Rechtsprechung
   FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,494
FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08 (https://dejure.org/2011,494)
FG Köln, Entscheidung vom 12.12.2011 - 7 K 3147/08 (https://dejure.org/2011,494)
FG Köln, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 7 K 3147/08 (https://dejure.org/2011,494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Piloten auf Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Pilotenausbildung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten: - Ausbildungskosten einer Stewardess zur Pilotin als Werbungskosten abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vom Flugbegleiter zum Berufspiloten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Berufsausbildung und Werbungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berufsausbildung als Werbungskosten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gerichte erleichtern Steuerabzug für Zweitausbildung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kosten für Zweitstudium absetzbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Flugbegleiterin kann Kosten für nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen - Schulung zur Flugbegleiterin stellt berufsbezogene Ausbildung und Grundvoraussetzung für geplante Berufsausübung dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1127/07

    Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Fortbildung

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
    Vielmehr sei eine Berufsausbildung im Sinne des § 12 Nr. 5 EStG bereits dann zu bejahen, wenn jemand im Berufsleben eine Tätigkeit als Angelernter ausübe, auch ohne vorher eine herkömmliche Lehre durchlaufen zu haben (vgl. dazu nur Drenseck, in: Schmidt, EStG, 30. Auflage 2011, § 12 Rn 58; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 4 K 1127/07, EFG 2010, 1781).

    Denn bei § 12 Nr. 5 EStG kommt es für die Beurteilung des Begriffs der (erstmaligen) Berufsausbildung alleine darauf an, ob die Ausbildung berufsbezogen ist und eine Voraussetzung für die geplante bzw. beabsichtigte Berufsausübung darstellt (so auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 4 K 1127/07, EFG 2010, 1781; Drenseck, in: Schmidt, EStG, 30. Auflage 2011, § 12 Rn 58).

    Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die in der Gesetzesbegründung ausdrücklich genannten zusätzlichen Gesichtspunkte des lebenslangen Lernens sowie der hinsichtlich der Berufswahrnehmung und des Berufswechsels geänderten Lebensumstände und der in diesem Zusammenhang erfolgten Umschreibung des Begriff der Berufsausbildung mit dem "Erlernen der Grundlagen eines Berufs zum Erwerb einer selbständigen und gesicherten Position im Leben" (vgl. BT-Drucksache 15/3339, S. 10 rechte Spalte), kommt es nach Auffassung des Senats alleine darauf an, dass eine Ausbildung berufsbezogen ist und sie eine (Grund)Voraussetzung für die geplante Berufsausübung darstellt (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 4 K 1127/07, EFG 2010, 1781; Drenseck, in: Schmidt, EStG, 30. Auflage 2011, § 12 Rn 58).

  • BFH, 12.10.2005 - VIII B 38/04

    Kein Werbungskostenabzug für Abschlusskosten für Lebensversicherung

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
    Hierzu zählen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs über den unmittelbaren Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger und im Rahmen der Überschusseinkünfte zu erfassender Einnahmen veranlasst sind und die mithin zu einer der Überschusseinkunftsarten des § 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG in einem steuerrechtlich anzuerkennenden Zurechnungszusammenhang stehen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 37/99, BFH/NV 2000, 1342 und BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 VIII B 38/04, BFH/NV 2006, 288).

    Ausschlaggebend dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments, zum anderen die Zuweisung dieses maßgebenden Grundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (vgl. nur BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 VIII B 38/04, BFH/NV 2006, 288 m.w.N.).

  • BFH, 20.06.2000 - VIII R 37/99

    WK bei Kapitalvermögen; Darlehensvermittlungsgebühren

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
    Hierzu zählen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs über den unmittelbaren Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger und im Rahmen der Überschusseinkünfte zu erfassender Einnahmen veranlasst sind und die mithin zu einer der Überschusseinkunftsarten des § 3 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG in einem steuerrechtlich anzuerkennenden Zurechnungszusammenhang stehen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 20. Juni 2000 VIII R 37/99, BFH/NV 2000, 1342 und BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2005 VIII B 38/04, BFH/NV 2006, 288).
  • BFH, 26.11.2003 - VIII R 30/03

    Promotion als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
    Dabei erfolgt die Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung durch die Rechtsprechung des BFH allerdings nicht einheitlich, sondern orientiert sich an der unterschiedlichen Zwecksetzung der einzelnen Vorschriften (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 2003 VIII R 30/03, BFH/NV 2004, 1223 und vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522).
  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, auch wenn sie nicht in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind (vgl. etwa BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88; BStBl. II 1999, 701; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156; BStBl. II 2003, 403 und vom 18. Juni 2009 VI R 79/06, Juris).
  • FG Münster, 06.05.2010 - 3 K 3347/07

    Mehr Klarheit beim Abzug von Ausbildungskosten!

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
    Die Ausbildung und der Abschluss müssten zudem vom Umfang und von der Qualität der Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen her grundsätzlich mit den Anforderungen der im Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildungsmaßnahmen vergleichbar sein (vgl. nur BMF-Schreiben vom 22. September 2010 IV C 4-S 2227/07/10002:002, 2010/0416045, BStBl. I 2010, 721, dort TZ 4 ff.; siehe auch FG Münster, Urteil vom 6. Mai 2010 3 K 3347/07 F, EFG 2010, 1496 m. Anm. Hoffmann).
  • FG Berlin, 08.07.1999 - 7 K 7128/98

    Ausbildung zur Flugbegleiterin als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
    Die Ausbildung zur Flugbegleiterin sei - auch mit Blick auf die Entscheidungen des FG Berlin vom 8. Juli 1999 (7 K 7128/98, EFG 1999, 1187) und des FG Baden-Württemberg vom 19. März 1998 (8 K 299/96, EFG 1998, 1337) - als Berufsausbildung im Sinne des § 12 Nr. 5 EStG anzusehen.
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
    Der Vorbereitung auf ein Berufsziel dienen alle Maßnahmen, bei denen es sich um den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, auch wenn sie nicht in einer Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind (vgl. etwa BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88; BStBl. II 1999, 701; vom 4. Dezember 2002 VI R 120/01, BFHE 201, 156; BStBl. II 2003, 403 und vom 18. Juni 2009 VI R 79/06, Juris).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
    Dabei erfolgt die Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung durch die Rechtsprechung des BFH allerdings nicht einheitlich, sondern orientiert sich an der unterschiedlichen Zwecksetzung der einzelnen Vorschriften (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 2003 VIII R 30/03, BFH/NV 2004, 1223 und vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522).
  • FG Baden-Württemberg, 19.03.1998 - 8 K 299/96

    Steuerliche Bewertung einer mehrmonatigen Unterbrechung einer Berufsausbildung;

    Auszug aus FG Köln, 12.12.2011 - 7 K 3147/08
    Die Ausbildung zur Flugbegleiterin sei - auch mit Blick auf die Entscheidungen des FG Berlin vom 8. Juli 1999 (7 K 7128/98, EFG 1999, 1187) und des FG Baden-Württemberg vom 19. März 1998 (8 K 299/96, EFG 1998, 1337) - als Berufsausbildung im Sinne des § 12 Nr. 5 EStG anzusehen.
  • BFH, 04.03.2010 - III R 23/08

    Erwerb der Musterberechtigung eines Piloten (Type Rating) als Ausbildung -

  • BFH, 15.03.2007 - VI R 14/04

    Aufwendungen eines Ausländers für Deutschkurs sind nichtabziehbare Kosten der

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

  • BFH, 28.02.2013 - VI R 6/12

    Berufsausbildung i. S. der §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5 EStG - Werbungskostenabzug bei

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 506 veröffentlichten Gründen statt.

    Es beantragt, das Urteil des FG Köln vom 12. Dezember 2011  7 K 3147/08 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Köln, 22.05.2012 - 15 K 3413/09

    § 12 Nr. 5 EStG verfassungsgemäß; Anwendung des § 12 Nr. 5 EStG bei parallelen

    Damit muss die Ausbildung berufsbezogen sein und eine Voraussetzung für eine geplante Berufsausbildung darstellen (so Loschelder in: Schmidt, EStG, 31. Aufl. 2012, § 12 Rn. 58, ebenso Urteil des FG Köln vom 12.12.2011 7 K 3147/08, EFG 2012, 506 unter 4.b.).

    In den bislang vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fälle war die erste Berufsausbildung bzw. das Erststudium stets abgeschlossen (s. BFH-Urteile vom 18.06.2009 VI R 14/07, BStBl II 2010, 816 - Ausbildung zur Buchhändlerin - vom 18.06.2009 VI R 79/06, juris - Ausbildung zum staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten - vom 27.10.2011 VI R 52/10, BFH/NV 2012, 323 - Ausbildung zum Rettungssanitäter - s. auch Urteil des FG Köln vom 12.12.2001 7 K 3147/08, EFG 2012, 506 - Ausbildung zur Flugbegleiterin -, Rev. VI R 6/12).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht