Rechtsprechung
   FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,19904
FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15 (https://dejure.org/2016,19904)
FG Köln, Entscheidung vom 12.04.2016 - 5 K 1346/15 (https://dejure.org/2016,19904)
FG Köln, Entscheidung vom 12. April 2016 - 5 K 1346/15 (https://dejure.org/2016,19904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,19904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grunderwerbsteuer: Einbringung von Sondervermögen in einen Fonds nicht steuerbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ergehens eines Feststellungsbescheids über die Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer trotz bereits eingetretener Feststellungsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Ergehens eines Feststellungsbescheids über die Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer trotz bereits eingetretener Feststellungsverjährung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit des Ergehens eines Feststellungsbescheids über die Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer trotz bereits eingetretener Feststellungsverjährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Grunderwerbsteuer - Verwertungsbefugnis im Sinne des § 1 Abs. 2 GrEStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1354
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Köln, 25.06.2014 - 5 K 1872/13

    Gesonderte Feststellung nach § 17 Abs. 2 GrEStG , Steuerpflicht bei Anleger- und

    Auszug aus FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15
    Die diesbezügliche Klage beim Finanzgericht Köln unter Az. 5 K 1872/13 hatte Erfolg.
  • BFH, 26.10.2006 - II R 16/05

    SchSt; Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15
    Diese haben allerdings zu berücksichtigen, dass der hier angefochtene Feststellungsbescheid lediglich gegenüber der Klägerin ergangen ist und ungeachtet der Gesamtschuldnerschaft der an einem Erwerbsvorgang beteiligten Personen (§ 13 Nr. 1 GrEStG) auch nur ihr gegenüber als Grundlage für die Festsetzung von Grunderwerbsteuer gilt (§ 44 Abs. 2 Satz 3 AO; Urteil des BFH vom 26.10.2006 II R 16/05, BFH/NV 2007, 555).
  • BFH, 27.07.1994 - II R 67/91
    Auszug aus FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15
    § 1 Abs. 2 GrEStG soll solche Rechtsvorgänge erfassen, die, vom Wechsel im Eigentum abgesehen, den in § 1 Abs. 1 GrEStG beschriebenen Erwerbsvorgängen so nahekommen, dass sie es dem Erwerber ermöglichen, sich den Wert des Grundstücks "für eigene Rechnung" nutzbar zu machen, das heißt, dass einem anderen ohne Begründung eines Übereignungsanspruches eine eigentümerähnliche Rechtsposition am Grundstück verschafft wird (vgl. nur Urteile des BFH vom 27.07.1994 II R 67/91, BFH/NV 1995, 269, vom 01.03.2000 II R 53/98, BStBl II 2000, 357 und vom 24.04.2013 II R 32/11, BStBl II 2013, 962).
  • BFH, 17.02.1960 - II 53/58 U

    Anwendbarkeit des Grunderwerbsteuergesetzes auf Dritten bei dessen Ermächtigung,

    Auszug aus FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15
    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn der erzielte Mehrerlös ganz oder im Wesentlichen dem zur Verfügung Ermächtigten zufließen soll (Urteil des BFH vom 17.02.1960 II 53/58 U, BStBl III 1960, 254), allerdings auch nur dann, wenn sich der Grundstückseigentümer seinem Vertragspartner gegenüber zusätzlich verpflichtet hat, den Verkauf des Grundstücks nach Weisung an bestimmte Erwerber vorzunehmen (Urteil des BFH vom 10.03.1999 II R 35/97, BStBl II 1999, 491).
  • BFH, 29.07.2009 - II R 2/08

    Keine Verwertungsbefugnis ohne Substanzbeteiligung

    Auszug aus FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15
    Bei der vorwiegend rechtlichen Verwertungsmöglichkeit durch Veräußerung erfolgt die Beteiligung an der Substanz des Grundstücks durch Teilhabe am Erlös, bei wirtschaftlicher Verwertungsbefugnis durch Nutzung muss die Substanzbeteiligung durch Wertbeteiligungen in anderer Weise erfolgen; die bloße Möglichkeit zur Verfolgung eines eigenen wirtschaftlichen Interesses reicht nicht aus (Urteil des BFH vom 29.07.2009 II R 2/08, BFH/NV 2009, 1833 m.w.N.).
  • BFH, 08.12.1965 - II 148/62 U

    Verwertungsbefugnis an einem eingebrachten Grundstück in eine

    Auszug aus FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15
    Entscheidend sind letztlich jeweils die Gesamtumstände des Einzelfalles (Urteil des BFH vom 08.12.1965 II 148/62 U, BStBl III 1966, 148).
  • BFH, 12.05.1976 - II R 187/72

    Freistellung von der Grunderwerbsteuer - Sozialer Wohnungsbau -

    Auszug aus FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15
    Über die von den Beteiligten thematisierte Frage, ob der Beklagte bei Inanspruchnahme der Klägerin sein pflichtgemäßes Ermessen (§ 5 AO) rechtmäßig ausgeübt hat (wobei zu beachten ist, dass ohne vertragliche Vereinbarung grundsätzlich der Erwerber in Anspruch zu nehmen ist; vgl. nur Urteil des BFH vom 12.05.1976 II R 187, 72, BStBl II 1976, 579 und § 448 Abs. 2 BGB) musste daher nicht mehr entschieden werden.
  • BFH, 18.03.1998 - II R 7/96

    Feststellungen nach Ablauf der Feststellungsfrist

    Auszug aus FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15
    Hierbei war es nicht erforderlich, im Feststellungsbescheid konkrete Angaben dazu zu machen, welche Grunderwerbsteuerfestsetzungen betreffend den Vertrag vom 15.12.2009 trotz eingetretener Feststellungsverjährung noch möglich waren (Urteil des BFH vom 18.03.1998, II R 7/96, BStBl II 1998, 555).
  • BFH, 01.03.2000 - II R 53/98

    Grunderwerbsteuer bei Alleingesellschafter einer GmbH

    Auszug aus FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15
    § 1 Abs. 2 GrEStG soll solche Rechtsvorgänge erfassen, die, vom Wechsel im Eigentum abgesehen, den in § 1 Abs. 1 GrEStG beschriebenen Erwerbsvorgängen so nahekommen, dass sie es dem Erwerber ermöglichen, sich den Wert des Grundstücks "für eigene Rechnung" nutzbar zu machen, das heißt, dass einem anderen ohne Begründung eines Übereignungsanspruches eine eigentümerähnliche Rechtsposition am Grundstück verschafft wird (vgl. nur Urteile des BFH vom 27.07.1994 II R 67/91, BFH/NV 1995, 269, vom 01.03.2000 II R 53/98, BStBl II 2000, 357 und vom 24.04.2013 II R 32/11, BStBl II 2013, 962).
  • BFH, 03.03.2015 - II R 30/13

    Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Verletzung der

    Auszug aus FG Köln, 12.04.2016 - 5 K 1346/15
    Voraussetzung für eine wirksame Anzeige ist eine genaue Bezeichnung des rechtlich maßgeblichen Vorgangs und die Mitteilung desselben an die im Finanzamt zuständige Stelle (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 03.03.2015 II R 30/13, BStBl II 2015, 777).
  • BFH, 10.03.1999 - II R 35/97

    Grunderwerbsteuer bei Verwertungsrecht

  • BFH, 24.04.2013 - II R 32/11

    Verwertungsbefugnis an Grundstücken gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG

  • BFH, 27.04.2005 - II R 30/03

    GrESt: Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht