Rechtsprechung
FG Köln, 14.03.2001 - 11 K 3879/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuer - Verzicht auf Steuerbefreiung zulässig bei Vermietung an eine Gesellschaft, die ihrerseits einen Teil der Räume an eine Mitarbeiterin zu Wohnzwecken vermietet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1079
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 07.10.1987 - V R 2/79
Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.07.1986 - V R 99/76
Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.06.1989 - V R 34/87
Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 28.02.1996 - XI R 67/90
Behandlung eines umsatzsteuerfreien Umsatzes als steuerpflichtigen Umsatz auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 15.12.1983 - V R 169/75
Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.08.1987 - V B 16/87
Zwischenvermietung als Gestaltungsmißbrauch
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.11.1987 - V R 29/83
1. Zum Problem des Mißbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.11.1991 - V B 54/91
Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund steuerfreier Vermietung bei der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.02.1996 - XI R 70/90
Option bei gemischter Grundstücksvermietung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 01.09.1998 - VIII R 3/97
Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.05.1984 - V R 10/77
Befugnis zur Vornahme erforderlicher Handlungen - Neu errichtetes Wohnhaus - …
- BFH, 28.04.1966 - V 158/63
Aufziehen neuer oder gebrauchter Reifen auf Felgen von Kraftfahrzeugen - …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2350/07
Vorsteuerabzug bei Option
Nach dem Sinn und Zweck des § 9 Abs. 1 UStG ist die Nutzung eines Grundstücks dem Unternehmen zuzurechnen, wenn das Unternehmen das Grundstück einen Mitarbeiter zu Wohnzwecken überlässt (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 14. März 2001 - 11 K 3879/95, EFG 2001, 1079). - OLG Celle, 07.07.2016 - 2 U 37/16
Erhebung der Umsatzsteuer bei Abschluss eines Mietvertrages über gewerblich …
Nach seinem Sinn und Zweck soll § 9 Abs. 1 UStG sicherstellen, dass das vermietete Grundstück nicht einem privaten (End-)Mieter zu Wohnzwecken überlassen ist, sondern einem Unternehmer zur Nutzung für sein Unternehmen zur Verfügung gestellt wird (vgl. FG Köln, Urteil vom 14. März 2001 - 11 K 3879/95 -, zitiert nach Juris).