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   FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1942/10   

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https://dejure.org/2012,8092
FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1942/10 (https://dejure.org/2012,8092)
FG Köln, Entscheidung vom 15.02.2012 - 10 K 1942/10 (https://dejure.org/2012,8092)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 10 K 1942/10 (https://dejure.org/2012,8092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Abrechnungsbescheids durch das Finanzamt bei fälschlicher Zahlung einer Bank eines Steuerschuldners aufgrund einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung über das Guthaben des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlungsanspruch der irrtümlich wegen Steuerschulden zu hoch in Anspruch genommenen Drittschuldnerin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Rückzahlungsanspruch der irrtümlich wegen Steuerschulden zu hoch in Anspruch genommenen Drittschuldnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.09.1999 - VII B 35/99

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1942/10
    Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 28. September 1999 VII B 35/99, (BFH/NV 2000, 305) ist im Streitfall nicht einschlägig, da es in diesem Fall um ein Einkommensteuererstattungsguthaben des Vollstreckungsschuldners ging und damit um die Zahlung einer Steuer ohne rechtlichen Grund.
  • BFH, 22.11.2011 - VII R 27/11

    Rückruf einer Überweisung auf gekündigtes Konto

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1942/10
    Aus demselben Grund ist auch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.11.2011 VII R 27/11 nicht einschlägig.
  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01

    Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende

    Auszug aus FG Köln, 15.02.2012 - 10 K 1942/10
    Besteht die gepfändete Forderung nicht, steht dem Drittschuldner, der an den Gläubiger geleistet hat, der Anspruch gegen den Gläubiger unmittelbar zu (Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.6.2002 IX ZR 242/01, Entscheidungen des BGH in Zivilsachen -BGHZ- 151, 127 = NJW 2002, 2871; Stöber in Zöller, a.a.O., § 836 ZPO, Rn 7).
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