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   FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12   

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https://dejure.org/2013,12640
FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12 (https://dejure.org/2013,12640)
FG Köln, Entscheidung vom 08.05.2013 - 10 K 3191/12 (https://dejure.org/2013,12640)
FG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 10 K 3191/12 (https://dejure.org/2013,12640)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abgabenordnung/Insolvenzordnung: Änderung der Steuerfestsetzung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens - Wirkung eines widerspruchslosen Tabelleneintrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines sog. Insolvenzfeststellungsbescheids bei einer bereits erfolgten Festsetzung der Steuer durch einen Steuerbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung der widerspruchslosen Eintragung einer durch Steuerbescheid festgesetzten Steuerforderung zur Insolvenztabelle, Änderung der Steuerfestsetzung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Insolvenzsteuerrecht - Wirkung der widerspruchslosen Eintragung einer durch Steuerbescheid festgesetzten Steuerforderung zur Insolvenztabelle, Änderung der Steuerfestsetzung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1371
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12
    Die Grundsätze des vom Beklagten zitierten Urteils des Bundesfinanzhofs vom 24. November 2011 V R 13/11 (Bundessteuerblatt 2012 11, 298) fänden keine Anwendung, da ein sog. Insolvenzfeststellungsbescheid nicht ergehe, wenn die Steuerforderung bereits durch Bescheid festgesetzt ist.

    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob er der sehr bedenklichen Rechtsprechung des V. Senats des Bundesfinanzhofs (siehe Urteile vom 24.11.2011 V R 13/11, BStBl II 2012, 298 und vom 6.12.2012 V R 1/12) folgen könnte, mit der der Bundesfinanzhof die Bestimmung der Insolvenzordnung unterläuft, wonach die Eintragung einer Forderung in die Insolvenztabelle mangels Widerspruchs des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzschuldners wie ein rechtskräftiges Urteil wirkt (§ 178 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 3 InsO).

  • BFH, 23.06.2008 - VIII B 12/08

    Rechtsschutzbedürfnis für Fortsetzung eines Gerichtsverfahrens trotz Anerkennung

    Auszug aus FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12
    Der von der Klägerin gegen den Körperschaftsteuerbescheid für 2008 eingelegte Einspruch gilt nach Auffassung des Senats jedoch durch die widerspruchslose Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle als zurückgenommen (im Ergebnis ebenso, wenn auch mit der Begründung, dass sich der Rechtsbehelf in der Hauptsache erledigt habe, Bundesfinanzhof -BFH-, Beschlüsse vom 23.6.2008 VIII B 12/08, BFH/NV 2008, 1691, vom 10.11.2010 IV B 11/09, BFH/NV 2011, 649).
  • BFH, 10.11.2010 - IV B 11/09

    Beteiligung des Insolvenzverwalters am Beschwerdeverfahren kraft Amtes - Ende der

    Auszug aus FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12
    Der von der Klägerin gegen den Körperschaftsteuerbescheid für 2008 eingelegte Einspruch gilt nach Auffassung des Senats jedoch durch die widerspruchslose Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle als zurückgenommen (im Ergebnis ebenso, wenn auch mit der Begründung, dass sich der Rechtsbehelf in der Hauptsache erledigt habe, Bundesfinanzhof -BFH-, Beschlüsse vom 23.6.2008 VIII B 12/08, BFH/NV 2008, 1691, vom 10.11.2010 IV B 11/09, BFH/NV 2011, 649).
  • BFH, 17.07.2012 - X S 24/12

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Insolvenzeröffnung: keine Fortsetzung

    Auszug aus FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12
    Die hiergegen vom X. Senat des Bundesfinanzhofs erhobenen Bedenken (Beschluss vom 17.7.2012 X S 24/12, BFH/NV 2012, 1638) greifen nicht durch.
  • BFH, 06.12.2012 - V R 1/12

    Wirkung des Tabelleneintrags - Kostenpflicht bei Bescheidungsurteil)

    Auszug aus FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12
    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob er der sehr bedenklichen Rechtsprechung des V. Senats des Bundesfinanzhofs (siehe Urteile vom 24.11.2011 V R 13/11, BStBl II 2012, 298 und vom 6.12.2012 V R 1/12) folgen könnte, mit der der Bundesfinanzhof die Bestimmung der Insolvenzordnung unterläuft, wonach die Eintragung einer Forderung in die Insolvenztabelle mangels Widerspruchs des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzschuldners wie ein rechtskräftiges Urteil wirkt (§ 178 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 3 InsO).
  • FG Nürnberg, 17.12.2012 - 2 K 1825/12

    Erledigung der Hauptsache durch unwidersprochene Anmeldung der streitigen

    Auszug aus FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12
    Das Finanzgericht Nürnberg (Urteil vom 17.12.2012 2 K 1825/12, Entscheidungen der Finanzgerichte-EFG- 2013, 722) weist zutreffend darauf hin, dass keine Gefahr besteht, dass durch die Fortsetzung des Verfahrens eine Masseverbindlichkeit begründet werden könnte.
  • BFH, 22.10.2014 - I R 39/13

    Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines

    Das Finanzgericht (FG) Köln schloss sich mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1371 veröffentlichten Urteil vom 8. Mai 2013  10 K 3191/12 im Wesentlichen der Argumentation des FA an und wies die Klage ab.
  • FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13

    Unterbrechung des Rechtsbehelfsverfahren gegen einen Umsatzsteuerbescheid mit der

    Teilweise wird in diesem Fall die Auffassung vertreten, dass ein Einspruch durch die widerspruchslose Eintragung in die Tabelle als zurückgenommen gelte (vgl. FG Köln, Urteil vom 08.05.2013 10 K 3191/12, EFG 2013, 1371, der BFH hat sich in der Revisionsentscheidung vom 22.10.2014 I R 39/13, BFH/NV 2015, 373 nicht ausdrücklich geäußert); wohl mit der Folge des Verlustes des eingelegten Einspruchs (vgl. § 362 Abs. 2 Satz 1) und der Beendigung des Rechtsbehelfsverfahrens.
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