Rechtsprechung
FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kapitalertragsteueranmeldung: Umfang der materiell-rechtlichen Überprüfung einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kapitalertragsteuerliche Auswirkungen der Entflechtung eines Unternehmens auf ein Wertpapierdepot; Zulässigkeit eines Einspruchs sowie einer Klage im Hinblick auf einen zwischenzeitlich ergangenen Einkommensteuerbescheid
- Betriebs-Berater
Umfang der materiell-rechtlichen Überprüfung einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kapitalertragsteuer - Materiell-rechtliche Überprüfung einer Kapitalertragsteueranmeldung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
- BFH, 20.11.2018 - VIII R 45/15
- BFH - I R 78/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- BB 2016, 418
- EFG 2016, 93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 13.07.2016 - VIII R 73/13
Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Bindungswirkung der …
Auszug aus FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Hierzu werde auf das beim BFH anhängige Verfahren zum Aktenzeichen VIII R 73/13 verwiesen.Auch dieses Verfahren befindet sich wiederum in der Revision (zum BFH-Aktenzeichen VIII R 73/13).
- BFH, 13.07.2016 - VIII R 47/13
Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Besteuerung der …
Auszug aus FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Darüber hinaus sind zwei weitere Verfahren vor dem BFH zu den Aktenzeichen VIII R 47/13 und X R 12/14 zu der Frage anhängig, ob und wann die Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten "Spin-offs" durch eine ausländische Kapitalgesellschaft bei inländischen Anteilseignern zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt (vgl. hierzu die Ausgangsverfahren, FG Nürnberg, Urteil vom 12.06.2013, 5 K 1552/11, EFG 2014, 188 und FG München, Urteil vom 25.06.2013, 15 K 3015/10, EFG 2014, 1089). - FG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 K 1227/11
Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-Off" - Abgrenzung zwischen …
Auszug aus FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Auf diese Entscheidung des BFH hin hat das betreffende Finanzgericht im zweiten Rechtsgang nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens entschieden, dass der von der US-amerikanischen Steuerbehörde als steuerrechtlich neutral bewertete "Spin-off" einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft keine Gewinnausschüttung darstelle, sondern eine nicht steuerbare Kapitalrückzahlung (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2013, 5 K 1227/11, EFG 2014, 350).
- BFH, 03.05.2017 - X R 12/14
Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung …
Auszug aus FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Darüber hinaus sind zwei weitere Verfahren vor dem BFH zu den Aktenzeichen VIII R 47/13 und X R 12/14 zu der Frage anhängig, ob und wann die Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten "Spin-offs" durch eine ausländische Kapitalgesellschaft bei inländischen Anteilseignern zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt (vgl. hierzu die Ausgangsverfahren, FG Nürnberg, Urteil vom 12.06.2013, 5 K 1552/11, EFG 2014, 188 und FG München, Urteil vom 25.06.2013, 15 K 3015/10, EFG 2014, 1089). - FG Nürnberg, 12.06.2013 - 5 K 1552/11
(Übertragung von Aktien einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft aufgrund …
Auszug aus FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Darüber hinaus sind zwei weitere Verfahren vor dem BFH zu den Aktenzeichen VIII R 47/13 und X R 12/14 zu der Frage anhängig, ob und wann die Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten "Spin-offs" durch eine ausländische Kapitalgesellschaft bei inländischen Anteilseignern zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt (vgl. hierzu die Ausgangsverfahren, FG Nürnberg, Urteil vom 12.06.2013, 5 K 1552/11, EFG 2014, 188 und FG München, Urteil vom 25.06.2013, 15 K 3015/10, EFG 2014, 1089). - FG München, 25.06.2013 - 15 K 3015/10
Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Spin-off, Zusammentreffen von Renten aus der …
Auszug aus FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Darüber hinaus sind zwei weitere Verfahren vor dem BFH zu den Aktenzeichen VIII R 47/13 und X R 12/14 zu der Frage anhängig, ob und wann die Zuteilung von Aktien im Wege eines sogenannten "Spin-offs" durch eine ausländische Kapitalgesellschaft bei inländischen Anteilseignern zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt (vgl. hierzu die Ausgangsverfahren, FG Nürnberg, Urteil vom 12.06.2013, 5 K 1552/11, EFG 2014, 188 und FG München, Urteil vom 25.06.2013, 15 K 3015/10, EFG 2014, 1089). - BFH, 20.10.2010 - I R 117/08
Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen …
Auszug aus FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Des Weiteren hat der BFH in einem Urteil vom 20.10.2010 (I R 117/08, BFH/NV 2011, 669) entschieden, dass in den Fällen, in denen eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft ihren Anteilseignern im Wege eines sogenannten "Spin-offs" Aktien ihrer ebenfalls US-amerikanischen Tochtergesellschaft zuteilt, dies beim inländischen Anteilseigner nur dann zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt, wenn sich die Zuteilung nach US-amerikanischem Handels- und Gesellschaftsrecht als Gewinnverteilung und nicht als Kapitalrückzahlung darstellt. - FG Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 13 K 715/14
Einkommenssteuerliche Behandlung der Zuteilung von neuen Aktien; Aufspaltung …
Auszug aus FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Soweit dem Beklagten bekannt sei, ruhe der Einspruch des Klägers gegen seine Einkommensteuerfestsetzung 2012 aktuell unter Hinweis auf ein Klageverfahren beim Finanzgericht Baden-Württemberg zum Aktenzeichen 13 K 715/14 zur Frage des "Spin-off Kraft/Mondelez". - FG Hamburg, 15.12.2014 - 6 K 183/12
Zulässigkeit des Rechtsbehelfs des Gläubigers der Kapitalerträge gegen die …
Auszug aus FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Das Finanzgericht Hamburg hat hierzu im Urteil vom 15.12.2014 (6 K 183/12, soweit ersichtlich nur in BB 2015, 725 mit dem Leitsatz veröffentlicht, ansonsten im Volltext bei juris) den Standpunkt vertreten, dass die Kapitalertragsteuer-Anmeldung für den Monat eines Jahres sich durch die Festsetzung der Einkommensteuer im Jahressteuerbescheid für das betreffende Jahr gemäß § 124 Abs. 2 AO erledige. - BFH, 03.02.1976 - III B 43/74
Auszug aus FG Köln, 05.08.2015 - 3 K 1040/15
Hierzu werde auf den BFH-Beschluss vom 29.03.1974 zum Aktenzeichen III B 43/74 (BStBl. II 1974, 463) verwiesen. - BFH, 29.03.1974 - III B 43/73
Aussetzung der Vollziehung - Beschwerde - Beschluß - Zurückweisung - Revision - …
- BFH, 12.12.2012 - I R 27/12
Obligationsähnliche Genussrechte - Kapitalertragsteuer - Übergang zur …
- FG Niedersachsen, 26.10.2016 - 2 K 12095/15
Berücksichtigung von Verlusten aus Aktienveräußerungen bei der Ermittlung der …
Diese Vorgehensweise liegt näher und ist durch die in § 32d Abs. 4 und 6 EStG vorgesehene Möglichkeit, die Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen, auch ausdrücklich geregelt (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 5. August 2015 - 3 K 1040/15, EFG 2016, 93). - BFH, 20.11.2018 - VIII R 45/15
Keine Anfechtung der Kapitalertragsteuer- Anmeldung nach …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 5. August 2015 3 K 1040/15 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage unzulässig war.Die vom Kläger hiergegen am 15. April 2015 erhobene Klage hat das FG mit Urteil vom 5. August 2015 3 K 1040/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 93) als unbegründet abgewiesen.