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   FG Köln, 04.07.2018 - 2 K 2679/17   

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https://dejure.org/2018,28382
FG Köln, 04.07.2018 - 2 K 2679/17 (https://dejure.org/2018,28382)
FG Köln, Entscheidung vom 04.07.2018 - 2 K 2679/17 (https://dejure.org/2018,28382)
FG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 2 K 2679/17 (https://dejure.org/2018,28382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verständigungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Doppelbesteuerung - EU-Recht: Verständigungsverfahren nach der EU-Schiedskonvention

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kein weiteres Verständigungsverfahren bei bereits vorhandener Einigung der beiden Staaten" von Lukas Bühl, LL.M. und StB Daniel Retzer, original erschienen in: IWB 2018, 939 - 944.

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1745
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Köln, 18.01.2017 - 2 K 930/13

    Verpflichtung einer in Spanien ansässigen Kapitalgesellschaft zur Teilnahme an

    Auszug aus FG Köln, 04.07.2018 - 2 K 2679/17
    Statthafte Klageart ist die allgemeine Leistungsklage, da die Klage auf die Durchführung eines Verständigungsverfahrens gerichtet ist und diese Leistung keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. FG Köln, Urteil vom 18. Januar 2017 - 2 K 930/13 -, juris, Revision anhängig: Az. des BFH I R 82/17).
  • BFH, 25.09.2019 - I R 82/17

    Verständigungsverfahren nach dem EU-Schiedsübereinkommen

    Auszug aus FG Köln, 04.07.2018 - 2 K 2679/17
    Statthafte Klageart ist die allgemeine Leistungsklage, da die Klage auf die Durchführung eines Verständigungsverfahrens gerichtet ist und diese Leistung keinen Verwaltungsakt darstellt (vgl. FG Köln, Urteil vom 18. Januar 2017 - 2 K 930/13 -, juris, Revision anhängig: Az. des BFH I R 82/17).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2014 - 1 K 1051/12

    Fremdleistungsaufwand als verdeckte Gewinnausschüttung - Rechtliche Relevanz von

    Auszug aus FG Köln, 04.07.2018 - 2 K 2679/17
    Parallel führte die Klägerin gegen die infolge der Betriebsprüfung ergangenen Änderungsbescheide Rechtsbehelfsverfahren, die mit Urteil vom 19.11.2014 durch Klageabweisung seitens des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (1 K 1051/12) endeten.
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