Rechtsprechung
FG Köln, 11.05.2016 - 2 K 1572/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Umsatzsteuer: Vorsteuervergütung bei elektronischer Übermittlung einer Rechnungskopie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veranlagung der Vergütung von Vorsteuer; Vergütungsantrag auf elektronischem Weg; Ordnungsgemäße Einreichung der Rechnung in elektronischer Form
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veranlagung der Vergütung von Vorsteuer; Vergütungsantrag auf elektronischem Weg; Ordnungsgemäße Einreichung der Rechnung in elektronischer Form
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer - Vorsteuervergütungsverfahren; Frage des Vorliegens einer gültigen Rechnung in Form einer Kopie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Vorsteuervergütung bei elektronischer Übermittlung einer Rechnungskopie
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Vorsteuervergütung bei elektronischer Übermittlung einer Rechnungskopie
Verfahrensgang
- FG Köln, 11.05.2016 - 2 K 1572/14
- BFH, 30.08.2017 - XI R 24/16
Papierfundstellen
- EFG 2017, 82
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- FG Köln, 20.01.2016 - 2 K 2807/12
Vorsteuervergütung bei elektronischer Übermittlung einer Rechnungskopie
Auszug aus FG Köln, 11.05.2016 - 2 K 1572/14
In den übrigen Fällen verzichtet die Verwaltung aus verfahrensökonomischen Gründen darauf, die Originalrechnungen hinsichtlich ihrer Authentizität zu überprüfen und im Hinblick auf eine künftige Verwendung zu markieren (so bereits FG Köln, Urteil vom 20. Januar 2016, 2 K 2807/12, EFG 2016, 419).Vor diesem Hintergrund reicht es aus, wenn eine Kopie des Originaldokuments Ausgangspunkt der elektronischen Übersendung ist (vgl. FG Köln, Urteil vom 20. Januar 2016, 2 K 2807/12, EFG 2016, 419;… so ebenfalls Sölch/Ringleb/Treiber, UStG, § 18 Rn. 205).
- BFH, 30.08.2017 - XI R 24/16
Vergütungsverfahren; vorzulegende Belege --Rechtslage vom 1. Januar 2010 bis 29. …
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. Mai 2016 2 K 1572/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 82 veröffentlicht.