968 VII 306/64, BStBl II 1968, 501) ausgeführt wird, dass im Abrechnungsbescheid auch zu entscheiden sei, wodurch das Erlöschen der Zahlungsverpflichtung eingetreten sei, was in dem Rechtsstreit, der diesem Urteil zugrunde lag, streitig war, genügt der angefochtene Abrechnungsbescheid vom 17.3.2003 dieser Anforderung.
  • VGH Hessen, 07.10.1993 - 5 UE 1398/91

    Aufrechnungsverbot in den Eurocontrol-Zahlungsbedingungen; Aufrechnung mit einer

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04
    Soweit beispielsweise eine aufzurechnende Forderung des öffentlichen Rechts zur Tilgung einer zivilrechtlichen Forderung verwendet würde, wäre ein Zivilgericht zur Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen des zur Aufrechnung gestellten Teils der Gegenforderung zuständig, während der Streit um den restlichen Teil der Gegenforderung vor den Finanz-/Verwaltungsgerichten auszutragen wäre, wobei diese hinsichtlich dieses Forderungsteiles nicht einmal an die rechtskräftige Beurteilung des Zivilgerichts hinsichtlich des anderen Teils gebunden sind; dies wäre ein Ergebnis, das die angestrebte Prozessökonomie in ihr Gegenteil verkehrt (Rupp, NJW 1992, 3274; Musielak, JuS 1994, 823; Zöller/Gummer, a.a.O., § 17 Rdnr. 10; Thomas/Putzo, a.a.O., § 145 Rdnr. 24, m.w.N.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof --VGH--, Urteil vom 7. Oktober 1993 5 UE 1398/91, NJW 1994, 1488, 1490).
  • VGH Hessen, 28.01.1994 - 3 TG 2026/93

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung im Verwaltungsgerichtsverfahren

    Auszug aus FG Köln, 01.12.2006 - 5 K 2566/04
    Im Interesse der Prozessökonomie und der Rechtschutzeffektivität sei daher die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung mit der rechtlichen Kumulation rechtswegunterschiedlicher Klagegründe prozessrechtlich gleich zu behandeln (so: Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, 2. Aufl., § 13 Rdnr. 76, § 17 Rdnr. 40; Schenke/Ruthig, NJW 1992, 2505, 2510 ff., und NJW 1993, 1374; Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 17 GVG Rdnr. 6; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 10. Aufl., § 40 Rdnr. 45; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl. 2006, Anhang § 33 Rz. 14; Rozek in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 226 AO 1977 Rz. 135 ff.; Steinhauff, daselbst, § 34 FGO Rz. 64 ff.; vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 28. Januar 1994 3 TG 2026/93, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1994, 806).
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 56/04

    Aufrechnung: rechtswegfremde Gegenforderung

  • BFH, 22.07.1986 - VII R 10/82

    Ein Abrechnungsbescheid kann nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 81/01

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 106/53

    Aufrechnung mit öffentlichrechtlicher Gegenforderung

  • BVerwG, 07.10.1998 - 3 B 68.97

    Bewilligung einer Zuwendung unter auflösender Bedingung; Rückforderung ohne

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01

    Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden;

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