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   FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12 u.a.   

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https://dejure.org/2012,26338
FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12 u.a. (https://dejure.org/2012,26338)
FG Köln, Entscheidung vom 11.07.2012 - 2 V 1565/12 u.a. (https://dejure.org/2012,26338)
FG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 2 V 1565/12 u.a. (https://dejure.org/2012,26338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Durchführung einer Außenprüfung gegenüber einem Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit Versicherungsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenprüfung beim Versicherungsnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versicherungsteuer, Verfahren: - Außenprüfung beim Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Außenprüfung wegen Versicherungssteuer kann auch beim Versicherten zulässig sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versicherungssteuer - und die Außenprüfung beim Versicherten

  • lto.de (Kurzinformation)

    FG Köln bestärkt Vorgehensweise von BZSt - Außenprüfung beim Versicherten wegen Versicherungssteuer zulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Außenprüfung beim Versicherten wegen Versicherungssteuer zulässig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Prüfung beim Versicherten wegen Versicherungsteuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außenprüfung beim Versicherten wegen Versicherungssteuer zulässig

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Außenprüfung beim Versicherten wegen VersSt zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Außenprüfung beim Versicherten wegen Versicherungssteuer zulässig

  • bista.de (Kurzinformation)

    Außenprüfung beim Versicherten wegen Versicherungssteuer zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Außenprüfung beim Versicherten wegen Versicherungssteuer zulässig - Durchführung einer Außenprüfung bei gewerblich tätigen Personen ohne weitere Voraussetzungen zulässig

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 2264
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 02.10.1991 - X R 89/89

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß grundsätzlich nur

    Auszug aus FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12
    Wie aus der gesetzlichen Formulierung in § 193 Abs. 1 AO folgt, ist eine Außenprüfung unter anderem bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten, ohne weitere Voraussetzungen zulässig (vgl. BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 IV R 9/01, BFHE 198, 16, BStBl II 2002, 269; vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220; Beschluss vom 27. Juli 2001 XI B 133/00, BFH/NV 2001, 1534).

    Nur wegen der faktischen Unmöglichkeit, alle unter § 193 Abs. 1 AO 1977 fallenden Steuerpflichtigen vollständig und gleichermaßen zu prüfen, ist die Entscheidung darüber, wer von diesem Adressatenkreis wann geprüft wird, in das Auswahlermessen der Finanzbehörde gestellt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220 m.w.N.).

    Die Befugnisse nach den §§ 193 ff. AO werden durch andere abgabenrechtliche Maßnahmen nicht eingeschränkt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220).

  • BFH, 24.01.1985 - IV R 232/82

    Betriebsprüfung aus besonderem Anlaß

    Auszug aus FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12
    Zwar muss die Finanzbehörde bei ihrer Entscheidung über die Anordnung einer Außenprüfung berücksichtigen, dass diese für den Steuerpflichtigen eine erhebliche Belastung bedeutet, und kann es deshalb geboten erscheinen, von einer Außenprüfung Abstand zu nehmen, wenn die gewünschte Aufklärung auch durch Maßnahmen der Einzelermittlung erreicht werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1985 IV R 6/85, BFHE 145, 23, BStBl II 1986, 435; vom 24. Januar 1985 IV R 232/82, BFHE 143, 210 , BStBl II 1985, 568).

    Denn er hat ausreichende Ermessenserwägungen dazu angestellt, dass sich nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts die Außenprüfung gegenüber der Einzelermittlung als die zweckmäßigere Maßnahme erweist, weil bei der Überprüfung der versicherungsteuerrechtlich relevanten Vorgänge eine Vielzahl von Verträgen und Belegen zu prüfen und mit zahlreichen Rückfragen zu rechnen ist (vgl. zu entsprechenden Zweckmäßigkeitserwägungen etwa BFH-Urteile vom 24. Januar 1985 IV R 232/82, BFHE 143, 210, BStBl II 1985, 568; vom 18. Oktober 1994 IX R 128/92, BFHE 176, 298, BStBl II 1995, 291).

  • BFH, 24.02.2010 - II R 57/08

    Vorrang eines Auskunftsersuchens gemäß § 93 AO gegenüber Vorlageverlangen nach §

    Auszug aus FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12
    Insoweit verweist sie, die Antragstellerin, auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Februar 2010 (II R 57/08), woraus sich ergebe, dass die Behörden nach dem Verhältnismäßigkeitsgebot angehalten seien, vor Durchführung einer Außenprüfung den Sachverhalt durch Einholung von Auskünften oder die Vorlage von Unterlagen aufzuklären.

    Nur hierauf, und nicht auf das Verhältnis der §§ 93, 97 AO zu den §§ 193 ff. AO, bezieht sich auch das von der Antragstellerin angeführte Urteil des BFH (vom 24. Februar 2010 II R 57/08, BFHE 228, 145, BStBl II 2011, 5).

  • BFH, 18.10.1994 - IX R 128/92

    Eine Außenprüfung kann mehr als drei Besteuerungszeiträume umfassen

    Auszug aus FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12
    Denn er hat ausreichende Ermessenserwägungen dazu angestellt, dass sich nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts die Außenprüfung gegenüber der Einzelermittlung als die zweckmäßigere Maßnahme erweist, weil bei der Überprüfung der versicherungsteuerrechtlich relevanten Vorgänge eine Vielzahl von Verträgen und Belegen zu prüfen und mit zahlreichen Rückfragen zu rechnen ist (vgl. zu entsprechenden Zweckmäßigkeitserwägungen etwa BFH-Urteile vom 24. Januar 1985 IV R 232/82, BFHE 143, 210, BStBl II 1985, 568; vom 18. Oktober 1994 IX R 128/92, BFHE 176, 298, BStBl II 1995, 291).
  • BFH, 07.11.1985 - IV R 6/85

    Zur Durchführung von Außenprüfungen bei Ehegatten sowie nach § 193 Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12
    Zwar muss die Finanzbehörde bei ihrer Entscheidung über die Anordnung einer Außenprüfung berücksichtigen, dass diese für den Steuerpflichtigen eine erhebliche Belastung bedeutet, und kann es deshalb geboten erscheinen, von einer Außenprüfung Abstand zu nehmen, wenn die gewünschte Aufklärung auch durch Maßnahmen der Einzelermittlung erreicht werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1985 IV R 6/85, BFHE 145, 23, BStBl II 1986, 435; vom 24. Januar 1985 IV R 232/82, BFHE 143, 210 , BStBl II 1985, 568).
  • BFH, 10.04.2003 - IV R 30/01

    Ablaufhemmung bei rechtswidriger Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12
    So ist eine Außenprüfung unzulässig, wenn die Prüfungsfeststellungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt steuerlich verwertet werden können, etwa weil die steuerliche Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 2003 IV R 30/01, BFH/NV 2003, 1234) oder fehlende Verwertungsmöglichkeiten aus sonstigen Gründen unzweifelhaft feststehen.
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 9/01

    Anschlußprüfung - Großbetrieb - Sachgerechte Ermessenserwägung - Einteilung in

    Auszug aus FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12
    Wie aus der gesetzlichen Formulierung in § 193 Abs. 1 AO folgt, ist eine Außenprüfung unter anderem bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten, ohne weitere Voraussetzungen zulässig (vgl. BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 IV R 9/01, BFHE 198, 16, BStBl II 2002, 269; vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBl II 1992, 220; Beschluss vom 27. Juli 2001 XI B 133/00, BFH/NV 2001, 1534).
  • BFH, 23.07.1999 - VI B 116/99

    Zufluß von Arbeitslohn bei Aktienoptionsrechten

    Auszug aus FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 1967, III B 9/66, Bundessteuerblatt -BStBl-, Teil III 1967, 182; vom 15. Januar 1998, IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998, II B 25/98, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999, VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 25.08.1998 - II B 25/98

    Lebensversicherungen zur Befreiung von der Pflichtversicherung

    Auszug aus FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12
    Ernstliche Zweifel sind zu bejahen, wenn bei überschlägiger Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes im Aussetzungsverfahren neben für die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Februar 1967, III B 9/66, Bundessteuerblatt -BStBl-, Teil III 1967, 182; vom 15. Januar 1998, IX B 25/97, BFH/NV 1998, 994; vom 25. August 1998, II B 25/98, BStBl II 1998, 674; vom 23. Juli 1999, VI B 116/99, BStBl II 1999, 684).
  • BFH, 11.08.1994 - IV R 126/91

    Wirtschaftsprüfer/Steuerberater ist als Insolvenzverwalter freiberuflich tätig,

    Auszug aus FG Köln, 11.07.2012 - 2 V 1565/12
    Eine Außenprüfung ist unter Umständen auch bei bloß potentiellen Steuerpflichtigen im Sinne von § 193 Abs. 1, § 33 Abs. 1 AO zulässig, wenn eine Steuerpflicht ernstlich in Betracht kommt und konkrete Anhaltspunkte hierfür sprechen (BFH-Urteile vom 23. Februar 2005 XI R 21/04, BFH/NV 2005, 1218; vom 11. August 1994 IV R 126/91, BFHE 175, 284, BStBl II 1994, 936).
  • BFH, 17.11.1992 - VIII R 25/89

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei Anhaltspunkten für Besteuerungstatbestand

  • BFH, 16.11.1989 - IV R 29/89

    - Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung bei der Prüfung einer GbR - Zur Ausübung

  • BFH, 28.11.1985 - IV R 323/84

    Eine Außenprüfung kann auch auf nichtbetriebliche Sachverhalte ausgedehnt werden,

  • BFH, 10.02.1983 - IV R 104/79

    Erweiterung einer Außenprüfung - Prüfungszeitraum - Begründung der Erweiterung

  • BFH, 08.03.2005 - IV B 75/03

    Erstreckung der Außenprüfung auf außerbetriebliche Vorgänge und verjährte Steuern

  • BFH, 23.02.2005 - XI R 21/04

    Betriebsstätten-FA - örtliche Zuständigkeit

  • BFH, 27.07.2001 - XI B 133/00

    Betreiben einer Imbissbude - Außenprüfung - Zuschätzung - Einnahmeaufzeichnungen

  • BFH, 26.06.2003 - X S 4/03

    AdV

  • BFH, 03.03.2006 - IV B 39/04

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung

  • BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

  • BFH, 02.11.2004 - XI S 15/04

    Verlust-Feststellungsbescheid; Feststellungsverjährung

  • BFH, 26.07.2007 - VI R 68/04

    Rechtmäßigkeit einer Außenprüfung bei einem Einkunftsmillionär

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • BFH, 12.12.1973 - II R 88/66

    Inländische Versicherung - Entrichtungsschuldner - Bevollmächtigter -

  • BFH, 15.01.1998 - IX B 25/97

    Antragsbefugnis bei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die

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