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   FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96   

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https://dejure.org/1998,9815
FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96 (https://dejure.org/1998,9815)
FG Köln, Entscheidung vom 02.12.1998 - 11 K 3814/96 (https://dejure.org/1998,9815)
FG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 11 K 3814/96 (https://dejure.org/1998,9815)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schreiben der Oberfinanzdirektion als Verwaltungsakt; Vorliegen einer Wissenserklärung; Hinweis darauf, dass ein Beschwerdeverfahren in der Hauptsache als erledigt angesehen wird; Rüknahme eines rechtswidrigen Steuerverwaltungsakts; Unterbrechung der Zahlungsverjährung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 118
    Schreiben der OFD als Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Schreiben der OFD als Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96
    Das BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297 könne keine Anwendung finden.

    Im Urteil BStBl II 1995, 297 habe der BFH entschieden, daß die Erhebung eines Einkommensteueranspruchs sachlich unbillig sein könne, wenn das Zusammenwirken verschiedener Regelungen zu einer hohen Steuerschuld führe, obwohl dem kein Zuwachs an Leistungsfähigkeit zugrunde liege.

    Dies lasse sich auch nicht dem BFH-Urteil BStBl II 1995, 297 entnehmen.

    Im Streitfall ergebe sich entgegen dem BFH-Urteil BStBl II 1995, 297 zugrundeliegenden Fall die Nichtberücksichtigung der Verluste nicht allein aus der Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften.

    Ein Erlaß käme nach den Grundsätzen des BFH-Urteils BStBl II 1995, 297 nur insoweit in Betracht, als sich die Verluste, die zur Entstehung des negativen Kapitalkontos geführt haben, steuerlich nicht zugunsten des Klägers ausgewirkt hätten.

  • BFH, 10.05.1974 - III 284/64

    OHG - Auflösung - Rechtsmittel - Unterbrechung - Beendigung - Anhängiges

    Auszug aus FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96
    Das Beschwerdeverfahren wegen Erlaß dieser Ansprüche ist somit ebenfalls in der Hauptsache erledigt (BFH-Urteil vom 10.05.1974, BStBl II 1974, 620 ).

    Vielmehr erledigte er sich aufgrund des angenommenen Verjährungseintritts (vgl. BFH BStBl II 1974, 620).

  • BFH, 28.10.1988 - III B 184/86

    Klage - Zurückgewiesener Einspruch - Fortsetzung des Klageverfahrens - Erneute

    Auszug aus FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96
    Die Möglichkeit einer Rücknahme kann auch nicht im Hinblick darauf bejaht werden, daß eine Erledigungserklärung im finanzgerichtlichen Verfahren solange widerrufen werden kann, als der Prozeßgegner nicht ebenfalls eine Erledigungserklärung abgegeben hat (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1988 III B 184/86, BStBl II 1989, 107 ).
  • BFH, 16.06.1994 - IV R 48/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Vermietung an andere Personengesellschaften

    Auszug aus FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96
    Er muß das - wenn auch laienhafte - Bewußtsein der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes selbst haben (BFH-Urteil vom 16.06.1994 IV R 48/93, BStBl II 1996, 82, 85; Tipke/Kruse, § 130 AO Tz. 8).
  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 59/68

    Versagung des Verlustabzugs nach § 10d EStG wegen Nichtordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96
    Die gesetzliche Folge dieses Fehlverhaltens trete unabhängig davon ein, ob der Gesellschafter den Mangel selbst zu vertreten habe oder nicht (BFH-Urteil vom 25.07.1972, BStBl II 1972, 918 ).
  • BFH, 20.05.1992 - I R 138/90

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklagen gegen den Widerruf einer unverbindlichen

    Auszug aus FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96
    Keine Verwaltungsakte sind unverbindliche Auskünfte einer Behörde, da sie lediglich Wissenserklärungen ohne rechtlichen Regelungsgehalt sind (BFH-Urteil vom 20.05.1992 I R 138/90, BFH/NV 1993, 150 m. w. N.).
  • BFH, 13.09.1994 - IX R 89/90

    Ablaufhemmung der Feststellungsfrist für die gesonderte und einheitliche

    Auszug aus FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96
    Offenbleiben kann insoweit, ob der Verwaltungsakt als sog. Abhilfebescheid zu qualifizieren ist (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 13.09.1994 IX R 89/90, BStBl II 1995, 39, 40; vom 19.08.1960 III 56/59, HFR 1962, 35; Tipke/Kruse, § 367 AO Tz. 8 f).
  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

    Auszug aus FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96
    Ferner bedarf es keiner abschließenden Erörterung, ob und wieweit die OFD die Zuständigkeit des Finanzamtes an sich ziehen kann (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 21.04.1993 X R 112/91, BStBl II 1993, 649,652).
  • BFH, 31.03.1982 - I B 97/81

    Ablehnung eines Antrags - Erlaß von Steuerschulden - Gefährdung der Existenz -

    Auszug aus FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96
    Folglich seien die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowohl des Klägers als auch seiner Ehefrau zu überprüfen (BFH-Urteil vom 31.03.1982 I B 97/81, BStBl II 1982, 530 ).
  • BFH, 19.08.1960 - III 56/59
    Auszug aus FG Köln, 02.12.1998 - 11 K 3814/96
    Offenbleiben kann insoweit, ob der Verwaltungsakt als sog. Abhilfebescheid zu qualifizieren ist (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 13.09.1994 IX R 89/90, BStBl II 1995, 39, 40; vom 19.08.1960 III 56/59, HFR 1962, 35; Tipke/Kruse, § 367 AO Tz. 8 f).
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