Rechtsprechung
   FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51228
FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16 (https://dejure.org/2018,51228)
FG Köln, Entscheidung vom 10.08.2018 - 7 K 594/16 (https://dejure.org/2018,51228)
FG Köln, Entscheidung vom 10. August 2018 - 7 K 594/16 (https://dejure.org/2018,51228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Junges Verwaltungsvermögen im Fall des Aktivtauschs bzw. einer Vermögensumschichtung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erbschaftsteuer - Junges Verwaltungsvermögen, Umschichtung, Aktivtausch, Vermögenübertragung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.01.2020 - II R 8/18

    Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges

    Auszug aus FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16
    Nach der Auffassung verschiedener Finanzgerichte, die der Senat für zutreffend hält und der er sich anschließt, gehört zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.11.2017 3 K 2867/15 Erb, EFG 2018, 576, Az. des BFH II R 8/18; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2018 2 K 1056/15, EFG 2018, 1378, Az. des BFH II R 13/18; FG München, Gerichtsbescheide vom 07.05.2018 10 K 468/17, EFG 2018, 1279, , Az. des BFH II R 21/18 und 10 K 470/17, juris, Az. des BFH II R 18/18).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und zur Fortbildung des Rechts auch im Hinblick auf die bereits bei dem Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren (Az. II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18) zuzulassen gem. § 115 Abs. 2 FGO.

  • BFH, 22.01.2020 - II R 13/18

    Schenkungsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges

    Auszug aus FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16
    Nach der Auffassung verschiedener Finanzgerichte, die der Senat für zutreffend hält und der er sich anschließt, gehört zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.11.2017 3 K 2867/15 Erb, EFG 2018, 576, Az. des BFH II R 8/18; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2018 2 K 1056/15, EFG 2018, 1378, Az. des BFH II R 13/18; FG München, Gerichtsbescheide vom 07.05.2018 10 K 468/17, EFG 2018, 1279, , Az. des BFH II R 21/18 und 10 K 470/17, juris, Az. des BFH II R 18/18).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und zur Fortbildung des Rechts auch im Hinblick auf die bereits bei dem Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren (Az. II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18) zuzulassen gem. § 115 Abs. 2 FGO.

  • BFH, 22.01.2020 - II R 21/18

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.01.2020 II R 18/18 -

    Auszug aus FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16
    Nach der Auffassung verschiedener Finanzgerichte, die der Senat für zutreffend hält und der er sich anschließt, gehört zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.11.2017 3 K 2867/15 Erb, EFG 2018, 576, Az. des BFH II R 8/18; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2018 2 K 1056/15, EFG 2018, 1378, Az. des BFH II R 13/18; FG München, Gerichtsbescheide vom 07.05.2018 10 K 468/17, EFG 2018, 1279, , Az. des BFH II R 21/18 und 10 K 470/17, juris, Az. des BFH II R 18/18).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und zur Fortbildung des Rechts auch im Hinblick auf die bereits bei dem Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren (Az. II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18) zuzulassen gem. § 115 Abs. 2 FGO.

  • BFH, 22.01.2020 - II R 18/18

    Schenkungsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges

    Auszug aus FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16
    Nach der Auffassung verschiedener Finanzgerichte, die der Senat für zutreffend hält und der er sich anschließt, gehört zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.11.2017 3 K 2867/15 Erb, EFG 2018, 576, Az. des BFH II R 8/18; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2018 2 K 1056/15, EFG 2018, 1378, Az. des BFH II R 13/18; FG München, Gerichtsbescheide vom 07.05.2018 10 K 468/17, EFG 2018, 1279, , Az. des BFH II R 21/18 und 10 K 470/17, juris, Az. des BFH II R 18/18).

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und zur Fortbildung des Rechts auch im Hinblick auf die bereits bei dem Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren (Az. II R 8/18, II R 13/18, II R 18/18, II R 21/18) zuzulassen gem. § 115 Abs. 2 FGO.

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2018 - 2 K 1056/15

    "Junges Verwaltungsvermögen" i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG im Falle eines

    Auszug aus FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16
    Nach der Auffassung verschiedener Finanzgerichte, die der Senat für zutreffend hält und der er sich anschließt, gehört zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.11.2017 3 K 2867/15 Erb, EFG 2018, 576, Az. des BFH II R 8/18; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2018 2 K 1056/15, EFG 2018, 1378, Az. des BFH II R 13/18; FG München, Gerichtsbescheide vom 07.05.2018 10 K 468/17, EFG 2018, 1279, , Az. des BFH II R 21/18 und 10 K 470/17, juris, Az. des BFH II R 18/18).
  • FG München, 07.05.2018 - 10 K 470/17

    Feststellung des Werts des Verwaltungsvermögens

    Auszug aus FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16
    Nach der Auffassung verschiedener Finanzgerichte, die der Senat für zutreffend hält und der er sich anschließt, gehört zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.11.2017 3 K 2867/15 Erb, EFG 2018, 576, Az. des BFH II R 8/18; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2018 2 K 1056/15, EFG 2018, 1378, Az. des BFH II R 13/18; FG München, Gerichtsbescheide vom 07.05.2018 10 K 468/17, EFG 2018, 1279, , Az. des BFH II R 21/18 und 10 K 470/17, juris, Az. des BFH II R 18/18).
  • FG Münster, 30.11.2017 - 3 K 2867/15

    Wertpapiere als "junges Verwaltungsvermögen"

    Auszug aus FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16
    Nach der Auffassung verschiedener Finanzgerichte, die der Senat für zutreffend hält und der er sich anschließt, gehört zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.11.2017 3 K 2867/15 Erb, EFG 2018, 576, Az. des BFH II R 8/18; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2018 2 K 1056/15, EFG 2018, 1378, Az. des BFH II R 13/18; FG München, Gerichtsbescheide vom 07.05.2018 10 K 468/17, EFG 2018, 1279, , Az. des BFH II R 21/18 und 10 K 470/17, juris, Az. des BFH II R 18/18).
  • FG München, 07.05.2018 - 10 K 468/17

    Gesonderter Feststellung des Werts des Verwaltungsvermögens nach § 13b Abs. 2a

    Auszug aus FG Köln, 10.08.2018 - 7 K 594/16
    Nach der Auffassung verschiedener Finanzgerichte, die der Senat für zutreffend hält und der er sich anschließt, gehört zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist (vgl. FG Münster, Urteil vom 30.11.2017 3 K 2867/15 Erb, EFG 2018, 576, Az. des BFH II R 8/18; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.03.2018 2 K 1056/15, EFG 2018, 1378, Az. des BFH II R 13/18; FG München, Gerichtsbescheide vom 07.05.2018 10 K 468/17, EFG 2018, 1279, , Az. des BFH II R 21/18 und 10 K 470/17, juris, Az. des BFH II R 18/18).
  • BFH, 22.01.2020 - II R 41/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.01.2020 II R 8/18 -

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10.08.2018 - 7 K 594/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht