Rechtsprechung
FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Finanzgerichtsordnung: - Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis der originären Zulassung zum Anwaltsberuf bei einer Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer AG (Aktiengesellschaft); Umwandlung einer Rechtsanwalts-GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in eine AG; Anwendbarkeit von § 59h Bundesrechtsanwaltordnung ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 914
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77
Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des …
Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Demnach soll die Regelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen das Interesse der Steuerpflichtigen, sich bei der Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten der Hilfe anderer Personen zu bedienen, sowie das Interesse der Allgemeinheit berücksichtigen, dass im Steuerwesen nur Personen tätig werden, denen die Bearbeitung öffentlicher Angelegenheiten ohne Sorge anvertraut werden kann (BVerfGE 54, 301, 315 m.w.N.).Im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutz gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger und ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, soll sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten, die dazu die erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfGE 54, 301, 315 m.w.N.).
Die Steuerberatung ist ein Teil der Rechtsberatung; die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut (BVerfGE 21, 173, 179; 54, 301, 315).
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Die Schätzung ist ein Verfahren, Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln, wenn eine sichere Feststellung trotz Bemühens um Aufklärung nicht möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226 m.w.N.).Wenn auch eine Schätzung einen gewissen Unsicherheitsbereich beinhalten mag, vgl. BFH in BStBl II 1986, 226, so liegt darin kein grundsätzlicher Unterschied gegenüber der in den anderen Fällen gebotenen Tatsachenfeststellung (vgl. BFH-Urteil vom 19.02.1987, IV R 143/84, BStBl II 1987, 412).
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - 1 ZU 58/02
Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Gesellschaft mit …
Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Die Rechtsanwaltskammer beruft sich hierzu auf die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs NW vom 17.01.2003 1 ZU 58/02 AGH NW sowie 1 ZU 57/02 AGH NW.Demgegenüber vertritt die Rechtsanwaltskammer Köln bzw. der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein Westfalen - AGH NW - (Beschlüsse des AGH NW vom 17.01.2003, 1 ZU 58/02 und 1 ZU 57/02) den Standpunkt, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft als AG eine berufsrechtlich unzulässige Gesellschaftsform sei.
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - 1 ZU 57/02
Zulassung einer Aktiengesellschaft zur Rechtsanwaltschaft; …
Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Die Rechtsanwaltskammer beruft sich hierzu auf die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs NW vom 17.01.2003 1 ZU 58/02 AGH NW sowie 1 ZU 57/02 AGH NW.Demgegenüber vertritt die Rechtsanwaltskammer Köln bzw. der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein Westfalen - AGH NW - (Beschlüsse des AGH NW vom 17.01.2003, 1 ZU 58/02 und 1 ZU 57/02) den Standpunkt, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft als AG eine berufsrechtlich unzulässige Gesellschaftsform sei.
- BFH, 11.02.1999 - V R 40/98
Begründung von Schätzungsbescheiden
Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Eine über die Wertangaben des Schätzungsbescheides hinausgehende Begründung der Besteuerungsgrundlagen bezüglich der Höhe kommt lediglich in Betracht, wenn hierfür ein besonderer Anlass besteht (vgl. BFH-Urteil vom 11.02.1999 V R 40/98, BStBl II 1999, 382). - BFH, 30.07.1980 - I R 148/79
Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht
Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Zur Begründung gehört bereits die Angabe der Besteuerungsgrundlagen, auf denen der Steuerbetrag beruht (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.1980 I R 148/79, BStBl II 1981, 3). - BFH, 19.02.1987 - IV R 143/84
Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage - Schätzung
Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Wenn auch eine Schätzung einen gewissen Unsicherheitsbereich beinhalten mag, vgl. BFH in BStBl II 1986, 226, so liegt darin kein grundsätzlicher Unterschied gegenüber der in den anderen Fällen gebotenen Tatsachenfeststellung (vgl. BFH-Urteil vom 19.02.1987, IV R 143/84, BStBl II 1987, 412). - BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80
Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe …
Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Soweit die Rechtsberatung auch die Steuerberatung - wie im Streitfall - umfasst, hat das Bundesverfassungsgericht besondere Anforderungen an die Berufsausübung im einzelnen dargelegt (vgl. BVerfG-Beschluss des Ersten Senats vom 27.01.1982 - 1 BvR 807/80, BStBI II 1982, 281). - BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94
Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH
Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Zu dieser Gesetzesänderung sah sich der Gesetzgeber genötigt, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG-Beschluss vom 24.11.1994 - 3 ZBR 115/94, NJW 1995, 199) entgegen früherer ganz überwiegender Auffassung entschieden hatte, dass die Zulassung einer GmbH zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen nicht von vornherein gegen geltendes Recht verstoße. - BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften
Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
Im hierzu ergangenen Beschluss des BayObLG, vom 27.03.2000 ZBR 331/99, NJW 2000, 1647 m.w.N. wird u.a. ausgeführt, aus dem Umstand, dass das BRAO-ÄndG nur den Zusammenschluss von Rechtsanwälten in einer GmbH und nicht auch den in einer AG geregelt habe, könne nicht ein Verbot der Rechtsanwalts-AG gefolgert werden. - BFH, 22.10.2003 - I B 168/03
Postulationsfähigkeit; Vertretung durch RA-Gesellschaft
- BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01
Existenzgründerzuschüsse nach dem ESF
- BFH, 30.09.2003 - III R 6/02
Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel
- BGH, 07.07.2003 - II ZR 235/01
Heilung einer verdeckten Sacheinlage; Pflicht der Mitgesellschafter zur …
- BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62
Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels …