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   FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19   

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https://dejure.org/2020,47928
FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19 (https://dejure.org/2020,47928)
FG Köln, Entscheidung vom 14.10.2020 - 14 K 1414/19 (https://dejure.org/2020,47928)
FG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 14 K 1414/19 (https://dejure.org/2020,47928)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Werbungskostenabzug von als Darlehenszinsen bezeichneten Zahlungen des Klägers an seine Mutter bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 22.10.2013 - X R 26/11

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der

    Auszug aus FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
    Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (BFH, Urteil vom 22.10.2013 X R 26/11, BStBl II 2014, 374, m.w.N.).

    Bei Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten - wie hier - bleibt zwar eine Gesamtwürdigung der schuldrechtlichen Darlehensvereinbarungen erforderlich; von entscheidender Bedeutung für die ertragsteuerliche Anerkennung ist aber weniger der Fremdvergleich hinsichtlich der einzelnen Klauseln des Darlehensvertrags als vielmehr die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung (BFH, Urteile vom 22.10.2013 X R 26/11, BStBI II 2014, 374, m.w.N. vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838).

    In die auch im Rahmen dieser Fallgruppe - trotz der klägerseitig angeführten großzügigen Handhabung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 23.12.2010, BStBl I 2011, 37) - stets vorzunehmende Gesamtwürdigung sind unübliche oder fehlende Regelungen zur Darlehenstilgung oder -besicherung einzubeziehen (vgl. BFH, Urteil vom 22.10.2013 X R 26/11, BStBI II 2014, 374, m.w.N.).

    Es können deshalb auch nicht zugunsten der Kläger ergänzend Üblichkeiten im Bereich der Geldanlage in die Betrachtung einbezogen werden, was der Fall wäre, wenn der Darlehensvertrag nicht allein dem Interesse des Schuldners an dem Erhalt von Mitteln außerhalb einer Bankfinanzierung dient, sondern zugleich auch das Interesse des Gläubigers an einer gut verzinslichen Geldanlage berücksichtigt (vgl. BFH, Urteil vom 22.10.2013 X R 26/11, BStBl II 2014, 374).

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 1 K 1883/16

    Zur steuerlichen Beurteilung eines Darlehensvertrags unter nahen Angehörigen als

    Auszug aus FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
    Der Kläger hatte sich in dem Verwaltungs- und anschließenden Klageverfahren vor dem FG Rheinland-Pfalz (Az. 1 K 1883/16) dahingehend eingelassen, dass nicht nachvollziehbar sei, aus welchen Gründen die Erben seiner Mutter, zu denen die Kläger nicht gehörten, auf die Rückzahlung des Darlehens verzichten sollten.

    In dem finanzgerichtlichen Verfahren hatten die Kläger ein Schreiben der Rechtsanwältin Y vom 14.09.2015 an den Kläger vorgelegt (Bl. 82 ff. d. Verwaltungsakte "Klage - Akte 1 K 1883/16), in dem - unter dem Betreff "Widerrufene Generalvollmacht von Frau X" - u.a. ausgeführt wird:.

    Der Senat folgt dabei der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 14.09.2017 (Az. 1 K 1883/16) zu dem Veranlagungszeitraum 2015, nach dem mit der Auszahlung des Darlehensbetrages eine endgültige Vermögensverschiebung zugunsten des Klägers herbeigeführt werden sollte.

  • BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung

    Auszug aus FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
    Bei langfristigen, also für eine Laufzeit von jedenfalls über vier Jahren gewährten Darlehen entsprechen die Vertragsbedingungen - so der BFH (Urteil vom 29.06.1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460) - in der Regel nur dann dem unter Fremden Üblichen, wenn der Schuldner ausreichende Sicherungen stellt und das Darlehensverhältnis im Übrigen einem Fremdvergleich standhält.
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
    Bei Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten - wie hier - bleibt zwar eine Gesamtwürdigung der schuldrechtlichen Darlehensvereinbarungen erforderlich; von entscheidender Bedeutung für die ertragsteuerliche Anerkennung ist aber weniger der Fremdvergleich hinsichtlich der einzelnen Klauseln des Darlehensvertrags als vielmehr die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung (BFH, Urteile vom 22.10.2013 X R 26/11, BStBI II 2014, 374, m.w.N. vom 04.06.1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838).
  • BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90

    Gestaltungsmißbrauch beim Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter

    Auszug aus FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
    Dies ist nicht der Fall, wenn für eine unbesicherte Darlehensforderung ein Rückzahlungszeitpunkt vereinbart ist, den der Darlehensgeber voraussichtlich nicht mehr erlebt, und überdies fraglich ist, ob das Darlehen für den Gläubiger im Hinblick auf die vereinbarte lange tilgungsfreie Laufzeit eine echte Belastung darstellt (BFH, Urteil vom 03.12.1991 IX R 142/90, BStBI II 1992, 397).
  • OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13

    Erteilung einer Vorsorge- und Kontovollmacht: Rechtliche Qualifikation als

    Auszug aus FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
    Denn es dürfte sich bei der vorliegenden Vollmacht am ehesten um eine Vollmacht auf das Alter der Mutter bzw. den Betreuungsfall gehandelt haben, vergleichbar einer sog. Betreuungsvollmacht, der im Innenverhältnis typischerweise ein Auftragsverhältnis zugrunde liegt, welches beginnt, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr für sich selbst auftreten kann (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013 3 U 1/12, juris, Rn. 82; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 18.03.2014 3 U 50/13, FamRZ 2014, 1397, unter II.1.a.aa, Rn. 21).
  • BFH, 25.09.2008 - IV R 16/07

    Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten -

    Auszug aus FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
    Zudem muss die tatsächliche Durchführung des Vertrags wie unter fremden Dritten erfolgt sein (BFH, Urteile vom 17.07.2014 IV R 52/11, BFHE 246, 349; vom 16.12.2008 VIII R 83/05, BFH/NV 2009, 1118; vom 25.09.2008 IV R 16/07, BStBI II 2009, 989, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.06.2008 - III ZR 30/08

    Begründung eines Auftragsverhältnisses unter Ehegatten

    Auszug aus FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
    Die Rechtsprechung, wonach unter Ehegatten ein Auftragsverhältnis in der Regel nicht besteht, ist auf andere familiäre Beziehungen nicht übertragbar (BGH-Beschluss vom 26.06.2008 III ZR 30/08. FamRZ 2008, 1841).
  • BFH, 17.07.2014 - IV R 52/11

    Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen

    Auszug aus FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
    Zudem muss die tatsächliche Durchführung des Vertrags wie unter fremden Dritten erfolgt sein (BFH, Urteile vom 17.07.2014 IV R 52/11, BFHE 246, 349; vom 16.12.2008 VIII R 83/05, BFH/NV 2009, 1118; vom 25.09.2008 IV R 16/07, BStBI II 2009, 989, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12

    Auftrag: Rückzahlung von aufgrund einer Kontovollmacht abgehobenen Geldbeträgen

    Auszug aus FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19
    Denn es dürfte sich bei der vorliegenden Vollmacht am ehesten um eine Vollmacht auf das Alter der Mutter bzw. den Betreuungsfall gehandelt haben, vergleichbar einer sog. Betreuungsvollmacht, der im Innenverhältnis typischerweise ein Auftragsverhältnis zugrunde liegt, welches beginnt, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr für sich selbst auftreten kann (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013 3 U 1/12, juris, Rn. 82; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 18.03.2014 3 U 50/13, FamRZ 2014, 1397, unter II.1.a.aa, Rn. 21).
  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung

  • BGH, 13.09.2011 - VI ZR 229/09

    Haftung eines Bevollmächtigten wegen sittenwidriger Schädigung bei Errichtung

  • BGH, 28.01.2014 - II ZR 371/12

    Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und

  • BFH, 16.12.2008 - VIII R 83/05

    Vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Beteiligtenfähigkeit und

  • BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06

    Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage

  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 46/08

    Fehlerhafte Gesamtwürdigung bei (Darlehens-)Verträgen zwischen nahe stehenden

  • OLG Braunschweig, 08.04.2021 - 9 U 24/20

    Rechnungslegung gegenüber einer Erbengemeinschaft; Rechnungslegungspflicht wegen

    Ein Auftragsverhältnis kann nicht schon aus einer bloßen Bevollmächtigung also solcher abgeleitet werden (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013 - 3 U 1/12, Rn. 82, juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012 - I-16 U 196/11, Rn. 6, juris; OLG Saarbrücken BeckRS 2015, 778; FG Köln, Urt. v. 14.10.2020 - 14 K 1414/19, Rn. 44, juris).
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