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   FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07   

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FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07 (https://dejure.org/2007,13392)
FG Köln, Entscheidung vom 11.12.2007 - 15 K 1466/07 (https://dejure.org/2007,13392)
FG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 15 K 1466/07 (https://dejure.org/2007,13392)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Warenverkäufe an einen österreichischen Käufer als eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung; Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung; Sinn und Zweck der Anforderung an den Belegnachweis und Buchnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 1 Buchst. b; ; UStG § 6a Abs. 1 S. 1; ; UStDV § 17a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Buch- und Belegnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Buch- und Belegnachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 570
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07
    Auf die vom FG zugelassene Revision hin hat der BFH dieses Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen(Urteil vom 1.2.2007 V R 41/04 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, noch BFHE n.n.; BFH/NV 2007, 1059).

    a) Die in Abs. 2 genannten Voraussetzungen sollen --wie sich aus dem Wortlaut ergibt (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059) -- kumulativ vorliegen.

    Zwar ist § 17a Abs. 2 UStDV eine Sollvorschrift; dies bedeutet jedoch nur, dass das Fehlen einer der in Abs. 2 aufgeführten Voraussetzungen nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt und der bezeichnete Nachweis auch durch andere Belege erbracht werden kann (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059, und vom 7. Dezember 2006 V R 52/03, BFH/NV 2007, 634).

    Solange der Belegnachweis nicht geführt ist, kann eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich nicht als steuerfrei behandelt werden (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059 m.w.Nachw.).

    Hat ein Unternehmer innergemeinschaftliche Lieferungen i.S. des § 6a Abs. 1 UStG zweifelsfrei - wie hier -- tatsächlich ausgeführt, kann der erforderliche Belegnachweis bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG nachgeholt werden (BFH-Urteil vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059 m.w.Nachw.).

    d) Der Gesetzeszweck des § 6a UStG erfordert den Nachweis des Bestimmungsorts der innergemeinschaftlichen Lieferung um sicherzustellen, dass der gemeinschaftliche Erwerb in dem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt; die Frage des Nachweises des Bestimmungsorts ist dabei Gegenstand der Tatsachenwürdigung durch das FG (Urteil des BFH vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059).

    Entgegen der ursprünglichen Rechtsauffassung des Beklagten ist schließlich auch die Ausstellung einer Rechnung, die den Anforderungen des § 14a Abs. 1 Satz 1 UStG genügt, also einen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung nach § 6a UStG enthält, nach dem Wortlaut des § 17a Abs. 2 UStDV ("soll") keine zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Lieferung nach § 6a UStG (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059, und vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634).

    Die hier allein noch streitigen Fragen im Zusammenhang mit dem Bestimmungsort der Lieferungen weisen nach Ergehen des BFH-Urteils vom 7. Dezember 2006 V R 52/03 (BFH/NV 2007, 234),des diesem Urteil vorangehenden Revisionsurteils vom 1. Februar 2007 V R 41/04 (BFH/NV 2007, 1059) sowie des Urteils des EuGH vom 27. September 2007 Rs. C- 146/05 (a.a.O.) keine grundsätzliche Bedeutung mehr auf.

  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07
    Zwar ist § 17a Abs. 2 UStDV eine Sollvorschrift; dies bedeutet jedoch nur, dass das Fehlen einer der in Abs. 2 aufgeführten Voraussetzungen nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt und der bezeichnete Nachweis auch durch andere Belege erbracht werden kann (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059, und vom 7. Dezember 2006 V R 52/03, BFH/NV 2007, 634).

    Außerdem gibt es in Fällen, in denen --wie hier-- der Abnehmer den Gegenstand beim Unternehmer abholt, in der Regel nicht den in § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV geforderten handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2006 V R 52/03, BFH/NV 2007, 634).

    Wie der BFH im zurückverweisenden Revisionsurteil für den Senat bindend festgestellt hat, kann der Nachweis des Bestimmungsortes auch durch andere Belege erbracht werden; im BFH-Urteil vom 7. Dezember 2006 V R 52/03 (BFH/NV 2007, 634) hat der BFH die Würdigung des FG, dass dieser Nachweis durch die auf den Rechnungen ausgewiesene zutreffende Anschrift des Leistungsempfängers erbracht sein kann, nicht beanstandet, worauf der BFH im zurückverweisenden Revisionsurteil ausdrücklich hingewiesen hat (unter II. 3. b).

    Die hier allein noch streitigen Fragen im Zusammenhang mit dem Bestimmungsort der Lieferungen weisen nach Ergehen des BFH-Urteils vom 7. Dezember 2006 V R 52/03 (BFH/NV 2007, 234),des diesem Urteil vorangehenden Revisionsurteils vom 1. Februar 2007 V R 41/04 (BFH/NV 2007, 1059) sowie des Urteils des EuGH vom 27. September 2007 Rs. C- 146/05 (a.a.O.) keine grundsätzliche Bedeutung mehr auf.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07
    Auch nach Ergehen des Urteils des EuGH vom 27.9.2007 in der Rs. C - 146/05, Albert Collée, noch n.v., [...], sei der Beklagte auf Weisung der Oberfinanzdirektion Rheinland hin gehalten, die Sache streitig entscheiden zu lassen.

    Zudem hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 27. September 2007 in der Rs. C-146/05 (Albert Collée) ([...]) in einem Vorlagefall des BFH zusammengefasst folgendes festgestellt:.

    Die hier allein noch streitigen Fragen im Zusammenhang mit dem Bestimmungsort der Lieferungen weisen nach Ergehen des BFH-Urteils vom 7. Dezember 2006 V R 52/03 (BFH/NV 2007, 234),des diesem Urteil vorangehenden Revisionsurteils vom 1. Februar 2007 V R 41/04 (BFH/NV 2007, 1059) sowie des Urteils des EuGH vom 27. September 2007 Rs. C- 146/05 (a.a.O.) keine grundsätzliche Bedeutung mehr auf.

  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07
    Entgegen der ursprünglichen Rechtsauffassung des Beklagten ist schließlich auch die Ausstellung einer Rechnung, die den Anforderungen des § 14a Abs. 1 Satz 1 UStG genügt, also einen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung nach § 6a UStG enthält, nach dem Wortlaut des § 17a Abs. 2 UStDV ("soll") keine zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Lieferung nach § 6a UStG (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 V R 41/04, BFH/NV 2007, 1059, und vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148, BStBl II 2006, 634).
  • BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07
    Die hier allein noch streitigen Fragen im Zusammenhang mit dem Bestimmungsort der Lieferungen weisen nach Ergehen des BFH-Urteils vom 7. Dezember 2006 V R 52/03 (BFH/NV 2007, 234),des diesem Urteil vorangehenden Revisionsurteils vom 1. Februar 2007 V R 41/04 (BFH/NV 2007, 1059) sowie des Urteils des EuGH vom 27. September 2007 Rs. C- 146/05 (a.a.O.) keine grundsätzliche Bedeutung mehr auf.
  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07
    Belege werden durch die entsprechenden und erforderlichen Hinweise und Bezugnahmen in den stets notwendigen Aufzeichnungen Bestandteil der Buchführung und damit des Buchnachweises, so dass beide eine Einheit bilden (BFH-Beschluss vom 10. Februar 2005 V R 59/03, BFHE 208, 502, BStBl II 2005, 537, m.w.N.).
  • FG Köln, 06.05.2004 - 15 K 1590/03

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Benennung des Bestimmungsortes für

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07
    Mit Urteil vom 6. Mai 2004 15 K 1590/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG -- 2004, 1802) gab der Senat der Klage im ersten Rechtsgang statt.
  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

    Auszug aus FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07
    Den hiergegen erhobenen Einspruch, mit dem die Klägerin u.a. geltend machte, ihr Abnehmer habe als Zwischenhändler ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran, den endgültigen Bestimmungsort nicht anzugeben, um den Endabnehmer nicht preisgeben zu müssen, wies der zwischenzeitlich für die Besteuerung der Klägerin zuständig gewordene Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH-- vom 18. Juli 2002 V R 3/02 (BFHE 199, 80, BStBl II 2003, 616) als unbegründet zurück.
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