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   FG Köln, 14.03.2001 - 11 K 3879/95   

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https://dejure.org/2001,20325
FG Köln, 14.03.2001 - 11 K 3879/95 (https://dejure.org/2001,20325)
FG Köln, Entscheidung vom 14.03.2001 - 11 K 3879/95 (https://dejure.org/2001,20325)
FG Köln, Entscheidung vom 14. März 2001 - 11 K 3879/95 (https://dejure.org/2001,20325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Verzicht auf Steuerbefreiung zulässig bei Vermietung an eine Gesellschaft, die ihrerseits einen Teil der Räume an eine Mitarbeiterin zu Wohnzwecken vermietet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1079
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.10.1987 - V R 2/79

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

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  • BFH, 30.07.1986 - V R 99/76

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

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  • BFH, 22.06.1989 - V R 34/87

    Für die Beurteilung der Zwischenvermietung als rechtsmißbräuchlich sind allein

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  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2350/07

    Vorsteuerabzug bei Option

    Nach dem Sinn und Zweck des § 9 Abs. 1 UStG ist die Nutzung eines Grundstücks dem Unternehmen zuzurechnen, wenn das Unternehmen das Grundstück einen Mitarbeiter zu Wohnzwecken überlässt (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 14. März 2001 - 11 K 3879/95, EFG 2001, 1079).
  • OLG Celle, 07.07.2016 - 2 U 37/16

    Erhebung der Umsatzsteuer bei Abschluss eines Mietvertrages über gewerblich

    Nach seinem Sinn und Zweck soll § 9 Abs. 1 UStG sicherstellen, dass das vermietete Grundstück nicht einem privaten (End-)Mieter zu Wohnzwecken überlassen ist, sondern einem Unternehmer zur Nutzung für sein Unternehmen zur Verfügung gestellt wird (vgl. FG Köln, Urteil vom 14. März 2001 - 11 K 3879/95 -, zitiert nach Juris).
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