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   FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14   

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FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14 (https://dejure.org/2017,51930)
FG Köln, Entscheidung vom 15.11.2017 - 9 K 1016/14 (https://dejure.org/2017,51930)
FG Köln, Entscheidung vom 15. November 2017 - 9 K 1016/14 (https://dejure.org/2017,51930)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umsatzsteuer: Keine Anwendung der ertragsteuerlichen Zuflussfiktion beim beherrschenden Gesellschaft-Geschäftsführer für Zwecke der Umsatzsteuer/Konkludenter Antrag auf Sollversteuerung ohne erkennbare Ermessensausübung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Keine Anwendung der ertragsteuerlichen Zuflussfiktion beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Zwecke der Umsatzsteuer/Konkludenter Antrag auf Sollversteuerung ohne erkennbare Ermessensausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Frage der Gestattung der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten; konkludente Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Anwendung der ertragsteuerlichen Zuflussfiktion beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Zwecke der Umsatzsteuer/Konkludenter Antrag auf Sollversteuerung ohne erkennbare Ermessensausübung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 150
  • EFG 2018, 423
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 18.08.2015 - V R 47/14

    Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG)

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
    Zu der Frage der Gestattung der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 UStG beruft sich der Kläger auf die Urteile des BFH vom 18. August 2015 (V R 47/14) und vom 18. November 2015 (XI R 38/14).

    In dem Verfahren des BFH V R 47/14 habe eine Betriebsprüfung der Vorjahre eine Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten vorgenommen.

    Hat ein Steuerpflichtiger einen konkludenten Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung beim FA gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (vgl. hierzu die während des vorliegenden Klageverfahren ergangenen BFH-Urteile vom 18. November 2015 XI R 38/14, BFH/NV 2016, 950 und vom 18. August 2015 V R 47/14, BFH/NV 2015, 1786).

    Nach dem BFH-Urteil vom 18. November 2015 XI R 38/14, BFH/NV 2016, 950 und vom 18. August 2015 V R 47/14, BFH/NV 2015, 1786 aber kommt es hierauf nicht an.

  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Dreitagesfrist reicht ein abweichender Eingangsvermerk nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389, vom 18. April 2013 X B 47/12, und vom 5. September 2017 IV B 82/16, alle m.w.N.).

    Um die Beweislast der Behörde zu begründen, muss der Steuerpflichtige nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung durch substantiierte Erklärungen darlegen, dass er nicht rechtzeitig in den Besitz des Bescheides gekommen ist (bspw. BFH-Beschluss vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389).

    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist reicht ein abweichender Eingangsvermerk allein jedoch nicht aus (so BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389), auch wenn dieser als private Urkunde zu beurteilen wäre.

  • BFH, 18.11.2015 - XI R 38/14

    Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG)

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
    Zu der Frage der Gestattung der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten nach § 20 UStG beruft sich der Kläger auf die Urteile des BFH vom 18. August 2015 (V R 47/14) und vom 18. November 2015 (XI R 38/14).

    Hat ein Steuerpflichtiger einen konkludenten Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung beim FA gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (vgl. hierzu die während des vorliegenden Klageverfahren ergangenen BFH-Urteile vom 18. November 2015 XI R 38/14, BFH/NV 2016, 950 und vom 18. August 2015 V R 47/14, BFH/NV 2015, 1786).

    Nach dem BFH-Urteil vom 18. November 2015 XI R 38/14, BFH/NV 2016, 950 und vom 18. August 2015 V R 47/14, BFH/NV 2015, 1786 aber kommt es hierauf nicht an.

  • BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09

    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist reicht ein abweichender Eingangsvermerk allein jedoch nicht aus (so BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115; vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389), auch wenn dieser als private Urkunde zu beurteilen wäre.

    Ein objektives Beweismittel wäre bspw. der betreffende Briefumschlag mit dem sich darauf befindlichen Poststempel (BFH-Beschlüsse vom 1. Dezember 2010 VIII B 123/10, BFH/NV 2011, 410; vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115).

  • BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16

    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Dreitagesfrist reicht ein abweichender Eingangsvermerk nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389, vom 18. April 2013 X B 47/12, und vom 5. September 2017 IV B 82/16, alle m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2016 - IX B 54/16

    Bestreiten des Zugangszeitpunkts - Darlegungslast - elektronische Aktenführung

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
    Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssigen oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH-Beschluss vom 23. November 2016 IX B 54/16, BFH/NV 2017, 264).
  • BFH, 14.04.2016 - VI R 13/14

    Rückzahlung von Arbeitslohn durch beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
    Danach fließt dem alleinigen oder jedenfalls beherrschenden Gesellschafter eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen die von ihm beherrschte Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu, denn ein beherrschender Gesellschafter hat es regelmäßig in der Hand, sich geschuldete Beträge auszahlen zu lassen, wenn der Anspruch eindeutig, unbestritten und fällig ist (vgl. bswp. BFH-Urteile vom 14. April 2016 VI R 13/14, BStBl. II 2016, 778 und vom 8. Mai 2007 VIII 13/06, BFH/NV 2007, 2249, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2011 - VI R 66/09

    Fälligkeit einer Tantieme - Zeitpunkt des Zuflusses von Forderungen gegen die

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
    Allerdings werden von dieser Zuflussfiktion nur Gehaltsbeträge und sonstige Vergütungen erfasst, die die Kapitalgesellschaft den sie beherrschenden Gesellschaftern schuldet und die sich bei der Ermittlung des Einkommens der Kapitalgesellschaft ausgewirkt haben (bspw. BFH-Urteile vom 3. Februar 2011 VI R 66/09, BStBl II 2014, 491 vom 11. Februar 1965 IV 213/64 U, BFHE 82, 440, BStBl III 1965, 407).
  • EuGH, 16.05.2013 - C-169/12

    TNT Express Worldwide (Poland) - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art.

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
    Der Unionsgesetzgeber wollte den Zeitpunkt, zu dem die Steuerschuld in allen Mitgliedstaaten entsteht, so weit wie möglich harmonisieren, um eine einheitliche Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten (vgl. EuGH-Urteil vom 16. Mai 2013 C-169/12, Rs. TNT Express Worldwide (Portland), DStRE 2013, 1253).
  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Auszug aus FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14
    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Dreitagesfrist reicht ein abweichender Eingangsvermerk nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389, vom 18. April 2013 X B 47/12, und vom 5. September 2017 IV B 82/16, alle m.w.N.).
  • BFH, 14.08.1975 - IV R 150/71

    Voller Beweis - Zugestellter Bescheid - Zustellung durch einfachen Brief - Zugang

  • BFH, 01.12.2010 - VIII B 123/10

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

  • BFH, 14.03.1990 - X R 104/88

    Prüfungsanordnungen gegen Ehegatten können in einer Verfügung zusammengefaßt

  • BFH, 08.05.2007 - VIII R 13/06

    Zinszufluss bei beherrschendem Gesellschafter

  • BFH, 11.02.1965 - IV 213/64 U

    Zurechnung eines im Betrieb der zusammen veranlagten Ehefrau zurückgestellten

  • BFH, 09.12.1999 - III R 37/97

    Bekanntgabefiktion bei Prozessbevollmächtigten

  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14

    Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer

  • FG München, 24.03.1993 - 3 K 4102/91

    Umsatzsteuer; Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

  • BFH, 18.09.2019 - XI R 39/17

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft zwischen einem Rechtsanwalt und einer

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15.11.2017 - 9 K 1016/14, soweit es zu den Streitjahren 2010 und 2011 ergangen ist, und im Kostenpunkt insgesamt, aufgehoben.

    Während des Klageverfahrens 9 K 1016/14 erließ das FA am 06.05.2014 eine Einspruchsentscheidung wegen Umsatzsteuer 2009 bis 2011, nachdem der Kläger auch gegen den Änderungsbescheid für 2009 vom 05.12.2013 Einspruch eingelegt hatte.

    Am 13.06.2014 erhob der Kläger auch Klage wegen Umsatzsteuer 2009 (9 K 1644/14), die mit Beschluss des Finanzgerichts Köln (FG) vom 04.09.2014 - 9 K 1644/14 mit dem Verfahren 9 K 1016/14 verbunden und fortgeführt wurde.

    Mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 423 veröffentlichten Urteil vom 15.11.2017 - 9 K 1016/14 wies das FG die Klage wegen Umsatzsteuer 2009 wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig ab und gab der Klage wegen Umsatzsteuer 2010 und 2011 statt.

  • BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16

    Anspruchsverwirkung, Aussetzungszinsen, Verfahrensdauer, Gewährleistungen

    Darüber hinaus ermöglicht die Untätigkeitsklage, dass bei Vorliegen der in § 46 FGO genannten Voraussetzungen bereits vor Ergehen der Einspruchsentscheidung Klage erhoben werden kann, ohne dass diese deshalb als unzulässig abgewiesen wird (vgl. insoweit nur FG Köln, Urteil vom 15. November 2017 - 9 K 1016/14 -, juris, Rn. 45 f.; FG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2017 - 4 K 74/16 -, juris, Rn. 20 ff.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 3 K 1192/18

    Widerruf einer Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten

    Dabei folgt das Umsatzsteuerecht weitgehend den Kriterien des Ertragssteuerrechts für den Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen nach § 11 EStG (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 15. November 2017 - 9 K 1016/14, EFG 2018, 423).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.05.2022 - 2 K 1811/17

    Zufluss von Betriebseinnahmen - Zuflussfiktion beim beherrschenden Gesellschafter

    Ob die ertragsteuerliche Fiktion des Zuflusses beim beherrschenden Gesellschafter umsatzsteuerlich bei Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) zur Entstehung der Umsatzsteuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG führt (vgl. FG Köln, Urteil vom 15.11.2017 - 9 K 1016/14, EFG 2018, 423), braucht vorliegend nicht entschieden werden.
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