Rechtsprechung
FG Köln, 14.02.2019 - 15 K 2800/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer: Ausgleichszahlung im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung führt nicht zu vorweggenommenen Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG
- IWW
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Ausgleichszahlung im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung führt nicht zu vorweggenommenen Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Ausgleichszahlungen als Versorgungsausgleich sind nicht als Werbekosten abziehbar
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Scheidung
- Der Versorgungsausgleich
- Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen ab dem 1.9.2009
- Anspruch auf Abfindung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 23 VersAusglG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 18.11.2009 - X R 34/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - …
Auszug aus FG Köln, 14.02.2019 - 15 K 2800/17
Diese Zuordnung entfaltet als lex specialis eine Sperrwirkung gegenüber dem Werbungskostenabzug (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 18. November 2009, X R 34/07, BStBl II 2010, 414; Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 13. Juli 2016, 2 BvR 288/10, nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. zur gleichen Thematik zuvor Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 14. Juni 2016, 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801). - BVerfG, 13.07.2016 - 2 BvR 288/10
Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen
Auszug aus FG Köln, 14.02.2019 - 15 K 2800/17
Diese Zuordnung entfaltet als lex specialis eine Sperrwirkung gegenüber dem Werbungskostenabzug (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 18. November 2009, X R 34/07, BStBl II 2010, 414; Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 13. Juli 2016, 2 BvR 288/10, nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. zur gleichen Thematik zuvor Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 14. Juni 2016, 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801). - BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
Auszug aus FG Köln, 14.02.2019 - 15 K 2800/17
Diese Zuordnung entfaltet als lex specialis eine Sperrwirkung gegenüber dem Werbungskostenabzug (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 18. November 2009, X R 34/07, BStBl II 2010, 414; Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 13. Juli 2016, 2 BvR 288/10, nicht zur Entscheidung angenommen; vgl. zur gleichen Thematik zuvor Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 14. Juni 2016, 2 BvR 290/10, BStBl II 2016, 801). - BFH, 23.11.2016 - X R 41/14
Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs
Auszug aus FG Köln, 14.02.2019 - 15 K 2800/17
Die Gesetzesbegründung macht damit - im Einklang mit dem Gesetzestext - deutlich, dass Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs ab dem Veranlagungszeitraum 2015 - in Abkehr von früherer Rechtsprechung (vgl. etwa BFH-Urteil vom 23. November 2016, X R 41/14, BStBl II 2017, 773) - nur noch unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG, insbesondere einer korrespondierenden Besteuerung beim zustimmungspflichtigen Empfänger, abgezogen werden können.