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   FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07   

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FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07 (https://dejure.org/2008,6395)
FG Köln, Entscheidung vom 04.11.2008 - 9 K 4186/07 (https://dejure.org/2008,6395)
FG Köln, Entscheidung vom 04. November 2008 - 9 K 4186/07 (https://dejure.org/2008,6395)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freigebige Zuwendung eines Elternteils unter der Auflage des Erwerbs einer Eigentumswohnung als eine mit dem Nennwert des hingegebenen Geldbetrags zu erfassende Geldschenkung; Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes auf einem dem ...

  • Judicialis

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 12 Abs. 1; ; ErbStG § 12 Abs. 3; ; BewG § 12 Abs. 1; ; BewG §§ 138 ff.; ; BGB § 525

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
    Geldschenkung versus mittelbarer Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer: - Geldschenkung versus mittelbarer Grundstücksschenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Geldschenkung unter Auflage versus mittelbare Grundstücksschenkung

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 275
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 11.10.1978 - II R 142/72

    Einlagenrückzahlungsforderung - Schenkung - Grundstücksmiteigentumsanteil

    Auszug aus FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07
    Eine "gewisse Dispositionsfreiheit" könne die Maßgeblichkeit der Abreden über den Vertragsgegenstand nicht in Frage stellen, wenn sie schuldrechtlich (vgl. § 243 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB) und damit auch schenkungsteuerrechtlich unbedenklich seien (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11. Oktober 1978 II R 142/72, BStBl II 1979, 533).

    Die in der BFH-Entscheidung vom 11. Oktober 1978 II R 142/72 (BStBl II 1979, 533) aufgestellten Grundsätze seien auf den Streitfall nicht anwendbar, weil es hier - anders als im dortigen Urteilssachverhalt - an einer Mehrheit von Beschenkten fehle.

    Zwar weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass dem BFH-Urteil vom 11. Oktober 1978 II R 142/72 (BFHE 128, 75, BStBl II 1979, 533, mit Besprechung von Oswald, Deutsche Verkehrsteuer-Rundschau 1979, 178 ff) insoweit ein anderer Sachverhalt zugrunde lag, als Vertragspartner der dortigen Schenkerin mehrere Personen, nämlich drei Bedachte, waren, während das hier streitige Zuwendungsverhältnis allein zwischen der Klägerin und ihrer Mutter bestand.

  • BFH, 06.03.1985 - II R 19/84

    Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes

    Auszug aus FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07
    Für den Gegenstand der Zuwendung sei maßgebend, in welcher Form sich die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten in dem Zeitpunkt niederschlage, in dem die Vermögensverschiebung endgültig sei, der Bedachte also im Verhältnis zum Schenker über das Zugewendete tatsächlich und rechtlich frei verfügen könne (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425, vom 7. Oktober 1998 II R 30/97, BFH/NV 1999, 618, undvom 6. März 1985 II R 19/84, BStBl II 1985, 382, sowie Meincke, ErbStG, § 7 Rz. 15).

    Maßgebend sei mithin, was dem Bedachten aufgrund der Schenkungsabrede verschafft werden solle (Hinweis auf BFH in BStBl II 1985, 382).

  • BFH, 05.02.1986 - II R 188/83

    Geldhingabe zum Erwerb eines bestimmten bebauten Grundstücks und für bestimmte

    Auszug aus FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07
    Mit einer Geldhingabe verbundene Abreden, die darauf zielten, dem Vermögen des Bedachten einen anderen - mit diesem Geld zu erwerbenden oder herzustellenden - Vermögensgegenstand zuzuführen, seien grundsätzlich keine Auflagen i.S. des § 10 Abs. 9 ErbStG, sondern Verwendungsabreden im Rahmen einer mittelbaren Schenkung, durch die der Vertrags- bzw. Zuwendungsgegenstand festgelegt werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 5. Februar 1986 II R 188/83, BStBl II 1986, 460).

    Nach dem BFH-Urteil vom 5. Februar 1986 II R 188/83 (BStBl II 1986, 460) könne Gegen-stand einer mittelbaren Grundstücksschenkung nämlich auch ein Grundstück mit einer Immobilie in renoviertem Zustand sein, wenn der Schenker dem Beschenkten das Geld für den Kaufpreis, die Erwerbsnebenkosten und den Renovierungsaufwand zur Verfügung stelle und der Beschenkte von diesem Geld vereinbarungsgemäß eine Immobilie kaufe und instand setze.

  • BFH, 15.05.1990 - IX R 21/86

    Erhöhte Absetzungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung durch einen

    Auszug aus FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07
    Insoweit hat der IX. Senat des BFH in einem zu § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) ergangenen Urteil unter ausdrücklicher Anknüpfung an die im Schenkung- und Schenkungsteuerrecht geltenden Grundsätze eine mittelbare Grundstücksschenkung nur bejaht, wenn im voraus eine klare und eindeutige Schenkungsabrede dahingehend getroffen worden ist, dass Gegenstand einer Schenkung "ein ganz bestimmtes Grundstück und nicht etwa ein Geldbetrag" sein soll (BFH-Urteil vom 15. Mai 1990 IX R 21/86, BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67, 68).
  • FG Münster, 17.08.2000 - 3 K 4284/97

    Zeitpunkt der Steuerentstehung und Umfang der Bereicherung bei mittelbarer

    Auszug aus FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07
    Da das Kriterium der Bestimmtheit des Zuwendungs- bzw. Bereicherungsgegenstands bedingt, dass dessen Auswahl nicht in das Ermessen des Bedachten gestellt werden kann, reicht es nach der Rechtsprechung des BFH für die Annahme einer mittelbaren Schenkung nicht aus, wenn die Zuwendung lediglich mit Empfehlungen und Wünschen für ihre Verwendung verbunden wird oder unter der Auflage i.S. des § 525 BGB erfolgt, aus dem Wert des Zugewandten (zu ergänzen: irgend) ein Grundstück zu erwerben (BFH-Urteil vom 28. November 1984 II R 133/83, BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159, 160, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung, FG Münster, Urteil vom 17. August 2000 3 K 4284/97 Erb, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1261, sowie Söffing, Mittelbare Schenkung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, 2002, S. 38 ff).
  • BFH, 28.11.1984 - II R 133/83

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07
    Da das Kriterium der Bestimmtheit des Zuwendungs- bzw. Bereicherungsgegenstands bedingt, dass dessen Auswahl nicht in das Ermessen des Bedachten gestellt werden kann, reicht es nach der Rechtsprechung des BFH für die Annahme einer mittelbaren Schenkung nicht aus, wenn die Zuwendung lediglich mit Empfehlungen und Wünschen für ihre Verwendung verbunden wird oder unter der Auflage i.S. des § 525 BGB erfolgt, aus dem Wert des Zugewandten (zu ergänzen: irgend) ein Grundstück zu erwerben (BFH-Urteil vom 28. November 1984 II R 133/83, BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159, 160, m.w.N. aus der BFH-Rechtsprechung, FG Münster, Urteil vom 17. August 2000 3 K 4284/97 Erb, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1261, sowie Söffing, Mittelbare Schenkung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, 2002, S. 38 ff).
  • BFH, 05.06.2003 - II B 74/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung, Zeitpunkt der Ausführung

    Auszug aus FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07
    Für den Gegenstand der Zuwendung sei maßgebend, in welcher Form sich die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten in dem Zeitpunkt niederschlage, in dem die Vermögensverschiebung endgültig sei, der Bedachte also im Verhältnis zum Schenker über das Zugewendete tatsächlich und rechtlich frei verfügen könne (Hinweis auf BFH-Entscheidungen vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425, vom 7. Oktober 1998 II R 30/97, BFH/NV 1999, 618, undvom 6. März 1985 II R 19/84, BStBl II 1985, 382, sowie Meincke, ErbStG, § 7 Rz. 15).
  • BFH, 23.01.1991 - II B 46/90

    Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen durch

    Auszug aus FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07
    Entscheidend sei dabei nicht, in welcher Gestalt die Vermögensminderung auf Seiten des Schenkers eintrete, sondern wie sich die Vermögensmehrung beim Bedachten darstelle (Hinweis auf BFH-Beschluss vom 23. Januar 1991 II B 46/90, BStBl II 1991, 310).
  • BFH, 23.08.2006 - II R 16/06

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang argumentiert, die ihr zustehende "eigene Entscheidungsmöglichkeit ohne Verpflichtung zur Weiterleitung" führe "zunächst zu einer mittelbaren Schenkung des gesamten Grundstücks an sie, in deren Anschluss es ihr freigestellt" gewesen sei, "ein weiteres unabhängiges Schenkungsverhältnis zu begründen", verkennt sie zudem, dass die Zuwendung ihrer Mutter an sie, wenn und soweit hierin eine mittelbare Grundstücksschenkung läge, erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags vom 10. September 2004 bzw. der darin enthaltenen Auflassung (§§ 925 Abs. 1 Satz 1, 873 Abs. 1 BGB) und Erteilung der Eintragungsbewilligung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt gewesen wäre (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE, BStBl II 2006, 786, undvom 28. September 2007 II B 62/06, BFH/NV 2008, 70, Kapp / Ebeling, ErbStG, § 9 Rz. 79.1 i.V.m. Rz. 71, Meincke, a.a.O., § 9 Rz. 45, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.09.2007 - II B 62/06

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07
    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang argumentiert, die ihr zustehende "eigene Entscheidungsmöglichkeit ohne Verpflichtung zur Weiterleitung" führe "zunächst zu einer mittelbaren Schenkung des gesamten Grundstücks an sie, in deren Anschluss es ihr freigestellt" gewesen sei, "ein weiteres unabhängiges Schenkungsverhältnis zu begründen", verkennt sie zudem, dass die Zuwendung ihrer Mutter an sie, wenn und soweit hierin eine mittelbare Grundstücksschenkung läge, erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags vom 10. September 2004 bzw. der darin enthaltenen Auflassung (§§ 925 Abs. 1 Satz 1, 873 Abs. 1 BGB) und Erteilung der Eintragungsbewilligung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt gewesen wäre (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE, BStBl II 2006, 786, undvom 28. September 2007 II B 62/06, BFH/NV 2008, 70, Kapp / Ebeling, ErbStG, § 9 Rz. 79.1 i.V.m. Rz. 71, Meincke, a.a.O., § 9 Rz. 45, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.12.1979 - II R 157/78

    Steuerrechtliche Bewertung des als unentgeltlich zugewendet geltenden Teils einer

  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

  • BFH, 04.12.2002 - II R 75/00

    Schenkungsteuer bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • BFH, 21.02.2006 - II R 70/04

    Znsloses Darlehen keine mittelbare Grundstückschenkung

  • BFH, 03.08.1988 - II R 39/86

    - Gegenstand einer Schenkung, wenn der Bedachte mit Mitteln des Schenkers ein

  • BFH, 05.10.2005 - II R 48/03

    Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Abtretung einer Forderung

  • BFH, 26.09.1990 - II R 50/88

    Gegenstand der Schenkung bei Zuwendung des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf

  • BFH, 07.10.1998 - II R 30/97

    Schenkung allein durch Banküberweisung?

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