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   FG Köln, 12.09.2019 - 15 K 1378/18   

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https://dejure.org/2019,53782
FG Köln, 12.09.2019 - 15 K 1378/18 (https://dejure.org/2019,53782)
FG Köln, Entscheidung vom 12.09.2019 - 15 K 1378/18 (https://dejure.org/2019,53782)
FG Köln, Entscheidung vom 12. September 2019 - 15 K 1378/18 (https://dejure.org/2019,53782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Steuerfreiheit einer an den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld angelehnte Zahlung an Selbstständige?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei arbeitnehmerähnlich Beschäftigten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuerpflicht - Steuerpflicht von Zuschüssen zum Mutterschaftsgeld bei "arbeitnehmerähnlichen" Beschäftigungsverhältnissen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.11.2008 - X R 53/06

    Krankengeld kann in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden

    Auszug aus FG Köln, 12.09.2019 - 15 K 1378/18
    Anders als bei der BFH-Rechtsprechung zu Leistungen bei privaten Krankenversicherungen (BFH-Urteil X R 53/06) stünden sozialrechtliche Erwägungen hier einer analogen Anwendung der Steuerbefreiung nicht entgegen.
  • BFH, 22.07.1997 - VI R 121/90

    Der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1987 ist

    Auszug aus FG Köln, 12.09.2019 - 15 K 1378/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BFH besteht diese Vorlagepflicht jedoch nur dann, wenn das Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Gesetzesvorschrift überzeugt ist; bloße Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift vermögen das Gericht dagegen nicht von der Pflicht zur Anwendung des Gesetzes zu entbinden (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. März 1952 1 BvL 12, 15, 16, 24, 28/51, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 1, 184, 188 f.; BVerfG-Beschluss vom 6. April 1989 2 BvL 8/87, BVerfGE 80, 59, 65; BFH-Urteil vom 22. Juli 1997 VI R 121/90, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 183, 538, BStBl II 1997, 692).
  • BVerfG, 06.04.1989 - 2 BvL 8/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus FG Köln, 12.09.2019 - 15 K 1378/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG und des BFH besteht diese Vorlagepflicht jedoch nur dann, wenn das Gericht von der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Gesetzesvorschrift überzeugt ist; bloße Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift vermögen das Gericht dagegen nicht von der Pflicht zur Anwendung des Gesetzes zu entbinden (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. März 1952 1 BvL 12, 15, 16, 24, 28/51, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 1, 184, 188 f.; BVerfG-Beschluss vom 6. April 1989 2 BvL 8/87, BVerfGE 80, 59, 65; BFH-Urteil vom 22. Juli 1997 VI R 121/90, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 183, 538, BStBl II 1997, 692).
  • BFH, 28.09.2022 - VIII R 39/19

    Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 12.09.2019 - 15 K 1378/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Köln vom 12.09.2019 - 15 K 1378/18 aufzuheben und die Einspruchsentscheidung und den Einkommensteuerbescheid jeweils vom 08.05.2018 dahingehend zu ändern, dass die Zuschüsse von 15.863 EUR als nicht steuerpflichtig behandelt werden.

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