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   FG Köln, 15.05.2018 - 2 K 438/15   

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https://dejure.org/2018,28381
FG Köln, 15.05.2018 - 2 K 438/15 (https://dejure.org/2018,28381)
FG Köln, Entscheidung vom 15.05.2018 - 2 K 438/15 (https://dejure.org/2018,28381)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - 2 K 438/15 (https://dejure.org/2018,28381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Informationsfreiheitsgesetz/Bundesdatenschutzgesetz: Kein Auskunftsanspruch hinsichtlich der vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführten Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    IFG/BDSG: Kein Auskunftsanspruch hinsichtlich der vom BZSt geführten Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    IFG § 1 Abs. 1; IFG § 3 Nr. 1d
    Gewährung von Auskunft über die bei derInformationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) gesammelten Daten; Nachteilige Auswirkungen auf Kontroll- oder Aufsichtsausgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch hinsichtlich der vom BZSt geführten Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    IFG/BDSG - Kein Auskunftsanspruch hinsichtlich der vom BZSt geführten Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Informationsfreiheitsgesetz - Kein Auskunftsanspruch hinsichtlich der vom BZSt geführten Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)

Papierfundstellen

  • BB 2018, 2262
  • EFG 2018, 1686
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

    Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2018 - 2 K 438/15
    Dies habe bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 10.3.2008 (1 BvR 2388/03) zu § 19 Abs. 4 BDSG ebenso gesehen, wonach ein Auskunftsanspruch nur dann zurückgestellt werden dürfe, wenn ein gegenläufiges Geheimhaltungsinteresse im Rahmen einer Abwägung aller wesentlichen Umstände überwiege.

    Es sei verfassungsrechtlich hinnehmbar, dass vor diesem Hintergrund dem Beschwerdeführer ein vollständiger Überblick über die gesammelten Daten dauerhaft versagt bleibe (BVerfG, Beschluss vom 10. März 2008, 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351-377, BStBl II 2009, 23).

  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1426/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2018 - 2 K 438/15
    Der VGH Kassel habe am 29.11.2013 (6 A 1426/13) entschieden, dass für die Geltendmachung des Ausschlussgrundes der nachteiligen Auswirkungen auf die Kontroll- und Aufsichtstätigkeit nach § 3 Nr. 1 Buchst. d IFG eine im Einzelfall belegbare Gefährdung der Aufgaben erforderlich sei.

    Es genügt, wie sich aus der Wendung "haben kann" im einleitenden Wortlaut von § 3 Nr. 1 IFG ergibt, die durch Fakten untermauerte konkrete Möglichkeit, dass durch eine Informationsweitergabe generell die Ausübung der Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Behörde nachteilig beeinflusst wird (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. April 2010, 6 A 1767/08, NVwZ 2010, 984 m. w. N.; ebenso Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. November 2013, 6 A 1426/13, ESVGH 64, 137).

  • FG Köln, 15.02.2018 - 2 K 465/17

    Inkenntnissetzung des Klägers über den Inhalt der nach einem Auskunftsersuchen

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2018 - 2 K 438/15
    Auch wenn sich das Bundesverfassungsgericht nicht explizit mit der hier einschlägigen Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d IFG auseinandergesetzt hat, so beanspruchen die in der zitierten Entscheidung aufgestellten Grundsätze gleichwohl weiterhin Geltung (vgl. FG Köln, Urteil vom 15.2.2018, 2 K 465/17, juris).

    (vgl. hierzu im Detail bereits: FG Köln, Urteil vom 15.2.2018, 2 K 465/17, juris m. w. N.).

  • FG Köln, 15.05.2002 - 2 K 1781/99

    Auskunftsanspruch gegen die Informationszentrale für steuerliche

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2018 - 2 K 438/15
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehe zurück auf eine Entscheidung des FG Köln vom 15.5.2002 (2 K 1781/99) und damit auf einen Zeitraum, in dem das IFG noch nicht gegolten habe.
  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2018 - 2 K 438/15
    Es genügt, wie sich aus der Wendung "haben kann" im einleitenden Wortlaut von § 3 Nr. 1 IFG ergibt, die durch Fakten untermauerte konkrete Möglichkeit, dass durch eine Informationsweitergabe generell die Ausübung der Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Behörde nachteilig beeinflusst wird (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. April 2010, 6 A 1767/08, NVwZ 2010, 984 m. w. N.; ebenso Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. November 2013, 6 A 1426/13, ESVGH 64, 137).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus FG Köln, 15.05.2018 - 2 K 438/15
    Es genügt, wie sich aus der Wendung "haben kann" im einleitenden Wortlaut von § 3 Nr. 1 IFG ergibt, die durch Fakten untermauerte konkrete Möglichkeit, dass durch eine Informationsweitergabe generell die Ausübung der Kontroll- und Aufsichtsaufgaben der Behörde nachteilig beeinflusst wird (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. April 2010, 6 A 1767/08, NVwZ 2010, 984 m. w. N.; ebenso Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. November 2013, 6 A 1426/13, ESVGH 64, 137).
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