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   FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15   

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FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15 (https://dejure.org/2017,57898)
FG Köln, Entscheidung vom 14.12.2017 - 1 K 2090/15 (https://dejure.org/2017,57898)
FG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 1 K 2090/15 (https://dejure.org/2017,57898)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kindergeld: Erlöschen des Auszahlungsanspruchs im Weiterleitungsfall unter Berücksichtigung einer strafrechtlichen Auflagenzahlung an die Familienkasse als "Schadenswiedergutmachung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen eines Kindergeldanspruchs aufgrund der Abgabe von Weiterleitungserklärungen; Annahme eines Antrags auf Verrechnungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen eines Kindergeldanspruchs aufgrund der Abgabe von Weiterleitungserklärungen; Annahme eines Antrags auf Verrechnungsvertrag

  • rechtsportal.de

    AO § 47
    Erlöschen eines Kindergeldanspruchs aufgrund der Abgabe von Weiterleitungserklärungen; Annahme eines Antrags auf Verrechnungsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Erlöschen von Kindergeldansprüchen durch dreiseitigen Verrechnungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1073
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 17.11.2008 - VII S 21/08

    Prozesskostenhilfe für künftige Nichtzulassungsbeschwerde - Verrechnung nicht

    Auszug aus FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
    Besondere Formvorschriften, insbesondere die des § 46 AO, sind nicht zu beachten, weil durch die Verrechnung nicht die Auszahlung an einen Dritten, sondern nur die Umbuchung zu dessen Gunsten ermöglicht wird und auch die Verfügungsbefugnis des Steuerpflichtigen über den Erstattungsbetrag nicht auf den begünstigten Dritten übergeht (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.8.1994 - VI 721/89, juris, FG Münster, Urteil vom 8.4.2008 11 K 6309/02 AO, EFG 2008, 1597; BFH-Beschluss vom 17.11.2008, VII  S 21/08 (PKH), BFH/NV 2009, 605 dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG-Beschluss vom 31.8.2009 1 BvR 1620/09, nv, juris).

    Auch hinsichtlich künftiger Erstattungsansprüche kann ein Angebot zum Abschluss eines Verrechnungsvertrages gemacht werden (BFH-Beschluss vom 17.11.2008  VII S 21/08 (PKH), BFH/NV 2009, 605).

  • FG Hessen, 27.09.2001 - 3 V 483/01

    Billigkeit; Verrechnungsvertrag; Weiterleitung; Vorrangig Berechtigter;

    Auszug aus FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
    Dies gilt auch für Ansprüche im Bereich der Weiterleitung von Kindergeld als einer monatlichen Steuervergütung (§ 31 S. 3 EStG) durch Abschluss eines dreiseitigen Verrechnungsvertrages (Hessisches Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 29.8.2000 3 K 3676/99, juris und Beschluss vom 27.9.2011 3 V 483/01, EFG 2002, 104 ebenso in der Urteilsanmerkung dazu Fumi, EFG 2002, 104, sowie Fumi, EFG 2001, 407; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, 142. Lieferung 10/2015, § 226 AO, Rz. 65).

    Denn in einem solchen Fall ist zur Überzeugung des Senats nicht zwischen den zwei hier beteiligten Familienkassen zu unterscheiden, sondern diese sind vielmehr als ein Vertragspartner zu betrachten (vgl. Fumi, EFG 2002, 104 und EFG 2001, 409, der die im Rahmen der Vertragsannahme handelnden Familienkassen insoweit als Einheit ansieht).

  • FG Münster, 08.04.2008 - 11 K 6309/02

    Möglichkeit der Verrechnung von Steuerschulden einer GmbH mit dem

    Auszug aus FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
    Grundsätze des Steuerrechts stünden der Anerkennung eines Verrechnungsvertrages nicht entgegen, weil der Staat als Steuergläubiger nicht auf seinen Steueranspruch verzichte und der Steuerpflichtige bis zur Tilgung der Steuerschuld Steuerschuldner bleibe (vgl. BFH, Urteil vom 21.2.1989 VII R 42/86, BFH/NV 1989, 762; FG Münster, Urteil vom 8.4.2008 11 K 6309/02 AO EFG 2008, 1597 Rn. 75, juris).

    Besondere Formvorschriften, insbesondere die des § 46 AO, sind nicht zu beachten, weil durch die Verrechnung nicht die Auszahlung an einen Dritten, sondern nur die Umbuchung zu dessen Gunsten ermöglicht wird und auch die Verfügungsbefugnis des Steuerpflichtigen über den Erstattungsbetrag nicht auf den begünstigten Dritten übergeht (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18.8.1994 - VI 721/89, juris, FG Münster, Urteil vom 8.4.2008 11 K 6309/02 AO, EFG 2008, 1597; BFH-Beschluss vom 17.11.2008, VII  S 21/08 (PKH), BFH/NV 2009, 605 dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG-Beschluss vom 31.8.2009 1 BvR 1620/09, nv, juris).

  • BFH, 04.02.1997 - VII R 50/96

    Aufrechnung und Abrechnungsbescheid sind wirksam, auch wenn das Finanzamt die

    Auszug aus FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
    Im Übrigen hat sich die Form des Abrechnungsbescheids an dem mit ihm zu verfolgenden Zweck zu orientieren (vgl. BFH, Urteil vom 4.2.1997 VII R 50/96, BStBl II 1997, 479).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 48/03

    Kindergeld: Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO; Weiterleitung

    Auszug aus FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
    Unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 29.1.2003 VIII R 64/01 und 16.3.2004 VIII R 48/03 sei der von der Dienstanweisung der Beklagten geforderten Form nicht Genüge getan, wenn nicht deutlich gemacht werde, dass der Anspruch der vorrangig berechtigten Person als erfüllt angesehen wird.
  • BFH, 11.03.2003 - VIII R 77/01

    Weiterleitung von Kindergeld

    Auszug aus FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
    In den Entscheidungen vom 1.7.2003 VIII R 94/01 und vom 11.3.2003 VIII R 77/01 habe der BFH dies mit dem Risiko der doppelten Inanspruchnahme begründet.
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 94/01

    Kindergeld, Weiterleitung

    Auszug aus FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
    In den Entscheidungen vom 1.7.2003 VIII R 94/01 und vom 11.3.2003 VIII R 77/01 habe der BFH dies mit dem Risiko der doppelten Inanspruchnahme begründet.
  • BFH, 29.01.2003 - VIII R 64/01

    Kindergeld; Weiterleitung - Zahlungen an Dritte

    Auszug aus FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
    Unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 29.1.2003 VIII R 64/01 und 16.3.2004 VIII R 48/03 sei der von der Dienstanweisung der Beklagten geforderten Form nicht Genüge getan, wenn nicht deutlich gemacht werde, dass der Anspruch der vorrangig berechtigten Person als erfüllt angesehen wird.
  • FG Hessen, 29.08.2000 - 3 K 3676/99

    Berechtigtenwechsel; Kindergeld; Weiterleitungserklärung; Auslegung;

    Auszug aus FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
    Dies gilt auch für Ansprüche im Bereich der Weiterleitung von Kindergeld als einer monatlichen Steuervergütung (§ 31 S. 3 EStG) durch Abschluss eines dreiseitigen Verrechnungsvertrages (Hessisches Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 29.8.2000 3 K 3676/99, juris und Beschluss vom 27.9.2011 3 V 483/01, EFG 2002, 104 ebenso in der Urteilsanmerkung dazu Fumi, EFG 2002, 104, sowie Fumi, EFG 2001, 407; Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, 142. Lieferung 10/2015, § 226 AO, Rz. 65).
  • BFH, 21.02.1989 - VII R 42/86

    Klage auf Zahlung eines Überschusses aus der Einkommensteuerveranlagung -

    Auszug aus FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15
    Grundsätze des Steuerrechts stünden der Anerkennung eines Verrechnungsvertrages nicht entgegen, weil der Staat als Steuergläubiger nicht auf seinen Steueranspruch verzichte und der Steuerpflichtige bis zur Tilgung der Steuerschuld Steuerschuldner bleibe (vgl. BFH, Urteil vom 21.2.1989 VII R 42/86, BFH/NV 1989, 762; FG Münster, Urteil vom 8.4.2008 11 K 6309/02 AO EFG 2008, 1597 Rn. 75, juris).
  • FG Niedersachsen, 18.08.1994 - VI 721/89
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 24/15

    Tatsächliche Verständigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem

  • FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 12 K 52/11

    Widerruflichkeit einer Weiterleitungserklärung

  • FG München, 04.03.2021 - 10 K 1863/19

    Kindergeldrückforderungen

    Bei einer aufgrund eines Verrechnungsvertrages vorgenommenen Umbuchung handelt sich um eine Zahlung im Sinne des § 267 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB - (zum Ganzen FG Köln, Urteil vom 14. Dezember 2017 1 K 2090/15, EFG 2018, 1073 m.w.N.).

    Die Willenserklärungen der Vertragsparteien sind nach §§ 133, 157 BGB auszulegen (zum Ganzen FG Köln, Urteil vom 14. Dezember 2017 1 K 2090/15, EFG 2018, 1073 m.w.N.).

    Gerade dies ist auch die Zielrichtung desjenigen Kindergeldberechtigten, der eine derartige Weiterleitungserklärung mit dem Inhalt unterzeichnet, dass er seinen Anspruch auf Kindergeld betreffend ein bestimmtes Kind und für bestimmte Zeiträume als erfüllt ansehe und daher auf die Auszahlung von Kindergeld verzichte (z.B. FG Köln, Urteil vom 14. Dezember 2017 1 K 2090/15, EFG 2018, 1073 m.w.N.).

  • FG München, 04.03.2021 - 10 K 1863/19 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge betreffend Rückforderung von

    Bei einer aufgrund eines Verrechnungsvertrages vorgenommenen Umbuchung handelt sich um eine Zahlung im Sinne des § 267 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB - (zum Ganzen FG Köln, Urteil vom 14. Dezember 2017 1 K 2090/15, EFG 2018, 1073 m.w.N.).

    Die Willenserklärungen der Vertragsparteien sind nach §§ 133, 157 BGB auszulegen (zum Ganzen FG Köln, Urteil vom 14. Dezember 2017 1 K 2090/15, EFG 2018, 1073 m.w.N.).

    Gerade dies ist auch die Zielrichtung desjenigen Kindergeldberechtigten, der eine derartige Weiterleitungserklärung mit dem Inhalt unterzeichnet, dass er seinen Anspruch auf Kindergeld betreffend ein bestimmtes Kind und für bestimmte Zeiträume als erfüllt ansehe und daher auf die Auszahlung von Kindergeld verzichte (z.B. FG Köln, Urteil vom 14. Dezember 2017 1 K 2090/15, EFG 2018, 1073 m.w.N.).

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