Rechtsprechung
FG Köln, 14.05.2014 - 5 K 1515/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herabsetzung von festgesetzter Grunderwerbsteuer im Hinblick auf einen teilweisen Ausfall der Kaufpreisforderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG § 8 Abs 1; AO § 175 Abs 1 Nr 2
Insolvenzbedingter Kaufpreisausfall wirkt nicht zurück - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Grunderwerbsteuer - Insolvenzbedingter Kaufpreisausfall wirkt nicht zurück
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachträglicher Forderungsausfall ist kein rückwirkendes Ereignis!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 14.05.2014 - 5 K 1515/11
- FG Baden-Württemberg, 20.01.2015 - 5 K 1652/11
- BFH, 12.05.2016 - II R 39/14
- BFH, 12.05.2016 - II R 39/15
- BFH, 30.08.2017 - II R 39/15
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1705
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 12.05.2016 - II R 39/14
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Forderungsausfall aufgrund …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Mai 2014 5 K 1515/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1705 veröffentlicht.
- BFH, 12.05.2016 - II R 39/15
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ändert sich durch Insolvenz nicht!
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Mai 2014 5 K 1515/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1705 veröffentlicht.