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   FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 4618/07   

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https://dejure.org/2008,13730
FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 4618/07 (https://dejure.org/2008,13730)
FG Köln, Entscheidung vom 13.08.2008 - 4 K 4618/07 (https://dejure.org/2008,13730)
FG Köln, Entscheidung vom 13. August 2008 - 4 K 4618/07 (https://dejure.org/2008,13730)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines an eine Bank gerichteten, behördlichen Vorlageersuchens hinsichtlich der Kontoauszüge eines steuerpflichtigen Bankkunden ohne vorheriges Auskunftsersuchen; Abgrenzung von Vorlageverlangen und Auskunftsersuchen

  • Judicialis

    FGO § 100 Abs. 1 S. 1; ; AO § 92; ; AO § 93; ; AO § 97 Abs. 1; ; AO § 107

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 92; AO § 93; AO § 97; AO § 107
    Vorlageersuchen an eine Bank ohne vorheriges Auskunftsersuchen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabenordnung: - Vorlageersuchen an eine Bank ohne vorheriges Auskunftsersuchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1760
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.08.2006 - VII R 29/05

    Reines Vorlageverlangen i.S. des § 97 AO 1977 - Entschädigung bei kombiniertem

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 4618/07
    Dies gelte auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BFH vom 08.08.2006 (VII R 29/05 BStBl 2007 11, 80).

    Ein Vorlageverlangen im Sinne dieser Vorschrift liegt nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 08.08.2006 VII R 29/05, BStBl II 2007, 80) nur dann vor, wenn das Finanzamt die vorzulegenden Unterlagen so konkret und eindeutig benennt, dass sich die geforderte Tätigkeit des Vorlageverpflichteten auf rein mechanische Hilfstätigkeiten wie das Heraussuchen und Lesbarmachen der angeforderten Unterlagen beschränkt.

  • BFH, 27.10.1981 - VII R 2/80

    Anwendung der Abgabenordnung - Vollstreckung - Ermittlung der Person des

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 4618/07
    Als "Soll"-Vorschrift bringt sie zum Ausdruck, dass die Behörde zwar in der Regel nach ihr verfahren muss, jedoch - über die im Gesetz selbst genannten Einschränkungen für Beteiligte hinaus - in atypischen Fällen von dieser vorgegebenen Beweismittel-Reihenfolge abweichen darf; ob ein atypischer Fall vorliegt, ist am Sinn und Zweck der Vorschrift zu messen (vgl. zum vergleichbaren § 93 Abs. 1 Satz 3 AO BFH-Urteil vom 27.10.1981 VII R 2/80, BStBl II 1982, 141).
  • BFH, 29.10.1986 - VII R 82/85

    Auskunft - Steuerfahndung - Anforderungen - Rechtsweg - Objektive

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 4618/07
    Hierfür genügt es, dass die Finanzbehörde im Rahmen ihrer Prognoseentscheidung im Wege vorweggenommener Beweiswürdigung nach pflichtgemäßem Ermessen zum Ergebnis gelangt, dass die Vorlage zur Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich steuererheblicher Tatsachen zu führen vermag (vgl. zu § 93 AO BFH-Urteil vom 29.10.1986 VII R 82/85, BStBl II 1988, 359).
  • BFH, 24.02.2010 - II R 57/08

    Vorrang eines Auskunftsersuchens gemäß § 93 AO gegenüber Vorlageverlangen nach §

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1760 veröffentlichtem Urteil als unbegründet ab.
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