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   FG Köln, 11.04.2019 - 12 K 2583/17   

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https://dejure.org/2019,30424
FG Köln, 11.04.2019 - 12 K 2583/17 (https://dejure.org/2019,30424)
FG Köln, Entscheidung vom 11.04.2019 - 12 K 2583/17 (https://dejure.org/2019,30424)
FG Köln, Entscheidung vom 11. April 2019 - 12 K 2583/17 (https://dejure.org/2019,30424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umsatzsteuer: Im Eröffnungsverfahren der Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer keine Masseverbindlichkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Im Eröffnungsverfahren der Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer keine Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Im Eröffnungsverfahren der Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer stellt keine Masseverbindlichkeit dar

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Umsatzsteuerforderung als privilegierte Masseverbindlichkeit oder bloße Insolvenzforderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 40
  • NZI 2020, 83
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.2018 - IX ZR 167/16

    Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren: Voraussetzungen für die Begründung von

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 12 K 2583/17
    Abschließend werde auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.11.2018 IX ZR 167/16 hingewiesen.

    Das von der Klägerin abschließend angeführte Urteil des BGH vom 22.11.2018 IX ZR 167/16 überzeuge nicht.

    Mit Urteil vom 22.11.2018 IX ZR 167/16, Der Betrieb (DB) 2018, 3043 hat der BGH zwischenzeitlich entschieden, dass Verbindlichkeiten, die im Verfahren der vorläufigen Eigenverwaltung nach § 270a InsO begründet worden sind, nur dann Masseverbindlichkeiten sind, wenn sie auf der Grundlage einer vom Insolvenzgericht erteilten Ermächtigung begründet worden sind.

  • BFH, 27.09.2018 - V R 45/16

    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 12 K 2583/17
    Eine andere Beurteilung ergäbe sich auch nicht aus dem jüngst veröffentlichten Urteil des BFH vom 27.09.2018 V R 45/16.
  • BFH, 24.09.2014 - V R 48/13

    Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 12 K 2583/17
    Denn der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 24.09.2014 V R 48/13 für das Regelinsolvenzverfahren entschieden, dass die Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO keine Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Begründung von Masseverbindlichkeiten voraussetze.
  • BFH, 26.01.2006 - III R 51/05

    Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 12 K 2583/17
    Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, d.h. ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH-Urteil vom 26.01.2006 III R 51/05, BStBl II 2006, 515).
  • BFH, 11.12.1980 - IV R 123/76

    Steuervergünstigung - Entwicklungshilfe - Entwicklungshilfeland -

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 12 K 2583/17
    Der Übergang vom ursprünglich eingelegten Einspruch zur Sprungklage ist innerhalb der Klagefrist des § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO und damit in zulässiger Weise erfolgt (BFH-Urteil vom 11.12.1980 IV R 123/76, BStBl II 1981, 365).
  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Auszug aus FG Köln, 11.04.2019 - 12 K 2583/17
    Für das nicht auf eine Eigenverwaltung zielende Eröffnungsverfahren ist anerkannt, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter auch dann, wenn dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden ist, die Verfügungsbefugnis deshalb nicht auf den vorläufigen Verwalter übergegangen ist (§ 22 Abs. 2 InsO) und dieser deshalb von der Regelung in § 55 Abs. 2 InsO nicht erfasst wird, Masseverbindlichkeiten begründen kann, wenn er vom Insolvenzgericht im Einzelfall oder der Art nach konkret ermächtigt worden ist (BGH-Urteil vom 18.07.2002 IX ZR 195/01, DB 2002, 2100).
  • BFH, 07.05.2020 - V R 19/19

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 07.05.2020 V R 14/19 - Keine

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11.04.2019 - 12 K 2583/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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