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   FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02   

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https://dejure.org/2003,7273
FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02 (https://dejure.org/2003,7273)
FG Köln, Entscheidung vom 07.05.2003 - 2 K 6585/02 (https://dejure.org/2003,7273)
FG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 2 K 6585/02 (https://dejure.org/2003,7273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss einer Vorsteuervergütung nach Versäumung der Frist des § 18 Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes (UStG); Berufung einer US-amerikanischen Gesellschaft auf Gleichbehandlung mit einem Deutschen in gleicher Situation; Unterschiedliche Behandlung von EU-Ausländern und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1317
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02
    Es handelt sich bei der Frist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG um eine Ausschlussfrist, also eine Handlungsfrist, die für die Wahrnehmung eines Rechts durch die Beteiligten gesetzlich bestimmt ist und an deren Versäumung die Rechtsfolge geknüpft ist, dass der Beteiligte mit seinem Recht ausgeschlossen wird (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 21.10.1999 V R 76/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 214 m.w.N.).

    Auch soweit danach ein Wiedereinsetzungsantrag nicht erforderlich ist, sind die Tatsachen zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs innerhalb der Antragsfrist vorzutragen (ständige Rechtsprechung des BFH, Nachweise bei BFH, BStBl II 2000, 214, 216).

  • BFH, 28.01.2000 - VII B 281/99

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02
    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Beschluss vom 28.1.2000 VII B 281/99, BFH/NV 2000, 823; BFH-Urteil vom 20.6.1996 X R 90/93, BFH/NV 1997, 40; BFH-Urteil vom 12.5.1992 VII R 38/91, BFH/NV 1993, 6) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. die Nachweise in BFH/NV 2000, 823), dass derjenige, der einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellt, innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 Satz 1 AO diejenigen Umstände darlegen muss, aus denen sich ergibt, dass ihn hinsichtlich der Versäumung der Rechtsbehelfsfrist kein Verschulden trifft.

    Es entspricht ganz herrschender Meinung und der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. Nachweise in BFH/NV 2000, 823), dass selbst bei Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages hinsichtlich des Kerns eines Wiedereinsetzungsgrundes eine Pflicht zur Amtsermittlung für die Finanzbehörde nicht besteht.

  • BFH, 12.05.1992 - VII R 38/91

    Fristversäumung durch Verschulden des Finanzamts

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02
    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Beschluss vom 28.1.2000 VII B 281/99, BFH/NV 2000, 823; BFH-Urteil vom 20.6.1996 X R 90/93, BFH/NV 1997, 40; BFH-Urteil vom 12.5.1992 VII R 38/91, BFH/NV 1993, 6) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. die Nachweise in BFH/NV 2000, 823), dass derjenige, der einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellt, innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 Satz 1 AO diejenigen Umstände darlegen muss, aus denen sich ergibt, dass ihn hinsichtlich der Versäumung der Rechtsbehelfsfrist kein Verschulden trifft.
  • BFH, 30.11.2000 - V R 30/00

    Halbierung des Vorsteuerabzugs für Fahrzeuge

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 19. September 2000 Rs C 177 /99, C 181/99, Umsatzsteuerrundschau - UR - 2000, 474) und des BFH (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 30. November 2000 V R 30/00, UR 2001, 70) gehört der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts.
  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02
    a) § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG ist zunächst nicht wegen Verstoßes gegen den EG-Vertrag unwirksam oder aufzuheben (vgl. hinsichtlich der Wirkung des EG-Rechts BFH-Urteil vom 12. Oktober 2000 III R 35/95, BStBl II 2001, 499).
  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02
    Dabei entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Beschluss vom 28.1.2000 VII B 281/99, BFH/NV 2000, 823; BFH-Urteil vom 20.6.1996 X R 90/93, BFH/NV 1997, 40; BFH-Urteil vom 12.5.1992 VII R 38/91, BFH/NV 1993, 6) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. die Nachweise in BFH/NV 2000, 823), dass derjenige, der einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellt, innerhalb der Antragsfrist des § 110 Abs. 2 Satz 1 AO diejenigen Umstände darlegen muss, aus denen sich ergibt, dass ihn hinsichtlich der Versäumung der Rechtsbehelfsfrist kein Verschulden trifft.
  • FG Köln, 24.05.2000 - 2 K 3748/97

    Umsatzsteuer: - Rückwirkende Fristverlängerung für Anträge auf

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02
    Es stellt sich in diesen Verfahren die Frage einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Regelung der Ausschlussfrist in einer Rechtsverordnung, daneben teilweise die Bedeutung einer langjährigen Praxis des Beklagten und von Abschnitt 243 Abs. 5 der UStR 1992, der eine Verlängerung der Ausschlussfrist nach § 109 AO für möglich ansah (vgl. z. B. die Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. Mai 2000 2 K 3748/97, EFG 2002, 1003).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-361/96

    'Grandes sources d''eaux minérales françaises'

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH -, dass eine Diskriminierung nur dann vorliegen kann, wenn unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 Rs C-361/96, Umsatzsteuerrundschau - UR - 1998, 309 m. w. N.).
  • BFH, 20.07.2001 - I B 157/00

    Vermietung eines Grundstücks - Doppelbesteuerung - Schweiz - Zulässigkeit der

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02
    Zunächst kann sich die Klägerin als in den USA gegründetes und domizilierendes Rechtssubjekt nicht unmittelbar auf den EG-Vertrag berufen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juli 2001 I B 157/00, BFH NV 2002, 34 zu einem Schweizer Unternehmen).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-177/99

    Ampafrance

    Auszug aus FG Köln, 07.05.2003 - 2 K 6585/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 19. September 2000 Rs C 177 /99, C 181/99, Umsatzsteuerrundschau - UR - 2000, 474) und des BFH (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 30. November 2000 V R 30/00, UR 2001, 70) gehört der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts.
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