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   FG Köln, 15.03.2021 - 6 K 889/15   

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https://dejure.org/2021,38725
FG Köln, 15.03.2021 - 6 K 889/15 (https://dejure.org/2021,38725)
FG Köln, Entscheidung vom 15.03.2021 - 6 K 889/15 (https://dejure.org/2021,38725)
FG Köln, Entscheidung vom 15. März 2021 - 6 K 889/15 (https://dejure.org/2021,38725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kindergeld: Kindergeld für behindertes Kind bei Gendefekt nur bei feststellbaren Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen vor Erreichen der Altersgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gewährung von Kindergeld gegenüber einem behinderten Kind; Eintritt der Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kinder: Behinderung - Kindergeld für behindertes Kind bei Gendefekt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.11.2019 - III R 44/17

    Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes

    Auszug aus FG Köln, 15.03.2021 - 6 K 889/15
    Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 27.11.2019 (Az. III R 44/17) das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Danach ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (BFH-Urteil vom 27.11.2019 III R 44/17 mit weiteren Nachweisen).

    Die Prüfung einer Teilhabebeeinträchtigung hat aufgrund einer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes zu erfolgen, wobei ggf. neben medizinischem Sachverstand auch der anderer Wissensgebiete (insbesondere sozialpädagogischer und psychologischer Art) heranzuziehen ist (BFH-Urteil vom 27.11.2019 III R 44/17).

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